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Industry Guide

The complete Greenwashing Guide for 2026.

What greenwashing really is, how the EU EmpCo Directive changes the rules from 27 September 2026, and what risks your industry specifically faces. With detailed analyses for 9 industries, a complete compliance checklist and over 40 prohibited terms — concisely and clearly summarised.

Last updated: 18 April 2026Reading time: approx. 18 minutesSources: EU 2024/825, UWG, BGH
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Table of Contents

  1. 1. Was ist Greenwashing?
  2. 2. Die 7 Sünden des Greenwashing
  3. 3. Warum Greenwashing 2026 teurer wird
  4. 4. Die 4 Hauptkategorien
  5. 5. Branchen-Risiko-Übersicht
  6. 6. Detail-Analyse pro Branche
  7. 7. Top-10 Fehler vermeiden
  8. 8. Compliance-Checkliste
  9. 9. Tools & Hilfsmittel
  10. 10. Häufige Fragen

1. What is Greenwashing?

Greenwashing is the misleading communication of a company, product or service as environmentally friendly, sustainable or climate neutral, without this being supported by concrete, measurable and verifiable evidence. The term was coined in 1986 by US environmentalist Jay Westerveld — when he observed that hotels were feigning environmental concern by asking guests to reuse towels, whilst simultaneously neglecting their waste reduction in a grossly negligent manner.

In recent years, greenwashing has evolved from a marketing trick into a serious legal, financial and reputational risk. The EU has created a clear legal basis with the EmpCo Directive (EU 2024/825), which will be transposed into German law via the UWG from 27 September 2026. This makes generic environmental claims such as "climate neutral", "sustainable" or "eco-friendly" without concrete evidence a legally impermissible commercial practice — actionable by competitors, qualified entities and consumer associations.

But greenwashing goes far beyond the obvious "greenwashed" marketing. A 2007 study by Canadian marketing consultancy TerraChoice analysed 1,018 consumer products and found that 99% of them exhibited at least one form of greenwashing. From this analysis, TerraChoice developed the still-valid model of the "Seven Sins of Greenwashing", which regulatory authorities, courts and competition associations continue to use as an orientation framework to this day.

2. The 7 Sins of Greenwashing according to TerraChoice

The TerraChoice model has been the established industry standard for classifying greenwashing since 2007 — and almost all seven categories can be found one-to-one in the prohibited catalogues of the EU EmpCo Directive. Anyone familiar with these seven patterns can identify 95% of all greenwashing cases.

Sin 1

Hidden Trade-Off

Der Hinweis auf eine umweltfreundliche Eigenschaft, ohne andere relevante Umweltauswirkungen zu erwähnen. Die positive Aussage wird durch das Verschweigen von Negativem zur Irreführung.

Example: Papier aus „nachhaltiger Forstwirtschaft" — bei dem die energieintensive Verarbeitung verschwiegen wird.
Sin 2

No Proof

Eine Umweltaussage, die nicht durch leicht zugängliche Belege oder eine glaubwürdige Drittprüfung untermauert wird. Wer behauptet, muss beweisen.

Example: „Energieeffiziente Fertigung" — ohne Angabe von Verbrauchsdaten oder Zertifikaten.
Sin 3

Vagueness

Aussagen sind so unscharf, dass sie verschiedenste Interpretationen erlauben. „All natural", „grün" oder „umweltfreundlich" sind ohne Definition rechtlich unhaltbar.

Example: „100 % natürliche Inhaltsstoffe" — ohne zu erwähnen, welche und unter welchen Bedingungen.
Sin 4

False Labels

Suggerierte Drittzertifikate, die in Wahrheit Eigenkreationen des Unternehmens sind. Phantasiesiegel täuschen eine externe Prüfung vor, die nicht stattgefunden hat.

Example: Eigenes „Eco-Plus"-Siegel ohne unabhängige Vergabestelle und ohne Prüfkriterien.
Sin 5

Irrelevance

Eine technisch korrekte Umweltaussage, die im Kontext bedeutungslos ist — weil sie ohnehin gesetzlich vorgeschrieben oder branchenüblich ist.

Example: „FCKW-frei" — obwohl FCKW seit 1995 in der EU komplett verboten ist.
Sin 6

Lesser of Two Evils

Eine Aussage, die im Vergleich zu einem schlechteren Standard besser klingt — aber die grundsätzliche Umweltschädlichkeit der gesamten Produktkategorie ausblendet.

Example: „Bio-Zigaretten" — die zwar weniger Pestizide enthalten, aber nach wie vor schädlich sind.
Sin 7

Fibbing

Schlicht falsche, nicht zutreffende Umweltbehauptungen. Die schwerste Form von Greenwashing — und unter UWG und EmpCo direkt strafbewehrt.

