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Quellenstand: · Nächster Quellenabgleich:
Deutschland · BGBl. 2026 I Nr. 43

UWG-Anpassung 2026: Quellen, Fristen und Nummerierung

Die EmpCo-Umsetzung in Deutschland ändert das UWG. Diese Seite trennt EU-Richtlinie, deutsches Umsetzungsgesetz und die veröffentlichte UWG-Fassung. Jede zeitgebundene Aussage verweist auf die zugehörige amtliche Fundstelle.

Wie erfolgt die EmpCo-Umsetzung in Deutschland?

Den lauterkeitsrechtlichen Teil setzt das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb um. Es wurde am 19. Februar 2026 verkündet. Artikel 2 nennt überwiegend den 27. September 2026 für das Inkrafttreten; die dort gesondert genannte Änderung trat am 19. Juni 2026 in Kraft. Die UWG-Anpassung ist damit von der europäischen Richtlinie und ihrer Umsetzungsfrist zu unterscheiden.

Quelle: BGBl. 2026 I Nr. 43 vom 19.2.2026; Art. 1 und Art. 2

Was bezeichnet „Greenwashing-Gesetz“?

„Greenwashing-Gesetz“ ist kein amtlicher Titel der hier dargestellten Rechtsakte. Im Zusammenhang mit EmpCo geht es um die Richtlinie (EU) 2024/825 und ihre deutsche Umsetzung im UWG, etwa zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln. Die amtlichen Texte unterscheiden einzelne Tatbestände und deren Voraussetzungen; der Sammelbegriff beschreibt keine Entscheidung über eine konkrete Werbung.

Quellen: Richtlinie (EU) 2024/825 · Artikel 1 des deutschen Umsetzungsgesetzes

Drei belegte Kernaussagen
Datumsangaben mit unterschiedlicher Funktion
Erlass der EU-Richtlinie
Veröffentlichung im Amtsblatt
Verkündung des deutschen Umsetzungsgesetzes
Anwendung der nationalen Vorschriften

Quellen: ABl. L, 2024/825, 6.3.2024; insbesondere Art. 4 und Anhang · BGBl. 2026 I Nr. 43 vom 19.2.2026; Art. 1 und Art. 2

Zwölf Ergänzungen des Anhangs I

Die Themenbezeichnungen dienen nur der Navigation. Der Wortlaut der Richtlinie ist über die amtliche Quelle abrufbar; eine konkrete Kommunikation wird hier nicht zugeordnet.

EU-Nr. 2a

Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem oder staatliche Festsetzung

EUR-Lex · amtliche Fassung
EU-Nr. 4a

Allgemeine Umweltaussagen ohne nachweisbare anerkannte hervorragende Umweltleistung

EUR-Lex · amtliche Fassung
EU-Nr. 4b

Umweltaussagen zum Gesamtprodukt oder Gesamtunternehmen, obwohl nur ein Teilaspekt betroffen ist

EUR-Lex · amtliche Fassung
EU-Nr. 4c

Produktbezogene Aussagen über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgas-Auswirkungen auf Kompensationsbasis

EUR-Lex · amtliche Fassung
EU-Nr. 10a

Gesetzliche Produktanforderungen als Besonderheit des eigenen Angebots

EUR-Lex · amtliche Fassung
EU-Nr. 23d

Informationen über nachteilige Folgen von Softwareaktualisierungen

EUR-Lex · amtliche Fassung
EU-Nr. 23e

Softwareaktualisierungen, die nur die Funktionalität verbessern

EUR-Lex · amtliche Fassung
EU-Nr. 23f

Bekannte Merkmale, die die Haltbarkeit einer Ware begrenzen

EUR-Lex · amtliche Fassung
EU-Nr. 23g

Behauptete Haltbarkeit unter normalen Nutzungsbedingungen

EUR-Lex · amtliche Fassung
EU-Nr. 23h

Darstellung einer Ware als reparierbar

EUR-Lex · amtliche Fassung
EU-Nr. 23i

Vorzeitiges Ersetzen oder Auffüllen von Betriebsstoffen

EUR-Lex · amtliche Fassung
EU-Nr. 23j

Informationen über Auswirkungen nicht herstellereigener Teile oder Zubehörteile

EUR-Lex · amtliche Fassung

Zwölf Einträge mit amtlichem Wortlaut öffnen

Gesonderte Regel

Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d

Umweltaussagen über künftige Umweltleistungen werden in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d behandelt. Diese Regel ist von den Einträgen des Anhangs I zu unterscheiden.

Quelle: ABl. L, 2024/825, 6.3.2024; insbesondere Art. 4 und Anhang

Amtliche Quellen

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz · Gesetze im Internet
Vollzitat: zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 12.5.2026, BGBl. 2026 I Nr. 139
Geprüft am

Getrenntes Produkt

Technische Inhaltsinventur mit Regelquellen

Empcora erfasst regelbasierte Textsignale, Fundorte und Scanzeitpunkte. Wie der EmpCo-Scanner dabei vorgeht und wo seine Grenzen liegen, beschreibt die Produktseite. Der technische Bericht bestätigt weder die Anwendung einer Vorschrift noch ein rechtliches Ergebnis.

Technischen Pre-Check öffnen

Aktuelle UWG-Fassung: Vollzitat: zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 12.5.2026, BGBl. 2026 I Nr. 139