Ab 27.09.2026 müssen alle Produktseiten EU-Greenwashing-Recht entsprechen. Bestandsprodukte sind betroffen. Regelfolge ist die Abmahnung mit Unterlassung und Schadensersatz; Bußgelder bis 4 % des im betroffenen Mitgliedstaat erzielten Jahresumsatzes greifen nur bei EU-weit koordinierten CPC-Verfahren (Art. 21 VO 2017/2394). Hier finden Sie die wichtigsten Risiken, die Shop-Checkliste und Integrations-Optionen.
Diese fünf Muster tauchen in Shop-Audits regelmäßig auf. Sortiert nach Risiko-Schwere, jeweils mit der einschlägigen Rechtsgrundlage. Reine Prüfung, keine Rechtsberatung.
Grund: Aussagen zu Umweltauswirkungen, die auf Kompensation/Treibhausgas-Ausgleich beruhen, stehen künftig auf der Schwarzen Liste (Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG Nr. 4c, anzuwenden ab 27.09.2026). Vgl. BGH „Katjes" (I ZR 98/23): „klimaneutral" muss auf derselben Werbefläche über Reduktion bzw. Kompensation aufklären.
Grund: Allgemeine Umweltaussage ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung. Künftig unzulässig nach Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG Nr. 4a (nicht nachweisbare allgemeine Umweltaussage); zudem § 5b UWG (Vorenthalten wesentlicher Informationen).
Grund: Geschützter Begriff nach EU 2018/848. Verwendung ohne Zertifizierung kann irreführend i.S.d. § 5 UWG sein.
Grund: Allgemeine Umweltaussage i.S.d. § 2 Abs. 2 UWG. Irreführung nach § 5 UWG; künftig Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG Nr. 4a, wenn nicht nachweisbar.
Grund: Nachhaltigkeitssiegel ohne zugrunde liegendes Zertifizierungssystem bzw. ohne behördliche Festlegung stehen künftig auf der Schwarzen Liste (Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG Nr. 2a, anzuwenden ab 27.09.2026).
Die geänderten UWG-Vorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) sind in Deutschland ab 27.09.2026 anzuwenden — und betreffen auch Bestandsartikel mit älteren Beschreibungen. Empcora erfasst entsprechende Aussagen zentral und ordnet sie nach Risiko ein.
Grundsätzlich gilt das UWG für Werbung im geschäftlichen Verkehr im EU-Markt. Wer Produkte im Markt anbietet, kann für die Produktdarstellung in der Verantwortung stehen. Aktivlegitimiert sind u. a. Mitbewerber, die Wettbewerbszentrale, qualifizierte Verbraucherverbände (§ 4 UKlaG) und die IHK.
Nach § 19 UWG können Geldbußen bis 50.000 € verhängt werden; bei einem Jahresumsatz über 1,25 Mio € als gesetzliches Höchstmaß bis zu 4 % des im betroffenen EU-Mitgliedstaat erzielten Jahresumsatzes — und nur bei EU-weit koordinierten CPC-Verfahren (Art. 21 VO 2017/2394, § 19 UWG); bei Schätzung höchstens 2 Mio €. Im Regelfall greifen Abmahnung, Unterlassung und Schadensersatz. Dies ist keine Rechtsberatung.
Mit dem Agentur-Tarif verwalten Sie mehrere Domains für Ihre Kunden und können White-Label-PDFs mit Ihrem Logo exportieren. Multi-Mandanten-Verwaltung ist enthalten. Aktuelle Konditionen finden Sie auf der Preisseite.
Empcora bietet wiederkehrende Scans (Monitoring) sowie Einzelscans an. Neue Produkte lassen sich via API direkt nach dem Anlegen scannen. Aktuelle Tarife und Intervalle finden Sie auf der Preisseite.
Ja. Empcora scannt DE, EN, FR und NL nativ. Andere Sprachen werden über automatische Übersetzung der gefundenen Begriffe geprüft. Pro Sprache wird ein separater Report erstellt.