Example: „Mit Energy-Star zertifiziert" — bei einem Produkt, das nie zertifiziert wurde.

3. Why greenwashing gets more expensive in 2026

Until the end of 2025, greenwashing in Germany was anti-competitive but rarely sanctioned in practice. The European Commission fundamentally changed this in March 2024 with the adoption of the Empowering Consumers Directive (EmpCo, EU 2024/825). Member states must transpose the Directive into national law by 27 March 2026 at the latest — and it takes effect retrospectively from 27 September 2026 for all companies.

Three escalation levels for infringements

Cease-and-desist letter from a competitor or association

€5,000 — €50,000

Competition associations such as Wettbewerbszentrale e.V., consumer organisations such as vzbv, and qualified entities such as Deutsche Umwelthilfe (DUH) send cease-and-desist letters with a declaration of injunction and cost demands. DUH alone initiated over 100 cases against prominent companies such as TotalEnergies, Aldi, Apple and Volkswagen in 2025.

Judicial injunction action

€50,000 — €500,000

If the cease-and-desist letter is not followed, a lawsuit ensues. Disputed amounts between €50,000 and €500,000 are common; in complex cases with market research reports, considerably higher. Added to this are legal costs for both sides and an entry in publicly accessible litigation databases.

Regulatory fine

up to 4% of annual turnover

With the 2026 UWG amendment, the federal state supervisory authorities will be empowered to impose fines directly — similar to GDPR infringements. The fine framework is based on group turnover and can amount to up to 4% of worldwide annual turnover per infringement.

There is also an often underestimated factor: reputational damage. A BGH defeat, a consumer advice centre warning or an entry in the DUH blackbook have lasting effects. The fashion brand H&M has been dealing with the consequences of its "Conscious" campaign since 2022 — including a class action in the USA and a permanently damaged ESG rating.

4. The 4 main categories of greenwashing

From a legal perspective, greenwashing infringements can be divided into four central categories. This system is used both in UWG case law (BGH I ZR 122/21, "Klimaneutral" ruling 2024) and in the EmpCo Directive — making it the most operationally important classification for compliance officers.

Häufigste Kategorie

Vague Claims (Vage Aussagen)

Generische Begriffe ohne klare Definition oder messbare Substanz. Diese Kategorie macht laut DUH-Auswertung etwa 60 % aller Abmahnfälle aus. Beispiele: „nachhaltig", „grün", „umweltfreundlich", „klimaneutral", „natürlich". Ab EmpCo dürfen solche Begriffe nur noch verwendet werden, wenn auf derselben Webseite ein konkreter, messbarer und überprüfbarer Nachweis steht.

Not like this
Unsere nachhaltige Verpackung schont die Umwelt.
Instead
Unsere Verpackung besteht zu 87 % aus Recyclingmaterial nach ISO 14021 (Stand 04/2026, Quelle: TÜV Süd Zertifikat 2026-A-0421).
Schwerste Kategorie

False Claims (Falsche Aussagen)

Sachlich falsche Behauptungen — etwa erfundene Zertifikate, gefälschte Testergebnisse oder geschönte Verbrauchsdaten. Die VW-Dieselgate-Affäre ist das prominenteste Beispiel. Strafbar nicht nur nach UWG, sondern auch nach §§ 263 StGB (Betrug) und § 17 UWG (Irreführung).

Not like this
Unser Auto ist klimaneutral — durch Kompensation in unserem zertifizierten Aufforstungsprojekt.
Instead
Unser Auto verursacht 142 g CO₂/km im WLTP-Zyklus. Wir kompensieren 100 % der Lebenszyklus-Emissionen über Gold-Standard-Projekte. Eine echte Klimaneutralität wird nicht behauptet.
Häufige Kategorie

Hidden Trade-Off (Verschwiegene Schattenseiten)

Eine umweltpositive Eigenschaft wird hervorgehoben, andere relevante Umweltauswirkungen werden verschwiegen. Die EmpCo-Richtlinie verlangt ausdrücklich eine Vollständigkeit der Information — Teilwahrheiten gelten als Irreführung.

Not like this
Unser T-Shirt besteht aus 100 % Bio-Baumwolle.
Instead
Unser T-Shirt besteht aus 100 % Bio-Baumwolle (GOTS-zertifiziert). Wasserverbrauch in der Herstellung: 2.700 Liter pro Stück. Wir arbeiten an einer Reduktion auf 1.500 Liter bis 2028.
Subtile Kategorie

Lesser of Two Evils (Relativ-besser)

Eine Aussage suggeriert Umweltfreundlichkeit, weil sie im Vergleich zu schlechteren Alternativen besser ist — ohne den absolut betrachtet immer noch problematischen Kontext zu erwähnen. Typisch in Branchen mit grundsätzlicher Umweltschädigung wie Tabak, Tankerverkehr oder Plastikproduktion.

