Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 9. August 2026 (Fassung 2)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche über die Websites empcora.de oder empcora.com abgeschlossenen Verträge zwischen
Marcel Schlüter IT-Services, Empcora, Kollwitzstraße 76, 10435 Berlin (nachfolgend „Anbieter")
und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Nutzer").
(1a) Rollen der Domains: Die vom Anbieter betriebenen Domains haben folgende technische und inhaltliche Funktion:
- empcora.de: deutschsprachige Inhalte und Bestelloberflächen für Deutschland und Österreich.
- empcora.com: englische, französische, niederländische, italienische und spanische Inhalte und Bestelloberflächen.
- greenwashing-check.de: eigenständige Informationsinhalte zum Greenwashing-Check.
- empco-pruefung.de / empco-konform.de: inhaltlich begrenzte Themen- und Hinweisseiten.
- greenwashing-pruefen.de: Weiterleitung auf greenwashing-check.de.
- empcora.eu / greenclaim-guard.de: Schutzseiten ohne Suchmaschinenindexierung (noindex).
(1b) Vertragliche Einordnung: Die bloße Erreichbarkeit einer Informations-, Weiterleitungs- oder Schutzdomain eröffnet keinen eigenen Bestellweg und bezeichnet keinen anderen Vertragspartner. Ein Online-Vertragsschluss erfolgt ausschließlich über empcora.de oder empcora.com mit dem in Absatz 1 genannten Anbieter.
(2) Diese AGB gelten gleichermaßen für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Soweit Regelungen ausschließlich für Verbraucher oder Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Vertrags- und Bestellsprachen: Der Bestellvorgang wird in Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Italienisch und Spanisch angeboten; der Vertrag kann in jeder dieser Sprachen geschlossen werden (§ 312i Abs. 1 Nr. 2 BGB). Vertragssprache ist die im Bestellvorgang gewählte Sprache; Vertragsbestätigung und Vertragsdokumente werden in dieser Sprache bereitgestellt. Die deutsche Ausgangsfassung dient bei Übersetzungsabweichungen als Auslegungshilfe. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats bleiben nach § 14 Abs. 1 unberührt.
(5) Charakter der Leistung — keine Rechtsberatung: Empcora ist ein technisches Software-Tool zur Selbst-Prüfung und Selbst-Dokumentation. Es ist keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Empcora bietet keine verbindliche rechtliche Beurteilung eines Einzelfalls, keine Freigabe und keine Prognose einer gerichtlichen Entscheidung an. Detaillierte Regelungen zum Charakter und Haftungsausschluss der technischen Bewertung enthält § 10 dieser AGB.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Empcora ist ein automatisiertes Software-as-a-Service-Tool (SaaS) zur Analyse von Websites auf potenzielle Verstöße gegen die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (sogenannte EmpCo-Richtlinie) sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
(2) Maßgeblich für Leistungsumfang und Preise ist die zum Zeitpunkt der Bestellung auf empcora.de/preise dargestellte Übersicht. Angeboten werden derzeit folgende Leistungen (Preise gemäß § 4):
a) Gratis Test-Scan (CHECK) — kostenlos
- 1 Website, bis zu 5 Seiten, einmaliger Test-Scan
- Sichtbares Ergebnis ohne Anmeldung
- Kein PDF-Report
- Kostenlos, keine wiederkehrende Belastung
Einmal-Audits (einmalige Zahlung, keine wiederkehrende Belastung):
b) Audit (EINMAL_AUDIT) — 49 € einmalig
- 1 Domain, bis zu 100 Seiten
- Text- und Datei-Analyse
- Technischer PDF-Risikobericht
- Rechtsgrundlage pro Fundstelle (Verweis auf EmpCo-Artikel und UWG-Norm)
c) Audit Pro (EINMAL_AUDIT_PRO) — 149 € einmalig
- 1 Domain, bis zu 1.000 Seiten
- Text- und Datei-Analyse
- Technischer PDF-Risikobericht
- Rechtsgrundlage pro Fundstelle
d) Audit Business (EINMAL_AUDIT_BUSINESS) — 299 € einmalig
- 1 Domain, bis zu 5.000 Seiten
- Text- und Datei-Analyse
- Lange Crawls (bis zu 2 Stunden)
- Technischer PDF-Risikobericht
- Rechtsgrundlage pro Fundstelle
e) Audit Enterprise (EINMAL_AUDIT_ENTERPRISE) — 499 € einmalig
- 1 Domain, bis zu 25.000 Seiten
- Text- und Datei-Analyse
- Lange Crawls (bis zu 8 Stunden)
- Technischer PDF-Risikobericht
- Rechtsgrundlage pro Fundstelle
- Priority-Crawling (Bevorzugung in der Verarbeitungs-Warteschlange)
f) Komplett-Audit (KOMPLETT_AUDIT) — individuelles Angebot (auf Anfrage)
- 1 Domain, beliebige Größe
- Text-, Bild- und Datei-/PDF-Analyse
- Bild-Analyse aller Produkt- und Kampagnenbilder
- Dokumenten-/PDF-Prüfung inkl. OCR
- Kontextprüfung jeder Fundstelle (Fehlalarm-Bereinigung)
- PDF-Report, XLSX-Auswertung und persönlicher Online-Zugang
- Rechtsgrundlage pro Fundstelle
- Persönliche Betreuung
Der Komplett-Audit wird als individueller Audit-Auftrag nach § 2a abgewickelt; Anfrage über /kontakt.
