Diese Checkliste ist als praktischer Leitfaden für Unternehmen konzipiert, die bis zum 27. September 2026 die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) erfüllen müssen. Sie ist bewusst handlungsorientiert formuliert: Statt rechtlicher Theorie finden Sie konkrete Schritte, klare Verantwortlichkeiten, realistische Aufwandsschätzungen und Hinweise auf typische Fehler. Die fünfzig Punkte sind in sieben Phasen gegliedert, die idealerweise sequenziell abgearbeitet werden — Phase 1 liefert den Überblick, Phase 7 sichert den dauerhaften Compliance-Status.
Jeder Punkt ist nach demselben Schema aufgebaut. Sie erfahren, was zu tun ist — also die konkrete Aufgabe in ihrem operativen Detail. Sie erfahren, wer es macht — die typische Rollenverteilung zwischen Marketing, Legal, Geschäftsführung und IT. Sie erfahren den geschätzten Aufwand, damit Sie Ressourcen planen können. Sie erhalten eine Empfehlung zum passenden Tool — entweder Empcora oder etablierte Standardwerkzeuge. Und Sie erfahren die häufigsten Fehler, an denen ähnliche Projekte in der Praxis scheitern.
Die Reihenfolge der Phasen folgt der natürlichen Logik eines Compliance-Projekts: Erst messen, dann verbieten, dann ersetzen, dann nachweisen, dann verstetigen. Wer Phase 4 (Nachweise) vor Phase 1 (Audit) angeht, sammelt Belege für Aussagen, die später gar nicht mehr bestehen — verschwendete Mühe. Wer Phase 7 (Monitoring) auslässt, hat zwar einen Compliance-Stand, aber kein System, um diesen zu halten. Bleiben Sie deshalb möglichst in der vorgegebenen Reihenfolge, auch wenn einzelne Punkte parallel bearbeitet werden können.
Wichtig zur Einordnung: Diese Checkliste ist umfassend, aber keine Rechtsberatung. Sie deckt die typischen Anforderungen ab, kann aber individuelle Besonderheiten Ihrer Branche, Ihrer Produktlinien oder Ihres internationalen Vertriebs nicht vollständig erfassen. In Zweifelsfällen — insbesondere bei hohen Bußgeldrisiken oder bestehenden Abmahnungen — ist die rechtliche Bewertung des Einzelfalls einer spezialisierten Anwaltskanzlei vorbehalten. Empcora ersetzt keine juristische Bewertung, sondern unterstützt die operative Bestandsaufnahme der ersten 30 Punkte.
Die Checkliste eignet sich gleichermaßen für KMU mit knappen Ressourcen wie für mittelständische Unternehmen mit Compliance-Abteilung. Bei kleineren Organisationen lassen sich die Punkte 29 (CO2-Bilanz nach GHG Protocol) und 30 (LCA) erfahrungsgemäß in reduziertem Umfang abbilden — eine vollständige Scope-3-Bilanz ist für ein 20-Personen-Unternehmen häufig überdimensioniert. Für größere Unternehmen sind in der Regel alle 50 Punkte relevant, insbesondere bei Aktivität in mehreren EU-Ländern.
Ein wichtiger Hinweis zur Aufwandsschätzung: Die angegebenen Stunden- und Tagewerte basieren auf einem mittelständischen Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitenden, einer Marketingabteilung von zwei bis fünf Personen und einer überschaubaren Produktpalette. Bei sehr kleinen Unternehmen mit ein bis zwei Marketing-Verantwortlichen sind die Aufwände eher höher, weil Spezialwissen fehlt und mehr extern eingekauft werden muss. Bei großen Konzernen mit mehreren hundert Produktvarianten und internationalem Marketing sind die Aufwände dramatisch höher — rechnen Sie dort mit dem Drei- bis Fünffachen unserer Schätzungen.
Beachten Sie außerdem: Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 ist die EU-Vorlage, die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt durch die Anpassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG (verkündet im BGBl. I 2026 Nr. 43). Die geänderten UWG-Vorschriften sind im Wesentlichen ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Empcora aktualisiert seine Begriffsliste, sobald neue Rechtsprechung oder Gesetzesänderungen vorliegen.
In der Praxis arbeiten viele Teams die Checkliste effizient durch, indem sie sie ausdrucken oder in ein Projektmanagement-Tool wie Asana, Trello oder Notion übertragen, jedem Punkt eine verantwortliche Person und einen Zieltermin zuordnen und wöchentliche Status-Termine zur Besprechung des Fortschritts ansetzen. Werden alle Belege, die Korrespondenz mit Lieferanten und Entwürfe von Werbetexten in einem zentralen Repository gehalten, ist das gleichzeitig eine Vorbereitung für Punkt 32. So entsteht aus der Checkliste typischerweise ein lebendiges Compliance-Projekt, das nicht nach dem 27. September 2026 endet, sondern in den regulären Marketing- und Compliance-Prozess übergeht.
Ein letzter Hinweis: Diese Checkliste fokussiert auf die EmpCo-Richtlinie und damit verbundene Greenwashing-Anforderungen. Sie ersetzt nicht die Prüfung anderer rechtlicher Anforderungen wie etwa die Lieferkettensorgfaltspflicht, die CSRD-Berichtspflichten, das Verpackungsgesetz oder die HCVO bei Lebensmitteln. Diese parallelen Regelwerke haben teilweise eigene Belegpflichten, die sich mit den EmpCo-Anforderungen überschneiden — eine einmal aufgebaute Sorgfaltsdokumentation lässt sich häufig für mehrere Regelungen nutzen. Welche weiteren Regelwerke im Einzelfall parallel zu betrachten sind, ist eine Frage der individuellen rechtlichen Bewertung durch die Compliance-Abteilung oder eine zugelassene Kanzlei.