Not like this
Unser SUV ist die umweltfreundlichste Wahl in seiner Klasse.
Instead
Unser SUV verbraucht 7,2 l/100 km — 0,8 l weniger als der Klassendurchschnitt. Im Vergleich zu Kleinwagen oder ÖPNV bleibt der absolute Verbrauch erheblich höher.

5. Industry Risk Overview

Not every industry is equally threatened by greenwashing infringements. Industries with high visibility, many consumer touchpoints and traditionally vague environmental claims are particularly in the focus of DUH, vzbv and competition associations. The following table shows the current risk mapping based on the evaluation of around 380 documented greenwashing cases from 2022 to 2026.

Industry
Risk
Typical Claims
Detail
Lebensmittel
sehr hoch
klimaneutral produziert, natürlich, aus der Region
Mode & Textil
sehr hoch
conscious collection, eco friendly, recycelt
Energie
hoch
100 % grüner Strom, CO₂-frei, Ökoenergie
Tourismus
hoch
klimaneutrale Reise, sanfter Tourismus, Eco-Resort
Kosmetik
hoch
clean beauty, natürliche Inhaltsstoffe, tierversuchsfrei
Bau & Immobilien
mittel
nachhaltige Bauweise, KfW-konform, klimaneutrales Wohnen
Finanzen
sehr hoch
ESG-Fonds, grüne Geldanlage, Impact-Investing
Logistik
hoch
CO₂-neutraler Versand, grüne Logistik, klimafreundlich
Automobil
sehr hoch
emissionsfrei, klimaneutrales Fahren, sauberer Antrieb

6. Detailed analysis per industry

The following nine industry profiles summarise the most important greenwashing risks, typical infringements and concrete recommendations on one page each. They are based on the evaluation of current court rulings, cease-and-desist letters and consumer information.

Lebensmittel & Getränke

Risk: sehr hoch

Die Lebensmittelbranche steht im Zentrum der EmpCo-Aufmerksamkeit. Begriffe wie „klimaneutral produziert", „regional", „natürlich" oder „bio-inspiriert" wurden jahrelang inflationär verwendet — meist ohne saubere Substantiierung. Der wegweisende BGH-Fall zur Werbung von Katjes mit „klimaneutral" (Urteil vom 27.06.2024, Az. I ZR 98/23) hat klargestellt: Wer mit Klimaneutralität wirbt, muss auf derselben Werbefläche transparent erklären, wie diese erreicht wird — Reduktion oder Kompensation, mit welcher Methodik und in welchem Umfang. Besonders heikel: Werbung mit „regional", wenn nur Teile der Wertschöpfung tatsächlich regional sind, oder „natürlich" bei stark verarbeiteten Produkten. Die DUH hat 2025 alleine 22 Verfahren gegen Lebensmittelhersteller eingeleitet.

Common Greenwashing Claims

  • klimaneutral produziert
  • natürliche Inhaltsstoffe
  • aus der Region
  • umweltfreundliche Verpackung
  • CO₂-neutral

Compliant Alternatives

  • Verpackung 87 % Recyclingmaterial (ISO 14021, TÜV-Zertifikat 2026)
  • 142 g CO₂/Produkteinheit nach ISO 14067 (Cradle-to-Grave)
  • Anbau in Bayern (PLZ 80–94), Verarbeitung in Bayern
  • Bio-zertifiziert nach EU-Öko-Verordnung 2018/848 (DE-ÖKO-007)
  • Kompensation: 100 % über Gold-Standard-Projekt 2026-04-XX

Mode & Textil

Risk: sehr hoch

Die Modeindustrie verursacht laut UNEP rund 8 bis 10 % der globalen CO₂-Emissionen — bei gleichzeitig massiv wachsender Werbung mit „Conscious", „Eco" oder „Sustainable". Ein 2022 in den Niederlanden initiiertes ACM-Verfahren gegen H&M und Decathlon machte deutlich: Sammelbegriffe wie „Conscious Choice" sind ohne klare Kriterien irreführend. Die ACM erzwang Reformulierungen und Spendenleistungen. Auch die deutsche Wettbewerbszentrale geht zunehmend gegen Begriffe wie „Eco-Friendly" oder „Recycled" vor, wenn die Recyclingquote nicht klar ausgewiesen ist. Besonders problematisch: das Werbung-Etikett „aus 30 % recyceltem Polyester" — wenn das gesamte Polyester aus Plastikflaschen stammt, deren Recycling-Wert wiederum kontrovers ist.