Monitoring-Abos (monatlich, Abrechnung im Voraus):
g) Monitoring Basis (MONITORING_BASIS) — 19 €/Monat
- 1 Domain, bis zu 100 Seiten
- Monatlicher Re-Scan
- Technischer Prüfbericht mit Fundstellen
h) Monitoring Pro (MONITORING_PRO) — 59 €/Monat
- 1 Domain, bis zu 1.000 Seiten
- Monatlicher Re-Scan (wöchentlich zubuchbar)
- Nachweise-Verwaltung
- Branchen-Benchmark
i) Monitoring Business (MONITORING_BUSINESS) — 119 €/Monat
- 1 Domain, bis zu 5.000 Seiten
- Monatlicher Re-Scan (wöchentlich zubuchbar)
- Nachweise-Verwaltung
- Branchen-Benchmark
j) Monitoring Enterprise (MONITORING_ENTERPRISE) — 229 €/Monat
- 1 Domain, bis zu 25.000 Seiten
- Monatlicher Re-Scan (wöchentlich zubuchbar)
- Nachweise-Verwaltung
- Priority-Crawling (Bevorzugung in der Verarbeitungs-Warteschlange)
k) Multi-Domain / Agentur (AGENTUR) — 499 €/Monat
- 25 Domains, bis zu 100.000 Seiten je Domain
- Wöchentliche Re-Scans (täglich möglich)
- Mehrbenutzer-Zugänge innerhalb der Organisation
- CSV-/JSON-Bulk-Export aller Claims
Für Anforderungen oberhalb der genannten Pläne (z. B. mehr Domains oder Seiten) erstellen wir auf Anfrage über /kontakt ein individuelles Angebot.
Begriffsbestimmungen
- „Domain": ein vom Nutzer angegebener Hostname inklusive Subdomain (z. B. shop.example.de), unter dem der Crawler die Inhalte abruft
- „Seite": eine einzelne, über eine eindeutige URL erreichbare HTML-Ressource
- „Re-Scan": ein erneuter, automatisch ausgelöster Crawl- und Analyse-Vorgang
- „Fundstelle": eine vom Tool als potenziell prüfungsrelevant markierte Werbeaussage (Claim) mit Angabe der zugehörigen Rechtsgrundlage (EmpCo-Artikel und UWG-Norm)
§ 2a Individuelle Audit-Aufträge (Managed Audit)
(1) Gegenstand: Neben den Self-Service-Plans nach § 2 bietet der Anbieter individuelle, von ihm selbst durchgeführte Prüfaufträge an (nachfolgend „Managed Audit" oder „Komplett-Audit"). Dabei übernimmt der Anbieter im Auftrag des Auftraggebers das Crawlen der vereinbarten Domain(s), die automatisierte Analyse von Texten, Bildern und Dokumenten (z. B. PDFs) sowie die anschließende redaktionelle Aufbereitung und Priorisierung der Ergebnisse. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot des Anbieters.
(2) Liefergegenstände: Soweit im Angebot vereinbart, stellt der Anbieter die Ergebnisse als Management-Bericht (PDF), als Daten-Export (z. B. XLSX/CSV) und/oder als zeitlich befristeten Zugang zu einem interaktiven Online-Bericht bereit. Liefergegenstände und -formate richten sich nach dem Angebot.
(3) Vertragsschluss (abweichend von § 3): Bei individuellen Audit-Aufträgen kommt der Vertrag durch das schriftliche oder in Textform übermittelte Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Auftraggeber (z. B. durch unterzeichnete Auftragsbestätigung oder Bestätigung in Textform/per E-Mail) zustande — nicht über den Stripe-Checkout.
(4) Vergütung und Zahlung (abweichend von § 4): Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsweise richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Zulässig sind insbesondere eine Anzahlung bei Beauftragung sowie die Zahlung per Banküberweisung. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) verstehen sich die Preise individueller Angebote netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben.
(5) Leistungszeit und Mitwirkung: Im Angebot genannte Liefer- oder Bearbeitungszeiten sind Richtwerte und keine kalendermäßig bestimmten Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Der Auftraggeber wirkt im erforderlichen Umfang mit, insbesondere durch rechtzeitige Freigaben, Bereitstellung der zu prüfenden Domain(s) sowie ggf. erforderlicher Zugänge. Mitwirkungsverzögerungen verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.
(6) Verfügungsberechtigung und Freistellung: Der Auftraggeber sichert zu, Inhaber der zu prüfenden Domain(s) zu sein oder vom Inhaber zur Beauftragung der Prüfung ausdrücklich berechtigt zu sein (§ 8 Abs. 1). Er stellt den Anbieter im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer fehlenden Berechtigung oder auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten beruhen. Für die Verarbeitung etwaiger in den geprüften Inhalten enthaltener personenbezogener Daten gilt § 12 (Auftragsverarbeitung, AVV auf Anfrage).
