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Information und Softwareunterstützung, keine Rechtsberatung

Empcora stellt ausschließlich allgemeine Informationen bereit und bietet mit seinem Scanner technische Softwareunterstützung beim Auffinden und Dokumentieren von Inhalten. Wir leisten keine Rechtsberatung, keine rechtliche Einzelfallbewertung und keine Freigabe von Werbung; wir erstellen oder formulieren keine Werbetexte für den Einzelfall um. Empcora bewertet keine konkrete Werbeaussage; Ergebnisse bestätigen weder Rechtskonformität noch einen Rechtsverstoß. Die Verantwortung und Haftung für die veröffentlichten Inhalte, deren Verwendung und die Einhaltung der geltenden Vorschriften bleiben beim Inhaber der Domain beziehungsweise Website nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Nutzung von Empcora überträgt diese Verantwortung nicht auf uns. Eine gesetzlich zwingende Haftung von Empcora bleibt unberührt.

Quellen- und Inhaltsübersicht

Nachhaltige Werbung 2026

Die Richtlinie (EU) 2024/825 nennt verschiedene Themen zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln. Diese Seite ordnet amtliche Fundstellen, technische Werbekanäle und dokumentierbare Kontextfelder, ohne eine konkrete Aussage zu bewerten.

Letztes Update: 2. August 2026

Amtliche Fundstellen

Vier Quellenthemen

Allgemeine Umweltaussagen in Anhang I Nr. 4a

Die amtliche Richtlinie verknüpft Nummer 4a mit der anerkannten hervorragenden Umweltleistung, auf die sich eine allgemeine Umweltaussage bezieht. Die Zuordnung eines konkreten Werbetexts erfordert eine gesonderte Betrachtung von Wortlaut und Kontext.

BGH I ZR 98/23 als veröffentlichte Quelle

Die veröffentlichte Entscheidung behandelt eine konkrete Anzeige mit dem Begriff „klimaneutral" und die Erläuterung ihrer Bedeutung in der Werbung selbst. Daraus folgt hier keine Bewertung anderer Gestaltungen.

Kompensation in Anhang I Nr. 4c

Nummer 4c nennt eine Aussage, die sich auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen gründet und einem Produkt neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen zuschreibt. Diese Karte gibt nur den Regelungsgegenstand wieder.

Nachhaltigkeitssiegel in Anhang I Nr. 2a

Nummer 2a behandelt Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder nicht von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Ob ein konkretes Zeichen erfasst ist, wird hier nicht entschieden.

Technische Inhaltsinventur

Welche Inhalte je Kanal erfasst werden

Webseite & Online-Shop

Technische Inventur: Produkttexte, Kategorieseiten, Marketing-Banner, Metadaten und Unternehmensdarstellungen als getrennte Fundstellen erfassen.

Social Media (Instagram, TikTok, LinkedIn)

Technische Inventur: Beitragstext, Bildtext, Story-Element, Linkziel und Veröffentlichungsstand gemeinsam dokumentieren.

Produktverpackung & Etiketten

Technische Inventur: Vorder- und Rückseite, Siegel, Fußnoten, Chargen- oder Versionsstand sowie digitale Begleitinformationen getrennt erfassen.

Print, Plakat, TV

Technische Inventur: konkretes Motiv, Laufzeit, Medium, gesprochener oder geschriebener Wortlaut und erreichbare Erläuterungen festhalten.

Newsletter & E-Mail

Technische Inventur: Betreff, Vorschautext, Nachricht, Bildinhalt, Linkziel und Versandversion als zusammengehörige Fundstellen dokumentieren.

Primärquellen

Verwendete amtliche Texte

Die Links führen unmittelbar zu den verwendeten amtlichen Fassungen. Die Übersicht informiert allgemein und bewertet keine konkrete Werbeaussage.

Häufige Fragen

FAQ zu nachhaltiger Werbung

Welches Thema ordnet Anhang I Nr. 4a ein?

Die Nummer behandelt allgemeine Umweltaussagen und die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich eine solche Aussage bezieht. Ein Begriff wie „nachhaltig" wird deshalb in einer technischen Inventur zusammen mit Bezug, Medium und Kontext erfasst; diese Seite subsumiert ihn nicht.

Welche Belegarten können technisch dokumentiert werden?

Ein Inhaltsinventar kann etwa Quelle, Herausgeber, Standardbezug, Zertifikatskennung, Messzeitraum, Produktbezug und Versionsstand erfassen. Die bloße Dokumentation bestätigt weder die Aussage noch die rechtliche Eignung eines Belegs.

Wie werden Begriffe ohne eindeutigen Umweltbezug erfasst?

Die technische Inventur hält Begriff, unmittelbaren Text, Bilder, Produktbezug und Linkziele fest. Ob daraus im Einzelfall eine Umweltaussage oder eine andere rechtliche Einordnung folgt, entscheidet Empcora nicht.

Weiterführend

Vertiefen Sie das Thema