Common Greenwashing Claims

  • Conscious Collection
  • Eco-Friendly
  • recycelt
  • fair produziert
  • tierversuchsfrei

Compliant Alternatives

  • 37 % recycelter Polyester (GRS-zertifiziert, Zertifikat 2026-XYZ)
  • 100 % Bio-Baumwolle GOTS-zertifiziert
  • Wasserverbrauch: 2.700 L pro T-Shirt (verifiziert durch SGS Audit)
  • Fair Wear Foundation Member (audit-Niveau Leader)
  • Cradle to Cradle Bronze (Lebensphasen-Bewertung 2026)

Energie & Versorger

Risk: hoch

Stadtwerke und Energieversorger werben gerne mit „100 % Ökostrom" oder „grünem Strom". Während ein zertifizierter Grünstrom-Tarif technisch sauber abgesichert sein kann, wird häufig der bilanzielle Charakter von Herkunftsnachweisen verschwiegen. Eine ACM-Studie aus den Niederlanden ergab: 95 % der Stromtarife mit „grün"-Versprechen basieren auf Norwegischer Wasserkraft-Herkunftsnachweisen — ohne dass tatsächlich Strom aus diesen Quellen geliefert wird. Die EmpCo verlangt hier Transparenz über die tatsächliche Strommix-Beschaffung. Besonders kritisch: die parallele Werbung mit „klimaneutralem Gas" durch Kompensation — eine fast immer fragwürdige Konstruktion.

Common Greenwashing Claims

  • 100 % Ökostrom
  • klimaneutrales Gas
  • CO₂-frei
  • grüne Energie
  • sauberer Strom

Compliant Alternatives

  • Strommix: 65 % Wind, 22 % Solar, 13 % Wasserkraft (EEG-konform 2026)
  • TÜV NORD geprüfter Grünstrom-Tarif (Zertifikat 2026-Q2)
  • Herkunftsnachweise nach EECS-Standard, Eintrag im UBA-HKNR
  • Direkter Strombezug aus Wind-Park Brandenburg (Vertragsnachweis)
  • CO₂-Bilanz: 0 g/kWh nach Methodik DIN EN 16258

Tourismus & Hotellerie

Risk: hoch

Die Reisebranche steht vor einem strukturellen Konflikt: Flugreisen, Kreuzfahrten und Hotelbetrieb verursachen erhebliche Emissionen — gleichzeitig wirbt die Branche stark mit „nachhaltigem Tourismus", „Eco-Hotels" oder „klimaneutralen Reisen". Insbesondere CO₂-Kompensationen bei Flugreisen sind umstritten: Studien des Öko-Instituts (2024) zeigen, dass nur etwa 12 % der untersuchten Kompensationsprojekte die behauptete Wirkung erreichen. Die DUH hat 2025 die Werbung von TUI und Lufthansa mit „klimaneutralen Flügen" erfolgreich abgemahnt. Auch Hotels mit Eigen-Siegeln wie „Green Stay" geraten zunehmend in den Fokus.

Common Greenwashing Claims

  • klimaneutrale Reise
  • sanfter Tourismus
  • Eco-Resort
  • nachhaltige Hotellerie
  • umweltfreundliche Anreise

Compliant Alternatives

  • EU Ecolabel zertifiziertes Hotel (Zertifikat-Nr. 2026-EU-DE-XXX)
  • GreenSign Level 5 (oder vergleichbares anerkanntes Hotel-Siegel)
  • CO₂-Fußabdruck pro Übernachtung: 14 kg (verifiziert nach GHG-Protocol)
  • Flug verursacht ca. 1,8 t CO₂ Hin- und Rückreise
  • Bahnreise ist klimafreundlicher (35 g CO₂/Pkm vs. 220 g/Pkm Flug)

Kosmetik & Pflege

Risk: hoch

Die Kosmetikbranche hat den Begriff „Clean Beauty" geprägt — eine reine Marketing-Konstruktion ohne rechtliche Definition. Was als „clean", „natürlich" oder „bio-inspiriert" beworben wird, sagt zunächst nichts über tatsächliche Inhaltsstoffe oder Umweltwirkung aus. Die EmpCo verbietet ab 2026 solche unscharfen Begriffe ohne harte Belege. Auch das ehemals zentrale Argument „nicht an Tieren getestet" gilt seit 2013 EU-weit ohnehin gesetzlich — ein Hinweis darauf wird damit zur Sünde 5 (Irrelevance). Echte Differenzierung gelingt nur über zertifizierte Standards: NATRUE, BDIH, COSMOS-Organic oder EcoCert.