(7) Charakter unverändert — keine Rechtsberatung: Auch der individuelle Audit-Auftrag ist eine technische und organisatorische Prüf- und Dokumentationsleistung und stellt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Empcora bietet auch beim Managed Audit keine verbindliche rechtliche Beurteilung, Freigabe oder Einzelfallentscheidung an. § 1 Abs. 5 sowie der Charakter- und Haftungsausschluss nach § 10 gelten vollumfänglich auch für Managed Audits.
(8) Vorrang der Individualvereinbarung: Bei Widersprüchen zwischen dem individuellen Angebot und diesen AGB geht das Angebot vor (§ 305b BGB). Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
(9) Widerrufsrecht: Managed Audits richten sich regelmäßig an Unternehmer; ein Verbraucher-Widerrufsrecht besteht insoweit nicht. Ist der Auftraggeber ausnahmsweise Verbraucher (§ 13 BGB), gilt § 5 entsprechend; auf das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB) wird hingewiesen.
§ 2b Einkaufspartner
(1) Gegenstand und Status: Neben den Self-Service-Plans nach § 2 und den individuellen Audit-Aufträgen nach § 2a kann der Anbieter einem Nutzer den Status als Einkaufspartner einräumen. Der Einkaufspartner lässt Domains prüfen, die er nicht selbst betreibt, sondern die seinen eigenen Auftraggebern zuzuordnen sind, und gibt die Ergebnisse an diese weiter. Der Status entsteht ausschließlich durch Bestätigung des Anbieters in Textform; er ist nicht über die Website buchbar und nicht Bestandteil der Übersicht nach § 2 Abs. 2. Der Partnerstatus richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB); ein Vertragsschluss durch Verbraucher ist ausgeschlossen.
(2) Vertragsschluss (abweichend von § 3): Die Partnervereinbarung kommt durch das schriftliche oder in Textform übermittelte Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Nutzer (z. B. durch unterzeichnete Auftragsbestätigung oder Bestätigung in Textform/per E-Mail) zustande — nicht über den Stripe-Checkout. Die Bestätigung nach Absatz 1 ist Voraussetzung für die Rechte nach § 8 Abs. 2, § 11 Abs. 3 und § 12 Abs. 2a.
(3) Leistungsumfang: Der Einkaufspartner kann Domains ohne zahlenmäßige Begrenzung anlegen. Je Domain gelten die in der Partnervereinbarung festgelegte Prüfungsart und die technischen Betriebsgrenzen des Dienstes (derzeit bis zu 100.000 Seiten je Domain). Jeder vergütungspflichtige Prüflauf setzt eine vorherige Freigabe durch den Einkaufspartner voraus; der Anbieter weist die zu erwartende Vergütung vor dieser Freigabe aus.
(4) Vergütung (abweichend von § 4): Für den Einkaufspartner gelten die in der Partnervereinbarung festgelegten Preise je Prüfungsart; ein Listenpreis nach § 4 besteht insoweit nicht. Der Anbieter rechnet die in einem Kalendermonat erbrachten Prüfungen in einer monatlichen Sammelrechnung ab und fügt die Einzelaufstellung als Anlage bei. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des jeweiligen Prüflaufs vereinbarte Preis; eine spätere Preisänderung wirkt nicht auf bereits abgerechnete Zeiträume zurück. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) verstehen sich die vereinbarten Preise netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern in der Partnervereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben.
(5) Berichte unter eigener Marke: Der Einkaufspartner darf die Berichte unter eigener Marke an seine Auftraggeber weitergeben (White-Label-Bericht); § 11 Abs. 3 gilt entsprechend. Die Marke des Einkaufspartners wird im Bericht nur geführt, wenn Logo und Markenfarbe im Konto hinterlegt sind; fehlt eines von beiden, bleibt der Anbieter erkennbarer Absender. Die im Bericht enthaltenen Hinweise zum Charakter der Prüfung (§ 1 Abs. 5, § 10) bleiben Bestandteil des Dokuments und dürfen nicht entfernt werden.
(6) Datenschutz: Für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Kette Auftraggeber des Einkaufspartners — Einkaufspartner — Anbieter gilt § 12 Abs. 2a.
(7) Charakter unverändert — keine Rechtsberatung: Auch die für einen Einkaufspartner erbrachte Prüfung ist eine technische und organisatorische Prüf- und Dokumentationsleistung und stellt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. § 1 Abs. 5 sowie der Charakter- und Haftungsausschluss nach § 10 gelten vollumfänglich auch für Prüfungen im Rahmen einer Partnervereinbarung.
(8) Vorrang der Individualvereinbarung: Bei Widersprüchen zwischen der Partnervereinbarung und diesen AGB geht die Partnervereinbarung vor (§ 305b BGB). Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Plans auf der Website stellt kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Nutzer dar.
