Die Richtlinie (EU) 2024/825 wurde am 28. Februar 2024 erlassen und am 6. März 2024 im Amtsblatt veröffentlicht.
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EmpCo-Richtlinie: Quellen, Fristen und Änderungen
Diese Übersicht trennt den amtlichen Rechtsakt, seine deutsche Umsetzung und die redaktionelle Zusammenfassung. Jede Kernaussage ist einer amtlichen Quelle zugeordnet.
Die wichtigsten Fragen zur EmpCo-Richtlinie
- Was bedeutet EmpCo?
- EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Die Richtlinie (EU) 2024/825 ändert Regeln zur Verbraucherinformation und zu unlauteren Geschäftspraktiken. Der Begriffsüberblick erklärt den Zusammenhang.
- Ist EmpCo eine Verordnung oder eine Richtlinie?
- EmpCo ist eine Richtlinie, keine Verordnung: Der amtliche Rechtsakt heißt Richtlinie (EU) 2024/825. Ihr Artikel 4 verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Umsetzungsvorschriften zu erlassen. EU-Rechtsakt und deutsches Umsetzungsgesetz sind deshalb getrennte Quellen. Richtlinie und Artikel 4 auf EUR-Lex .
- Ab wann sind die Änderungen in Deutschland anzuwenden?
- Das deutsche Umsetzungsgesetz nennt überwiegend den 27. September 2026. Veröffentlichung, Inkrafttreten und Anwendungsbeginn sind getrennte Angaben. Die EmpCo-Umsetzung in Deutschland sowie der Überblick zum Stichtag führen die Details auf.
- Geht es nur um einzelne Werbewörter?
- Die Quellen betreffen Aussagen und Darstellungen einschließlich Text, Bildern, Symbolen und Siegeln im geschäftlichen Kontext. Ein Worttreffer allein entscheidet keinen Einzelfall. Das Begriffslexikon erklärt die Themen; der EmpCo-Scanner bietet technische Unterstützung beim Auffinden und Dokumentieren.
- Ist EmpCo dasselbe wie die Green Claims Directive?
- Nein. Der separate Vorschlag zur Green Claims Directive wird vom Europäischen Parlament für das Verfahren 2023/0085(COD) im dokumentierten Stand vom 20. Juni 2026 als „Blocked“ geführt. Dieser Verfahrensstand ist kein Anwendungsdatum. Verfahrensübersicht des Europäischen Parlaments.
Die Antworten informieren allgemein. Empcora leistet keine Rechtsberatung und gibt keine konkrete Werbung frei. Verantwortung und Haftung für Website-Inhalte bleiben beim Domain-/Websiteinhaber nach den gesetzlichen Vorschriften.
Kurzüberblick aus den amtlichen Quellen
Artikel 4 Absatz 1 nennt den 27. März 2026 als Umsetzungsfrist und den 27. September 2026 als Anwendungsbeginn der nationalen Vorschriften.
Deutschland hat das Umsetzungsgesetz am 19. Februar 2026 verkündet. Nach Artikel 2 tritt der überwiegende Teil am 27. September 2026 in Kraft; eine gesonderte Änderung trat am 19. Juni 2026 in Kraft.
Umweltaussagen über künftige Umweltleistungen werden in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d behandelt. Diese Regel ist von den Einträgen des Anhangs I zu unterscheiden.
Die EU-Fassung nummeriert die Produktpraktiken als 23d bis 23j. Das deutsche Umsetzungsgesetz bündelt sie im UWG-Anhang unter Nr. 23d Buchstaben a bis g.
Vier Daten, die auseinanderzuhalten sind
EmpCo-Strafen und Rechtsfolgen: keine pauschale Zahl
Die Richtlinie (EU) 2024/825 nennt keinen einheitlichen pauschalen Geldbetrag für jeden Verstoß. Welche Rechtsfolge überhaupt in Betracht kommt, hängt von nationaler Umsetzung, Anspruchsgrundlage, Verfahren und konkretem Sachverhalt ab. Empcora berechnet keine Sanktion und gibt keine Ergebnisprognose.
Begriffe und Quellen zu Abmahnung, Unterlassung und Sanktionen im FAQWelche Bereiche der EU-Rechtsakt im Anhang ergänzt
Die folgenden Themenbezeichnungen sind eine Orientierung von Empcora. Der verlinkte Richtlinientext enthält den maßgeblichen Wortlaut. Ob eine konkrete Gestaltung die Merkmale eines Eintrags erfüllt, wird hier nicht bewertet.