Common Greenwashing Claims

  • clean beauty
  • natürliche Inhaltsstoffe
  • tierversuchsfrei
  • ohne Schadstoffe
  • umweltfreundliche Verpackung

Compliant Alternatives

  • NATRUE-zertifiziert (BIO-Stufe), Zertifikat 2026-NATRUE-XXX
  • 95 % Inhaltsstoffe natürlichen Ursprungs nach COSMOS-Standard
  • Verpackung 100 % rPET (Recycling-Polyester), Recyclingfähigkeit gemäß DIN EN 13430
  • Vegan und tierversuchsfrei nach Leaping Bunny Standard
  • Frei von Mikroplastik nach ECHA-Definition

Bau & Immobilien

Risk: mittel

Die Bauwirtschaft verursacht rund 38 % der globalen CO₂-Emissionen. Begriffe wie „nachhaltige Bauweise", „klimaneutrales Wohnen" oder „grüne Immobilie" werden zunehmend kritisch geprüft. Der KfW-Effizienzhaus-Standard ist eine objektive, anerkannte Bezeichnung — Wortneuschöpfungen wie „Eco-Haus" hingegen problematisch. Insbesondere die Werbung mit „klimaneutralen Quartieren" oder „CO₂-neutralen Bauprojekten" steht im Fokus, wenn dies durch Kompensation erreicht wird. Zertifikate wie DGNB Gold, LEED Platinum oder BREEAM Excellent sind belastbare Aussagen — alles andere wird mit der EmpCo zur Risikofläche.

Common Greenwashing Claims

  • nachhaltige Bauweise
  • klimaneutrales Wohnen
  • grüne Immobilie
  • umweltfreundliche Materialien
  • energieeffizient

Compliant Alternatives

  • KfW-Effizienzhaus 40 (KfW-Standard 2026, BAFA-Förderbescheid Nr. XXX)
  • DGNB-Zertifikat Gold für Quartier (Zertifikat 2026-DGNB-XXX)
  • LEED Platinum (USGBC-Zertifizierung, Score 87/110)
  • Heizenergiebedarf: 28 kWh/m²a nach EnEV-Berechnung
  • Holzbau aus FSC-zertifiziertem Bestand (Lieferantenkette nachweisbar)

Finanzen & Banken

Risk: sehr hoch

Der Finanzsektor ist nach EU-Greenwashing-Statistik die mit Abstand stärksten regulierten Branche — und gleichzeitig die mit den höchsten Bußgeldern. Die SFDR-Verordnung (EU 2019/2088) regelt seit 2021, was als „nachhaltig" oder „ESG" beworben werden darf. Trotzdem haben DWS (BaFin-Bußgeld 25 Mio. €, 2023), Goldman Sachs (SEC-Strafe 4 Mio. $, 2022) und HSBC (FCA-Verfahren 2024) signifikante Strafen erhalten. Mit der EmpCo verschärft sich die Lage weiter: Begriffe wie „grüner Fonds", „Impact-Investing" oder „klimaneutrale Geldanlage" sind nur noch zulässig, wenn die SFDR-Klassifikation (Art. 8 oder 9) klar ausgewiesen ist und die tatsächliche Portfolioallokation nachvollziehbar dokumentiert ist.

Common Greenwashing Claims

  • ESG-Fonds
  • grüne Geldanlage
  • Impact-Investing
  • nachhaltige Finanzprodukte
  • klimafreundliches Konto

Compliant Alternatives

  • Fonds nach SFDR Artikel 8 klassifiziert (Prospekt-Auszug 2026-04)
  • Mindestens 30 % der Anlagen in EU-Taxonomie-konforme Aktivitäten
  • Ausschlusskriterien: Kohle, Öl, Tabak, Waffen (vollständig dokumentiert)
  • Impact-Reporting nach Sustainable Finance Disclosure Reg (jährlich)
  • Bestätigung durch unabhängige ESG-Ratingagentur (z.B. ISS-ESG, MSCI)

Logistik & Versand

Risk: hoch

Versand- und Logistikunternehmen werben breit mit „CO₂-neutralem Versand", „grüner Logistik" oder „klimafreundlichem Transport". Diese Aussagen sind mit der EmpCo nur noch zulässig, wenn sie auf konkreten Reduktionsmaßnahmen basieren — nicht auf Kompensation. DHL etwa hat 2024 sein „GoGreen" Programm umstrukturiert und verzichtet inzwischen auf den Begriff „klimaneutral", da die zugrundeliegenden Kompensationsprojekte (Wald-Aufforstung in Mosambik) wissenschaftlich umstritten waren. Die DUH hat 2025 zudem Hermes erfolgreich abgemahnt, weil deren „CO₂-neutraler Versand" auf nicht zertifizierten Kompensationsprojekten basierte.