(2) Mit Auswahl eines Plans und Abschluss des Bestellvorgangs über Stripe Checkout gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Vor dem Klick auf den Bezahl-Button hat der Nutzer Gelegenheit, den Vertragsinhalt zu prüfen.
(3) Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Bestätigung der Zahlung durch Stripe zustande. Die anschließend versandte Bestätigungs-E-Mail stellt dem Nutzer den Vertragsinhalt und die Vertragsunterlagen auf einem dauerhaften Datenträger bereit; ihr Versand ist keine zusätzliche Voraussetzung für den Vertragsschluss.
(4) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Die AGB sind jederzeit unter /agb abrufbar. Die Bestelldaten werden dem Nutzer per E-Mail zugesandt.
(5) Für individuelle Audit-Aufträge (Managed Audit) kommt der Vertrag abweichend von den Absätzen 2 und 3 nach Maßgabe von § 2a Abs. 3 durch Annahme des Angebots zustande.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise sind in Euro (€) angegeben und verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (Regelbesteuerung; § 19 UStG findet keine Anwendung).
(2) Einmal-Audits werden sofort und vollständig fällig. Monitoring-Plans werden monatlich im Voraus zum jeweiligen Stichtag der Vertragsperiode abgerechnet.
(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe. Akzeptiert werden:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express)
- SEPA-Lastschrift
- Apple Pay, Google Pay (sofern aktiviert)
(4) Bei Zahlungsverzug nach § 286 BGB ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Dienst nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist von mindestens 14 Tagen zu sperren. Bei Verbrauchern setzt der Verzug gemäß § 286 Abs. 3 BGB voraus, dass auf die Folge des Verzugs in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.
(5) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(6) Für individuelle Audit-Aufträge (Managed Audit) gelten abweichend die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Angebots (§ 2a Abs. 4); insbesondere sind eine Anzahlung bei Beauftragung sowie die Zahlung per Banküberweisung zulässig, und Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer, sofern im Angebot nicht anders angegeben.
§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern (§ 13 BGB) steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g i. V. m. § 355 BGB zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Marcel Schlüter IT-Services, Empcora
Kollwitzstraße 76
10435 Berlin
Deutschland
E-Mail: kontakt@empcora.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Alternativ können Sie die ständig leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion unter Vertrag widerrufen verwenden. Nach dem Absenden erhalten Sie unverzüglich eine Bestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. (Empcora erbringt eine reine digitale Dienstleistung; Lieferkosten fallen nicht an.)
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht (§ 357a Abs. 2 BGB).
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich verlangt hat, dass der Anbieter mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
Bei der Bestellung eines Einmal-Audits wird der Verbraucher daher vor dem Stripe-Checkout gesondert aufgefordert, den vorzeitigen Leistungsbeginn ausdrücklich zu verlangen und seine Kenntnis zu bestätigen:
„Ich verlange ausdrücklich, dass Empcora vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Empcora erlischt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB)."
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Marcel Schlüter IT-Services, Empcora, Kollwitzstraße 76, 10435 Berlin, Deutschland, E-Mail: kontakt@empcora.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
- Bestellt am (*)/erhalten am (*):
- Name des/der Verbraucher(s):
- Anschrift des/der Verbraucher(s):
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
- Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 5a Zufriedenheits-Garantie (14 Tage Geld zurück)
(1) Zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht (§ 5 AGB, gilt nur für Verbraucher) gewährt der Anbieter eine freiwillige Zufriedenheits-Garantie für alle Nutzer (auch Unternehmer i. S. d. § 14 BGB):
- Monitoring-Abonnements (MONITORING_BASIS, MONITORING_PRO, MONITORING_BUSINESS, MONITORING_ENTERPRISE, AGENTUR/Multi-Domain): Innerhalb von 14 Tagen ab erstmaligem Vertragsabschluss kann der Nutzer ohne Angabe von Gründen die Aufhebung des Vertrags und die vollständige Erstattung des bereits gezahlten ersten Monatsbetrags verlangen, sofern noch kein vollständiger Scan durchgeführt oder gestartet wurde. Mit der Erstattung endet der Vertrag insgesamt (einschließlich der Laufzeit nach § 6 Abs. 2). Nach Durchführung oder Start eines vollständigen Scans ist die Garantie ausgeschlossen; anteilige Erstattungen sind ausgeschlossen — die Garantie gilt „alles oder nichts".
- Einmal-Audits (EINMAL_AUDIT, EINMAL_AUDIT_PRO, EINMAL_AUDIT_BUSINESS, EINMAL_AUDIT_ENTERPRISE): Wenn der Crawler weniger als 30 % der angegebenen Seiten erfolgreich analysieren konnte (Status TEILWEISE_BLOCKIERT) oder ein technischer Komplettausfall vorliegt (Status FEHLER), gewährt der Anbieter auf Antrag eine vollständige Erstattung (siehe § 10 Coverage-Garantie).