Umweltbezogene Einträge
| EU-Nummer | Gegenstand des amtlichen Eintrags | Amtliche Quelle |
|---|---|---|
| 2a | Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem oder staatliche Festsetzung | EUR-Lex öffnen |
| 4a | Allgemeine Umweltaussagen ohne nachweisbare anerkannte hervorragende Umweltleistung | EUR-Lex öffnen |
| 4b | Umweltaussagen zum Gesamtprodukt oder Gesamtunternehmen, obwohl nur ein Teilaspekt betroffen ist | EUR-Lex öffnen |
| 4c | Produktbezogene Aussagen über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgas-Auswirkungen auf Kompensationsbasis | EUR-Lex öffnen |
| 10a | Gesetzliche Produktanforderungen als Besonderheit des eigenen Angebots | EUR-Lex öffnen |
Software, Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Betriebsstoffe
| EU-Nummer | Gegenstand des amtlichen Eintrags | Amtliche Quelle |
|---|---|---|
| 23d | Informationen über nachteilige Folgen von Softwareaktualisierungen | EUR-Lex öffnen |
| 23e | Softwareaktualisierungen, die nur die Funktionalität verbessern | EUR-Lex öffnen |
| 23f | Bekannte Merkmale, die die Haltbarkeit einer Ware begrenzen | EUR-Lex öffnen |
| 23g | Behauptete Haltbarkeit unter normalen Nutzungsbedingungen | EUR-Lex öffnen |
| 23h | Darstellung einer Ware als reparierbar | EUR-Lex öffnen |
| 23i | Vorzeitiges Ersetzen oder Auffüllen von Betriebsstoffen | EUR-Lex öffnen |
| 23j | Informationen über Auswirkungen nicht herstellereigener Teile oder Zubehörteile | EUR-Lex öffnen |
Zukunftsclaims sind gesondert geregelt
Umweltaussagen über künftige Umweltleistungen stehen in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d der geänderten Richtlinie 2005/29/EG. Sie sind nicht einer der zwölf neuen Anhang-I-Einträge. Die Vorschrift nennt mehrere Merkmale; diese Seite prüft nicht, ob sie in einem konkreten Plan erfüllt sind.
Stand der Umsetzung in Deutschland
Das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG wurde am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Sein Artikel 2 legt für den überwiegenden Teil den 27. September 2026 als Inkrafttreten fest; eine gesonderte Änderung trat am 19. Juni 2026 in Kraft. Die EU-Nummern 23d bis 23j werden im deutschen UWG-Anhang unter Nr. 23d Buchstaben a bis g gebündelt.
Methodik, Quellen und Änderungen
Empcora behauptet keine externe oder anwaltliche Prüfung. Nachvollziehbarkeit entsteht durch amtliche Quellen, feste Quellen-IDs, Datumsstände und einen sichtbaren Änderungsverlauf.
Redaktionelle Methode
- Materielle Aussagen werden einer amtlichen Quellen-ID und einer genauen Fundstelle zugeordnet.
- EU-Nummerierung und deutsche UWG-Nummerierung werden getrennt dargestellt.
- Zeitgebundene Angaben tragen einen Quellenstand und einen nächsten Prüftermin.
- Ungeklärte Einzelfragen werden nicht durch Empfehlungen oder Vermutungen ersetzt.
- Änderungen an Quellen, Zusammenfassungen oder Statusangaben erscheinen im Änderungsverlauf.
Verwendete Primärquellen
- Richtlinie (EU) 2024/825, amtliche Fassung Europäische Union · EUR-Lex
ABl. L, 2024/825, 6.3.2024; insbesondere Art. 4 und Anhang
Geprüft am: 09. August 2026 - Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz · Bundesgesetzblatt
BGBl. 2026 I Nr. 43 vom 19.2.2026; Art. 1 und Art. 2
Geprüft am: 15. September 2026 - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz · Gesetze im Internet
Vollzitat: zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 12.5.2026, BGBl. 2026 I Nr. 139
Geprüft am: 15. September 2026
Änderungsverlauf
, Inhaltsverzeichnis und Abschnittsüberschriften ergänzt. EmpCo als Richtlinie von einer Verordnung abgegrenzt und die deutsche Umsetzung deutlicher verlinkt. Metadaten gekürzt; die dokumentierten Quellenprüfdaten bleiben unverändert.
, Deutsches Umsetzungsgesetz und aktuelle UWG-Fassung erneut abgeglichen. Informationsgrenze, Scanner-Unterstützung und Verantwortung des Websiteinhabers präzisiert. Der EU-Quellenstand bleibt unverändert: EUR-Lex lieferte beim erneuten Abruf keinen lesbaren Text.
, Suchintentionen präzisiert: Anwendungsdatum im Titel, technische Scanner-Leistung getrennt und neutraler Quellenhinweis zu Strafen und Rechtsfolgen ergänzt.
, Erstveröffentlichung der versionierten Quellen- und Evidenzstruktur; deutscher Umsetzungsstatus auf BGBl. 2026 I Nr. 43 aktualisiert.
Getrennt davon: technischer EmpCo-Scanner
Der technische Check markiert Textstellen, die mit hinterlegten Such- und Kontextregeln übereinstimmen, und zeigt die zugeordnete Regelquelle. Er entscheidet nicht, ob ein Rechtsverstoß vorliegt.
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