Common Greenwashing Claims

  • CO₂-neutraler Versand
  • grüne Logistik
  • klimafreundlich
  • umweltschonender Transport
  • nachhaltige Lieferung

Compliant Alternatives

  • Versand: 142 g CO₂/Sendung (gemäß DIN EN 16258, verifiziert)
  • 40 % der Auslieferung in deutschen Großstädten per E-Cargobike
  • Reduktion 22 % gegenüber 2020 (Basis: Scope 1+2 nach GHG-Protocol)
  • Lkw-Flotte: 18 % Elektro, 24 % HVO100, 58 % Diesel Euro 6 (Stand 04/2026)
  • Verpackung 100 % FSC-Karton + plastikfrei (zertifiziert)

Automobil

Risk: sehr hoch

Die Automobilindustrie ist seit Dieselgate (2015) die meistklagte Branche weltweit. Trotz strenger Aufsicht werden weiterhin Begriffe wie „emissionsfrei", „klimaneutrales Fahren" oder „sauberer Antrieb" verwendet — meist nur lokal-betrachtet (Tank-to-Wheel) und ohne Berücksichtigung der Fahrzeugherstellung oder Stromerzeugung. Mercedes-Benz wurde 2024 von der DUH wegen „klimaneutralem Fahren" mit dem EQS abgemahnt. Auch BMW und Audi werben weiterhin mit „CO₂-neutralen Werken" — wobei sich die Neutralität nur auf Scope 1+2 bezieht. Mit der EmpCo wird das ab Herbst 2026 zur abmahnfähigen Irreführung. Belastbar sind nur konkrete Verbrauchsangaben nach WLTP, ergänzt durch transparente Angaben zum Herstellungsfußabdruck.

Common Greenwashing Claims

  • emissionsfrei
  • klimaneutrales Fahren
  • sauberer Antrieb
  • umweltfreundliche Mobilität
  • CO₂-neutraler Lebenszyklus

Compliant Alternatives

  • WLTP-Verbrauch: 142 g CO₂/km (Norm ECE R-101, Stand 04/2026)
  • BEV: 0 g CO₂/km im Fahrbetrieb (Tank-to-Wheel) — Strom-Mix abhängig
  • Lebenszyklus-Emission: 18 t CO₂ (Cradle-to-Grave nach ISO 14067)
  • Herstellung: 100 % Strom aus EE (verifiziert durch TÜV Süd 2026)
  • Recyclingquote: 95 % nach EU-Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG

7. The 10 most common mistakes in 2026

This top 10 is derived from the evaluation of over 380 cease-and-desist letters, statements of claim and regulatory complaints from 2024 to 2026. It shows: most infringements are not isolated incidents, but recurring patterns — and therefore also particularly easy to avoid.

  1. 1

    Generische Umweltbegriffe ohne Kontext verwenden

    Wer „nachhaltig", „grün" oder „umweltfreundlich" einsetzt, ohne in unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Nähe einen konkreten Nachweis zu liefern, riskiert nach EmpCo ab 2026 eine direkte Abmahnung. Die Anforderung „auf derselben Webseite" gilt streng: ein Footer-Verweis genügt nicht.

  2. 2

    Klimaneutralität durch Kompensation suggerieren

    Per-se-Verbot nach BGH-Urteil 2024: Wer mit Klimaneutralität wirbt, die ausschließlich auf CO₂-Kompensation basiert, irreführt automatisch. Die Kompensation darf nur als Ergänzung zu konkreten Reduktionsmaßnahmen genannt werden — nicht als alleinige Grundlage für „Neutralität".

  3. 3

    Eigene Phantasiesiegel ohne externe Prüfung

    Selbstgeschaffene „Eco-"-, „Green-"- oder „Nature-"-Siegel ohne unabhängige Vergabestelle und ohne objektive Prüfkriterien sind ab Art. 8 EmpCo verboten. Akzeptiert werden nur Siegel mit unabhängigem Zertifizierungssystem.

  4. 4

    Zukunftsversprechen ohne Plan ausgeben

    Aussagen wie „bis 2030 klimaneutral" oder „bis 2035 net-zero" sind nur zulässig, wenn ein öffentlich zugänglicher, detaillierter und extern verifizierter Umsetzungsplan vorliegt. Ohne diesen Plan handelt es sich um eine unsubstantiierte Zukunftserwartung — und damit um eine geschäftliche Irreführung.

  5. 5

    Selektive Umweltvergleiche ohne Kontext

    „30 % weniger CO₂ als…" — gegenüber wem, in welchem Zeitraum, nach welcher Methode? Selektive Vergleichsangaben ohne klaren Bezugsrahmen sind nach EmpCo Art. 6 nicht zulässig. Pflicht: Vergleichsobjekt, Methode und Datenstand transparent.

  6. 6

    Werbung mit gesetzlichen Mindeststandards

    Hinweise auf Eigenschaften, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind („FCKW-frei", „nicht an Tieren getestet" für EU-Kosmetik), gelten als Sünde 5 (Irrelevance) und sind ab 2026 abmahnfähig — sie suggerieren eine Mehrleistung, die nicht existiert.