(2) Die Erstattung erfolgt nach Anfrage im eingeloggten Kundenkonto (Konto → Abrechnung) oder per E-Mail an kontakt@empcora.de innerhalb von in der Regel 5 Werktagen über das ursprüngliche Zahlungsmittel via Stripe. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
(3) Die Zufriedenheits-Garantie schließt das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher nicht aus, sondern tritt zusätzlich neben dieses. Im Konfliktfall greift die für den Nutzer günstigere Regelung. Wiederholte Inanspruchnahme zum Zweck der Umgehung der Zahlungspflicht (z. B. erneuter Vertragsabschluss desselben Nutzers innerhalb von 90 Tagen nach Erstattung) ist nach § 242 BGB ausgeschlossen.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Leistungen (CHECK, EINMAL_AUDIT, EINMAL_AUDIT_PRO, EINMAL_AUDIT_BUSINESS, EINMAL_AUDIT_ENTERPRISE, KOMPLETT_AUDIT) sind ohne wiederkehrende Verpflichtung. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
(2) Monitoring-Abos (MONITORING_BASIS, MONITORING_PRO, MONITORING_BUSINESS, MONITORING_ENTERPRISE, AGENTUR/Multi-Domain) richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB); ein Vertragsschluss durch Verbraucher ist ausgeschlossen. Bei monatlicher Zahlweise werden sie als Jahresvertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen, zahlbar in 12 gleichen Monatsbeträgen. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Laufzeit — es erfolgt keine Verlängerung und keine weitere Abbuchung; eine Kündigung ist hierfür nicht erforderlich. Optional kann der Nutzer bei der Bestellung oder später (in Textform an kontakt@empcora.de) die automatische Verlängerung aktivieren: In diesem Fall läuft der Vertrag nach Ablauf der Laufzeit auf unbestimmte Zeit weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
(2a) Bei jährlicher Zahlweise (sofern angeboten) beträgt die Erstlaufzeit 12 Monate; die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus. Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3) Die Kündigung ist möglich:
- über die Kündigungsschaltfläche unter empcora.de/kuendigen — ohne Login erreichbar, mit unmittelbarer Eingangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger (§ 312k BGB)
- in Textform per E-Mail an kontakt@empcora.de
- durch Löschung des Kontos in den Konto-Einstellungen („Konto löschen"); bei laufenden befristeten Verträgen endet damit der Zugang, die Vergütung für die Restlaufzeit bleibt nach Abs. 5 geschuldet
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Eine ordentliche Kündigung wirkt bei befristeten Verträgen (Abs. 2) zum Ende der Vertragslaufzeit — der Vertrag endet zu diesem Zeitpunkt ohnehin automatisch —, im Übrigen zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode. Der Nutzer kann den Dienst bis zum Vertrags- bzw. Periodenende uneingeschränkt nutzen; eine anteilige Rückerstattung geleisteter Zahlungen erfolgt nicht. Beendet der Nutzer einen befristeten Vertrag vorzeitig (z. B. durch Löschung des Kontos), bleiben die bis zum Vertragsende geschuldeten Monatsbeträge zahlbar; ersparte Aufwendungen des Anbieters werden angerechnet. Hat der Anbieter den Anlass zur außerordentlichen Kündigung schuldhaft zu vertreten, hat der Nutzer Anspruch auf anteilige Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistung.
(6) Altverträge: Für Monitoring-Abos, die vor dem 14. Juli 2026 geschlossen wurden, gilt § 6 in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung (monatlich kündbares Abonnement). Sie werden nicht nachträglich befristet und können weiterhin jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden.
§ 7 Verfügbarkeit, Gewährleistung und höhere Gewalt
(1) Der Anbieter erbringt den Dienst nach den Grundsätzen des „Best Effort". Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit wird ausdrücklich nicht zugesichert. Die unverbindliche Zielverfügbarkeit liegt bei 99 % im Jahresmittel; eine vertragliche Garantie oder ein Service-Level-Agreement wird hieraus nicht begründet.
(1a) Gewährleistung bei Mängeln: Soweit der Dienst die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in dem Maße erbringt, dass eine bestimmungsgemäße Nutzung dauerhaft beeinträchtigt ist, gelten die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB) entsprechend. Der Nutzer hat festgestellte Mängel unverzüglich in Textform an kontakt@empcora.de zu melden. Der Anbieter wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beheben (Nachbesserung). Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Nutzer den Vertrag außerordentlich kündigen oder die Vergütung anteilig mindern.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden dem Nutzer rechtzeitig vorher mitgeteilt und nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
(3) Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Angriffen Dritter oder Störungen bei eingesetzten Auftragsverarbeitern (z. B. Cloudflare, Hetzner, Stripe, Anthropic) liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters.
(4) Höhere Gewalt: Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare und vom Anbieter nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Cyberangriffe großen Ausmaßes (z. B. nationale Internet-Störungen, DDoS-Angriffe gegen Backbone-Provider), Energieversorgungs-Ausfälle und vergleichbare Ereignisse. Während des Zeitraums höherer Gewalt sind beide Vertragsparteien von ihren Leistungspflichten befreit. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 8 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, ausschließlich Domains zur Prüfung anzugeben, an denen er selbst die Verfügungsberechtigung hat oder von deren Inhaber er ausdrücklich beauftragt wurde (z. B. als Agentur oder als Einkaufspartner nach § 2b).
