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Informationsrahmen dieser Seite

Empcora fasst öffentlich zugängliche amtliche Quellen redaktionell zusammen. Diese Seite bewertet keine konkrete Werbeaussage, kein Unternehmen und keinen Einzelfall. Maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Fassungen und der jeweilige Sachverhalt. Der technische Empcora-Pre-Check zeigt mögliche Risikosignale und zugeordnete Regelquellen; er bestätigt weder Rechtskonformität noch einen Rechtsverstoß.

Richtlinie (EU) 2024/825 · amtliche Quellen

EmpCo-Richtlinie: Quellen, Fristen und Änderungen

Diese Übersicht trennt den amtlichen Rechtsakt, seine deutsche Umsetzung und die redaktionelle Zusammenfassung. Jede Kernaussage ist einer amtlichen Quelle zugeordnet.

Herausgegeben von EmpcoraQuellenstand: Nächster Quellenabgleich:
Kurzüberblick aus den amtlichen Quellen
Vier Daten, die auseinanderzuhalten sind
Erlassen
Im Amtsblatt veröffentlicht
Umsetzungsfrist
Anwendung der nationalen Vorschriften

ABl. L, 2024/825, 6.3.2024; insbesondere Art. 4 und Anhang

EmpCo-Strafen und Rechtsfolgen: keine pauschale Zahl

Die Richtlinie (EU) 2024/825 nennt keinen einheitlichen pauschalen Geldbetrag für jeden Verstoß. Welche Rechtsfolge überhaupt in Betracht kommt, hängt von nationaler Umsetzung, Anspruchsgrundlage, Verfahren und konkretem Sachverhalt ab. Empcora berechnet keine Sanktion und gibt keine Ergebnisprognose.

Begriffe und Quellen zu Abmahnung, Unterlassung und Sanktionen im FAQ
Welche Bereiche der EU-Rechtsakt im Anhang ergänzt

Die folgenden Themenbezeichnungen sind eine Orientierung von Empcora. Der verlinkte Richtlinientext enthält den maßgeblichen Wortlaut. Ob eine konkrete Gestaltung die Merkmale eines Eintrags erfüllt, wird hier nicht bewertet.

Umweltbezogene Einträge

EU-NummerGegenstand des amtlichen EintragsAmtliche Quelle
2aNachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem oder staatliche FestsetzungEUR-Lex öffnen
4aAllgemeine Umweltaussagen ohne nachweisbare anerkannte hervorragende UmweltleistungEUR-Lex öffnen
4bUmweltaussagen zum Gesamtprodukt oder Gesamtunternehmen, obwohl nur ein Teilaspekt betroffen istEUR-Lex öffnen
4cProduktbezogene Aussagen über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgas-Auswirkungen auf KompensationsbasisEUR-Lex öffnen
10aGesetzliche Produktanforderungen als Besonderheit des eigenen AngebotsEUR-Lex öffnen

Software, Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Betriebsstoffe

EU-NummerGegenstand des amtlichen EintragsAmtliche Quelle
23dInformationen über nachteilige Folgen von SoftwareaktualisierungenEUR-Lex öffnen
23eSoftwareaktualisierungen, die nur die Funktionalität verbessernEUR-Lex öffnen
23fBekannte Merkmale, die die Haltbarkeit einer Ware begrenzenEUR-Lex öffnen
23gBehauptete Haltbarkeit unter normalen NutzungsbedingungenEUR-Lex öffnen
23hDarstellung einer Ware als reparierbarEUR-Lex öffnen
23iVorzeitiges Ersetzen oder Auffüllen von BetriebsstoffenEUR-Lex öffnen
23jInformationen über Auswirkungen nicht herstellereigener Teile oder ZubehörteileEUR-Lex öffnen

Zukunftsclaims sind gesondert geregelt

Umweltaussagen über künftige Umweltleistungen stehen in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d der geänderten Richtlinie 2005/29/EG. Sie sind nicht einer der zwölf neuen Anhang-I-Einträge. Die Vorschrift nennt mehrere Merkmale; diese Seite prüft nicht, ob sie in einem konkreten Plan erfüllt sind.

ABl. L, 2024/825, 6.3.2024; insbesondere Art. 4 und Anhang

Stand der Umsetzung in Deutschland

Das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG wurde am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Sein Artikel 2 legt für den überwiegenden Teil den 27. September 2026 als Inkrafttreten fest; eine gesonderte Änderung trat am 19. Juni 2026 in Kraft. Die EU-Nummern 23d bis 23j werden im deutschen UWG-Anhang unter Nr. 23d Buchstaben a bis g gebündelt.

Methodik, Quellen und Änderungen

Empcora behauptet keine externe oder anwaltliche Prüfung. Nachvollziehbarkeit entsteht durch amtliche Quellen, feste Quellen-IDs, Datumsstände und einen sichtbaren Änderungsverlauf.

Redaktionelle Methode

  1. Materielle Aussagen werden einer amtlichen Quellen-ID und einer genauen Fundstelle zugeordnet.
  2. EU-Nummerierung und deutsche UWG-Nummerierung werden getrennt dargestellt.
  3. Zeitgebundene Angaben tragen einen Quellenstand und einen nächsten Prüftermin.
  4. Ungeklärte Einzelfragen werden nicht durch Empfehlungen oder Vermutungen ersetzt.
  5. Änderungen an Quellen, Zusammenfassungen oder Statusangaben erscheinen im Änderungsverlauf.

Verwendete Primärquellen

Änderungsverlauf

Suchintentionen präzisiert: Anwendungsdatum im Titel, technische Scanner-Leistung getrennt und neutraler Quellenhinweis zu Strafen und Rechtsfolgen ergänzt.

Erstveröffentlichung der versionierten Quellen- und Evidenzstruktur; deutscher Umsetzungsstatus auf BGBl. 2026 I Nr. 43 aktualisiert.

Eindeutig abgegrenzte Vertiefungen
Was ist EmpCo?Begriff und GrundstrukturEmpCo-Stichtag 27. September 2026Amtliche Frist und QuellenstandFragen zu Strafen und RechtsfolgenBegriffe, Quellen und InformationsgrenzenRedaktion und MethodikQuellenregeln und Geltungsgrenzen

Getrennt davon: technischer EmpCo-Scanner

Der technische Check markiert Textstellen, die mit hinterlegten Such- und Kontextregeln übereinstimmen, und zeigt die zugeordnete Regelquelle. Er entscheidet nicht, ob ein Rechtsverstoß vorliegt.

Allgemeine, quellenbasierte Information. Keine Rechtsberatung und keine Prüfung konkreter Werbung.

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