  7. 7

    Vermischung produkt- und unternehmensbezogener Aussagen

    Ein „nachhaltiges Unternehmen" macht nicht jedes seiner Produkte nachhaltig. Wer mit unternehmensweiten Maßnahmen wirbt, darf diese nicht ohne weiteres auf einzelne Produkte übertragen — und umgekehrt.

  8. 8

    Fehlende oder veraltete Quellenangaben

    EmpCo verlangt für jede Umweltaussage Methodik, Zeitraum und Quelle. „CO₂-Bilanz 2022" ist 2026 wertlos. Aktualisieren Sie alle Belege jährlich, dokumentieren Sie die Quelle (z.B. ISO 14067, GHG-Protocol) und benennen Sie den Auditor.

  9. 9

    Unvollständige Lifecycle-Betrachtung

    Eine Aussage wie „CO₂-neutrales Werk" ist Tank-to-Gate, nicht Cradle-to-Grave. Wer die Beschränkung nicht klar offenlegt, irreführt. Best Practice: explizit kennzeichnen, welche Scopes (1, 2, 3) und Lifecycle-Phasen einbezogen sind.

  10. 10

    Greenwashing in Stellenanzeigen und Karriereseiten

    Auch Recruiting-Inhalte fallen unter die EmpCo. Aussagen wie „nachhaltiger Arbeitgeber" oder „klimaneutrales Büro" auf Karriereseiten sind ab 2026 ebenso abmahnfähig wie Werbeflächen für Endkunden — ein häufig übersehener Compliance-Hotspot.

8. Compliance Checklist

This checklist consolidates all minimum requirements for EmpCo-compliant environmental communication. Anyone who can tick all 30 points has reached a robust compliance level. For any remaining open points, we recommend an external review — for example via the Empcora free check.

Audit der bestehenden Umweltkommunikation

  • Vollständiger Crawl aller öffentlichen Webseiten (Hauptdomain + Subdomains)
  • Inventarisierung aller Umweltbegriffe in Kommunikation, AGB und Verträgen
  • Prüfung von Karriereseiten, Pressetexten und Investoren-Berichten
  • Marketingmaterialien: Print, Banner, Verpackung, Social Media
  • Bewertung jeder Aussage nach EmpCo-Kriterien (rot, gelb, grün)

Substanziierung & Belege

  • Für jede Umweltaussage: Methodik, Zeitraum und Quelle dokumentieren
  • Externe Verifizierung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle
  • Belege auf derselben Webseite verlinken (nicht nur im Impressum)
  • Regelmäßige Aktualisierung aller Belege (mindestens jährlich)
  • Verfügbarkeit der Belege auf Deutsch oder lokaler Landessprache

Klimaneutral, CO₂-neutral, net-zero

  • Verzicht auf den Begriff „klimaneutral", wenn Basis ausschließlich Kompensation ist
  • Statt „CO₂-neutral": konkrete Verbrauchs- und Reduktionsangaben kommunizieren
  • Bei Kompensation: Gold-Standard, VCS oder Plan Vivo (nicht freie Projekte)
  • Reduktionspfade nach Science-Based-Targets-Initiative dokumentiert
  • Scopes 1, 2 und 3 transparent benannt (mindestens Scope 1+2)

Anerkannte Drittsiegel verwenden

  • EU Ecolabel, Blauer Engel, FSC, PEFC, GOTS für Konsumgüter
  • EMAS, ISO 14001 für Umweltmanagementsysteme
  • NATRUE, COSMOS, BDIH für Naturkosmetik
  • DGNB, LEED, BREEAM für Bauprojekte
  • Keine Eigensiegel ohne unabhängige Vergabestelle

Zukunftsversprechen & Pläne

  • Öffentlich zugängliche Roadmap mit Zwischenzielen (z.B. 2027, 2030)
  • Externe Verifizierung des Umsetzungsplans (z.B. SBTi, CDP)
  • Jährliche Fortschrittsberichte mit nachprüfbaren Daten
  • Klare Trennung zwischen Reduktion und Kompensation
  • Bei Nichterreichung: transparente Kommunikation der Gründe

Operative Umsetzung

  • Compliance-Verantwortliche/r benannt (Marketing + Legal + ESG)
  • Internes 4-Augen-Prinzip für alle Umweltkommunikation
  • Schulung aller Teams (Marketing, Sales, Pressestelle, HR) bis Q2 2026
  • Externes Tool (z.B. Empcora) für kontinuierliches Monitoring
  • Eskalationsprozess für Abmahnungen mit fristgerechter Reaktion

9. Tools & Resources

A curated overview of the most important tools and information sources for compliance officers, marketing teams and senior management.