(2) Es ist insbesondere untersagt:
- Domains Dritter ohne Auftrag scannen zu lassen
- den Dienst zu Zwecken zu verwenden, die einer rechtswidrigen Tätigkeit dienen
- technische Sperren des Dienstes zu umgehen
- Lasttests, Benchmarks oder automatisierte Massenanfragen ohne vorherige Abstimmung durchzuführen
- den Dienst weiterzuverkaufen oder im Sub-License-Modell weiterzugeben (außer im AGENTUR-Plan sowie für Nutzer, denen der Anbieter den Status als Einkaufspartner in Textform bestätigt hat, jeweils im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs)
(3) Der Nutzer ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten selbst verantwortlich. Bei Verdacht auf unbefugten Zugriff ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
(4) Datensicherungspflicht: Der Nutzer ist verpflichtet, von ihm in den Dienst eingegebene oder erstellte Daten (Konto-Stammdaten, Scan-Konfigurationen, Berichte, Nachweis-Uploads) regelmäßig nach dem Stand der Technik und entsprechend der Datenkritikalität in einer eigenen Sicherung zu hinterlegen. Diese Pflicht ist Voraussetzung für die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen bei Datenverlust (§ 9 Abs. 4).
(5) Bei Verstoß gegen diese Pflichten ist der Anbieter berechtigt, das Konto fristlos zu sperren oder zu kündigen.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
- im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter — außer in den Fällen des Absatzes 1 — nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Bei Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei einer dem Stand der Technik entsprechenden, regelmäßigen Datensicherung durch den Nutzer (vgl. § 8 Abs. 4) eingetreten wäre. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Anbieters für Datenverlust zusätzlich auf einen Höchstbetrag von 500 € pro Schadensfall begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz (Abs. 1).
(5) Die Beschränkungen dieser Klausel gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(6) Keine zugesicherte Beschaffenheit: Eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Tool-Ergebnisse — insbesondere ihre rechtliche Belastbarkeit, ihre Eignung als Beweismittel oder ihr Bestand vor Gericht — wird vom Anbieter ausdrücklich nicht übernommen. Beschreibende Marketing-Aussagen (z. B. „Selbst-Audit-Vorlage", „strukturierte Dokumentation", „Hinweise auf EmpCo-Risiken") sind reine Leistungsbeschreibungen und stellen keine Zusicherung im Sinne des § 443 BGB dar.
§ 10 Compliance-Hinweise: Charakter, Grenzen und Haftungsausschluss
(1) Charakter der Leistung: Empcora liefert ausschließlich automatisierte technische Hinweise durch regelbasierten Abgleich der vom Nutzer bereitgestellten Inhalte mit dem amtlichen Wortlaut der Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie ausgewählter, öffentlich zugänglicher höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Zeitpunkt der jeweiligen Aktualisierung der Tool-Datenbank. Ergänzend kann das Tool zu einzelnen Fundstellen eine automatisierte, KI-gestützte, rein deskriptive Kontext-Einordnung liefern, die lediglich beschreibt, ob im jeweiligen Satzkontext überhaupt ein Bezug zu einer Umwelteigenschaft eines Produkts, einer Marke oder des Unternehmens sprachlich erkennbar ist (Vorliegen einer Umweltaussage). Diese KI-gestützte Einordnung ist eine sprachlich-beschreibende Hilfestellung zur Fundstelle und trifft ausdrücklich keine abschließende rechtliche Bewertung, insbesondere keine Aussage darüber, ob ein Verstoß vorliegt. Zur Vermeidung von Fehlalarmen werden als Verstoß eingestufte Fundstellen zusätzlich automatisiert im Satzzusammenhang geprüft; dabei kann eine Einstufung ausschließlich zugunsten des Nutzers herabgestuft werden. Der Anbieter nimmt dabei keine eigene abschließende rechtliche Auslegung oder Subsumtion vor, sondern beschränkt sich auf den Abgleich mit dem amtlichen Normtext sowie auf die vorgenannte beschreibende Kontext-Einordnung. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und damit keine Rechtsberatung dar; sie ersetzen diese nicht.
(2) Verantwortung für Verwendung: Die Entscheidung über die Verwendung einer Werbeaussage und über Folgemaßnahmen trifft ausschließlich der Nutzer. Tool-Ergebnisse sind technische Hinweise mit Quellenstand und dürfen nicht als individuelle Rechtsbewertung, Freigabe oder zugesicherter Compliance-Nachweis verwendet werden. Vor produktiver Verwendung hat der Nutzer die angezeigten Fundstellen und Stichtage anhand der verlinkten amtlichen Quellen zu prüfen; eine Haftung des Anbieters für Folgen einer abweichenden Verwendung ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen (vgl. § 10 Abs. 5, § 9).
(2a) Aktualität und Versionierung der Tool-Datenbank: Die dem Tool zugrunde liegende Datenbank (Richtlinien-Wortlaut, UWG-Normen, Rechtsprechungs-Datensätze, Prüf-Regeln) wird vom Anbieter regelmäßig, jedoch ohne zugesicherten Aktualisierungs-Rhythmus, gepflegt. Zwischen dem Stichtag der letzten Aktualisierung und dem Datum des Scans können sich die Richtlinie selbst, ihre nationalen Umsetzungs-Gesetze und -Verordnungen, die Verwaltungspraxis der zuständigen Behörden sowie höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, OLG, EuGH) geändert haben, ohne dass dies bereits in der Datenbank abgebildet ist. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der in der Tool-Datenbank hinterlegten Rechtsquellen. Der Nutzer hat deshalb den ausgewiesenen Quellenstand vor produktiver Verwendung mit den verlinkten amtlichen Quellen abzugleichen.
(3) Charakter des PDF-Berichts: Der vom Tool erstellte PDF-Bericht ist eine technische Zusammenfassung der durchgeführten Prüfung und dient der internen Dokumentation. Der Bericht hat keinerlei rechtliche Wirkung. Er stellt insbesondere kein Rechtsgutachten, keine verbindliche Freigabe, keinen Compliance-Nachweis und keine zugesicherte Eigenschaft im Sinne des § 443 BGB dar.
(4) Keine Reformulierung, keine Handlungsempfehlung: Empcora ist ein reiner Prüf-Dienst. Das Tool und der PDF-Bericht beschränken sich darauf, potenziell prüfungsrelevante Werbeaussagen (Fundstellen) zu benennen und die zugehörige Regelquelle anzugeben. Der Anbieter erstellt keine Alternativ-Formulierungen, keine Umformulierungen und keine konkreten Handlungsempfehlungen dazu, wie der Nutzer eine Aussage ändern oder formulieren soll. Die inhaltliche Entscheidung und Anpassung obliegt ausschließlich dem Nutzer (vgl. Abs. 1 und 2).
(4a) Charakter des technischen Risiko-Scores: Der vom Tool ausgegebene technische Risiko-Score (Stufen A bis F bzw. Ampelfarben GRÜN/GELB/ROT) ist eine automatisierte technische Indikation des durch den Algorithmus errechneten Risiko-Niveaus auf Basis der hinterlegten Regeln und Datenquellen. Der Score stellt ausdrücklich kein Gütesiegel, keine Zertifizierung und keinen rechtlich verbindlichen Compliance-Nachweis dar. Auch bei einem hohen Score (insbesondere A oder B bzw. GRÜN) muss der Nutzer Aktualisierungsstand, angegebene Quellen und vollständigen Kontext vor seiner Entscheidung prüfen; der Score begründet keinen Vertrauensschutz gegenüber Dritten, Behörden oder Gerichten.
(5) Ausschluss der Haftung für Folgeschäden: Der Anbieter haftet nicht für Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Klagen, Bußgelder, Streitwerte, Vertragsstrafen, Anwaltskosten, Schadenersatz-Forderungen oder sonstige rechtliche oder wirtschaftliche Folgen, die der Nutzer aufgrund der Nutzung des Tools, einer auf die Hinweise gestützten eigenen Anpassung seiner Inhalte, der Verwendung des technischen Risiko-Scores oder der Veröffentlichung des PDF-Berichts erleidet. Insbesondere besteht keine Haftung, wenn:
- das Tool einen Verstoß nicht erkennt (False Negative);
- das Tool eine zulässige Aussage als problematisch markiert (False Positive);
- die Rechtslage zwischen Scan-Datum und tatsächlicher Verwendung der Aussage durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung modifiziert wird;
- der Nutzer die Hinweise des Tools nicht oder nicht vollständig umsetzt;
- eine als „GRÜN" oder mit Score „A"/„B" eingestufte Aussage später durch ein Gericht oder eine Behörde als unzulässig bewertet wird.
(6) Verhältnis zu § 9: Die in dieser Vorschrift enthaltenen Beschränkungen lassen die Haftung nach § 9 Abs. 1 (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Produkthaftung, ausdrücklich übernommene Garantie) unberührt. Eine darüber hinausgehende Haftung für die Compliance-Bewertung wird ausgeschlossen.
§ 11 Schutz- und Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Dienstes ein. Die Ausnahmen nach § 8 Abs. 2 bleiben unberührt.
(2) Sämtliche Rechte an Software, Quellcode, Datenbankinhalten und Berichten verbleiben beim Anbieter.
(3) Erstellte PDF-Reports darf der Nutzer für eigene interne Dokumentations- und Organisationszwecke verwenden. Die Weitergabe eines Reports an denjenigen Auftraggeber, für den der Nutzer die Prüfung durchgeführt hat, ist keine Veröffentlichung im Sinne dieser Vorschrift. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung der Reports (z. B. auf der eigenen Website oder in der Presse) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters; die Zustimmung ist für Nutzer, denen der Anbieter den Status als Einkaufspartner in Textform bestätigt hat, für Reports unter deren eigener Marke (White-Label-Bericht, § 2b Abs. 5) pauschal erteilt.