Compliance-Scanner

Empcora

Automatischer Greenwashing-Scanner für Unternehmenswebsites — über 40 verbotene Begriffe, KI-Reformulierungen und PDF-Audit-Reports.

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Begriffs-Glossar

Verbotene Begriffe-Datenbank

Vollständige Liste aller nach EmpCo problematischen Begriffe inklusive Rechtsgrundlage, Beispielen und Reformulierungsvorschlägen.

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Branchen-Profile

Branchen-Leitfäden

Detaillierte Risikoprofile für 9 Branchen — typische Claims, dokumentierte Verstöße, branchenspezifische Empfehlungen.

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Behördlich

EU EmpCo-Richtlinie 2024/825

Original-Richtlinientext der EU im Amtsblatt — die juristische Grundlage für alle nationalen UWG-Anpassungen 2026.

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NGO

Deutsche Umwelthilfe Klagedatenbank

Öffentlich zugängliche Datenbank aller von der DUH eingeleiteten Greenwashing-Verfahren — laufend aktualisiert.

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Standard

GHG-Protocol & ISO 14067

Internationale Standards für CO₂-Bilanzierung — Pflichtreferenz für jede konkrete Klima-Aussage nach EmpCo.

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Hilfe

EmpCo-FAQ

Über 60 Antworten zu Greenwashing, EmpCo-Richtlinie, Bußgeldern und Compliance-Strategien — kompakt und sortiert.

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Kontakt

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10. Frequently Asked Questions

Was ist Greenwashing in einfachen Worten?
Greenwashing bezeichnet irreführende Umweltkommunikation. Unternehmen stellen sich oder ihre Produkte umweltfreundlicher dar als sie tatsächlich sind — durch vage Begriffe, fehlende Nachweise oder das Verschweigen negativer Auswirkungen. Ab 27.09.2026 ist das in der EU per Gesetz verboten.
Welche Bußgelder drohen bei Greenwashing 2026?
Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) ermöglicht Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes pro Verstoß. Zusätzlich drohen UWG-Abmahnungen durch Wettbewerber, Verbraucherverbände wie vzbv und qualifizierte Einrichtungen wie die Deutsche Umwelthilfe. Eine einzige Abmahnung kostet im Schnitt 5.000 bis 50.000 Euro.
Welche Branchen sind besonders gefährdet?
Sehr hohes Risiko haben Lebensmittel, Mode/Textil, Finanzen und Automobil — hier sind generische Umweltclaims weit verbreitet. Hohes Risiko bei Energie, Tourismus, Kosmetik und Logistik. Mittleres Risiko bei Bau und Immobilien. Aber: Jedes Unternehmen mit der Webseite ist betroffen, sobald Begriffe wie „nachhaltig" oder „klimaneutral" verwendet werden.
Sind die 7 Sünden des Greenwashing rechtlich relevant?
Die 7 Sünden nach TerraChoice (2007) sind keine direkte Rechtsgrundlage, aber die EmpCo-Richtlinie greift fast alle Kategorien explizit auf. Versteckte Trade-Offs, vage Aussagen, falsche Behauptungen und fehlende Nachweise sind ab 2026 unmittelbar abmahnfähig nach UWG.
Was darf ich auf meiner Website noch schreiben?
Konkrete, messbare und belegbare Aussagen mit Datum, Methode und Quelle. Beispiel: „Verpackung aus 87 % Recyclingmaterial nach ISO 14021 (Stand 04/2026)" statt „nachhaltige Verpackung". Anerkannte Drittsiegel wie EU Ecolabel, Blauer Engel, FSC oder GOTS sind weiter erlaubt.
Wie prüfe ich meine Webseite kostenlos auf Greenwashing?
Mit dem Empcora Gratis-Check unter /greenwashing-check geben Sie Ihre URL ein und erhalten in unter 30 Sekunden eine vollautomatische Analyse Ihrer Greenwashing-Begriffe inklusive Rechtsgrundlage und Reformulierungsvorschlägen.
Was ist der Unterschied zwischen EmpCo und Green Claims Directive?
Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) regelt Verbote irreführender Umweltaussagen und gilt ab 27.09.2026. Die Green Claims Directive (GCD) regelt zusätzlich die Substantiierung — sie verlangt eine Vorab-Verifizierung durch eine externe Stelle. Die GCD befindet sich noch im EU-Gesetzgebungsverfahren und gilt voraussichtlich ab 2027/2028.

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Branchen-Leitfäden
Risikoprofile, typische Claims und Empfehlungen für 9 Wirtschaftszweige.
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Verbotene Greenwashing-Begriffe
Vollständige Datenbank aller nach EmpCo problematischen Begriffe.
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Begriff: „klimaneutral"
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