(4) Datenexport vor Vertragsende (Datenmitnahme): Der Nutzer hat während der Vertragslaufzeit und für 30 Tage nach ihrem Ende Anspruch auf einen vollständigen Export seiner im Dienst gespeicherten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (JSON oder CSV). Der Export umfasst Konto-Stammdaten, Domain-Liste, Scan-Ergebnisse, Claims, hochgeladene Nachweise und PDF-Reports. Der Anbieter stellt den Export auf Anforderung über das Konto-Dashboard oder per E-Mail-Anhang innerhalb von sieben Werktagen kostenlos bereit. Diese Regelung dient der Erfüllung von Art. 20 DSGVO sowie der Vermeidung eines „Lock-in"-Effekts.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der separaten Datenschutzerklärung geregelt.
(2) Soweit der Nutzer im Rahmen des Dienstes Domains scannen lässt, deren Inhalt personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Mitarbeiter-Webseiten), erfolgt die Verarbeitung dieser Daten durch den Anbieter im Auftrag des Nutzers. Der Nutzer ist Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO und der Anbieter Auftragsverarbeiter i. S. d. Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO stellt der Anbieter auf Anfrage über den Kontaktweg individuell bereit.
(2a) Einkaufspartner: Hat der Anbieter dem Nutzer den Status als Einkaufspartner in Textform bestätigt (§ 2b) und lässt der Nutzer Domains prüfen, die seinen eigenen Auftraggebern zuzuordnen sind, so ist abweichend von Absatz 2 der jeweilige Auftraggeber des Nutzers Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO, der Nutzer dessen Auftragsverarbeiter i. S. d. Art. 4 Nr. 8 DSGVO und der Anbieter weiterer Auftragsverarbeiter i. S. d. Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Die für diese Verarbeitungen erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung stellt der Anbieter nach Absatz 2 bereit. Absatz 2 bleibt im Übrigen unberührt, soweit der Nutzer Verarbeitungen für eigene Zwecke veranlasst.
(3) Der Nutzer sichert zu, dass er zur Verarbeitung der gescannten Inhalte berechtigt ist. Bei Verstößen gegen diese Zusicherung stellt der Nutzer den Anbieter im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter (insbesondere DSGVO-Bußgeldern) frei.
§ 13 Streitbeilegung
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gilt diese Rechtswahl uneingeschränkt. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) bleiben gemäß Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Mitgliedstaats unberührt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern der Anbieter seine Tätigkeit dorthin ausrichtet.
(1a) Mehrsprachige Fassungen und Geltungsbereich der Hinweise: Der Anbieter kann die Tool-Oberfläche, Vertragsdokumente und Marketing-Inhalte in weiteren Sprachen (derzeit Englisch, Französisch, Niederländisch, Italienisch und Spanisch) bereitstellen. Vertragssprache ist die im Bestellvorgang gewählte Sprache; die deutsche Ausgangsfassung dient bei Übersetzungsabweichungen als Auslegungshilfe, ohne zwingende Verbraucherrechte einzuschränken. Die vom Tool ausgegebenen technischen Risikohinweise beziehen sich primär auf die Richtlinie (EU) 2024/825 als unionsrechtlichen Rechtsakt sowie auf das deutsche UWG. Soweit der Nutzer das Tool zur Prüfung von Inhalten verwendet, die einem anderen mitgliedstaatlichen Recht unterliegen, übernimmt der Anbieter keine Gewähr dafür, dass die Hinweise das jeweilige nationale Umsetzungsrecht, dortige Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung vollständig oder zutreffend abbilden. Maßgeblich bleiben die verlinkten amtlichen Quellen und deren ausgewiesener Stand. Verbindlich ist ausschließlich die von der Europäischen Union im Amtsblatt veröffentlichte Sprachfassung der Richtlinie (verfügbar in allen 24 EU-Amtssprachen auf EUR-Lex); etwaige in der Tool-Oberfläche oder im PDF-Bericht zitierte Wortlaute dienen ausschließlich der schnellen Orientierung und ersetzen den Originaltext nicht.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (E-Mail genügt) angekündigt.
a) Bei Anpassungen, die für den Nutzer unwesentlich sind oder einer Änderung gesetzlicher Vorgaben Rechnung tragen (z. B. geänderte Steuersätze, technische Anpassungen, Klarstellungen ohne materielle Auswirkungen, Aufnahme zusätzlicher Funktionen ohne Mehrkosten), gelten die Änderungen als angenommen, wenn der Nutzer nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
b) Bei wesentlichen Änderungen — insbesondere Preiserhöhungen, Einschränkungen oder Wegfall vereinbarter Leistungen, Erweiterungen der Pflichten des Nutzers, Verschärfungen der Haftungsregelungen — bedarf die Änderung der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers. Erteilt der Nutzer keine Zustimmung, gelten die bisherigen Bedingungen unverändert weiter; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich zu kündigen.
Diese Differenzierung trägt der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 27.04.2021, Az. XI ZR 26/20) Rechnung, nach der eine fingierte Zustimmung des Verbrauchers bei wesentlichen Änderungen unwirksam ist.

