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Begriff & Grundlagen

Was ist EmpCo?

EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition" — die EU-Richtlinie 2024/825 ist das wichtigste neue Werberecht für umweltbezogene Aussagen. Sie verbietet ab 27. September 2026 pauschale Begriffe wie „klimaneutral", „umweltfreundlich" oder „nachhaltig" ohne konkrete Substanziierung am Werbemittel.

Letztes Update: 26. Mai 2026

Rechtsakt
Richtlinie (EU) 2024/825
Inkrafttreten EU
26. März 2024
Anwendung in DE
27. September 2026
Umsetzung
Drittes Gesetz zur Änderung des UWG (BGBl. I 2026 Nr. 43)
Sanktionsrahmen (Höchstmaß)
Bis 4 % EU-Jahresumsatz (nur EU-koordiniert)
Geltungsbereich
B2C-Werbung in der gesamten EU
Die vier Kernverbote

Was EmpCo konkret verbietet

EmpCo greift in vier Bereichen ein. Drei davon sind per se verboten — ohne Spielraum. Das vierte erlaubt Zukunftsversprechen nur unter strengen Bedingungen.

Generische Umweltaussagen

Begriffe wie „umweltfreundlich", „nachhaltig" oder „grün" sind ohne Substanziierung mit konkreten Belegen auf derselben Webseite verboten.

Klimaneutralitäts-Claims durch Kompensation

Aussagen wie „klimaneutral" oder „CO₂-neutral", die ausschließlich auf Kompensationszahlungen beruhen, sind als irreführend per se verboten.

Selbst erstellte Umweltsiegel

Hersteller dürfen keine Eigen-Labels mehr verwenden, die ein Drittpartei-Zertifikat suggerieren. Erlaubt sind nur durch unabhängige Stellen akkreditierte Siegel.

Zukunftsversprechen ohne Plan

Werbung mit Zielen wie „klimaneutral bis 2030" ist nur zulässig, wenn ein verifizierbarer, externer Umsetzungsplan vorliegt.

Geltungsbereich

Wer ist betroffen?

EmpCo gilt für jede Form der Verbraucherwerbung in der EU — unabhängig von der Unternehmensgröße. Folgende Kanäle und Touchpoints sind betroffen:

Einordnung im EU-Recht

EmpCo vs. Green Claims vs. UWG

EmpCo (EU 2024/825)

Verbot pauschaler Umweltaussagen, Selbstsiegel und Kompensations-Claims

Auf EU-Ebene in Kraft getreten am 26.03.2024, in Deutschland anzuwenden ab 27.09.2026

Green Claims Directive (Entwurf 2023/166)

Vorab-Verifizierung von Umwelt-Claims durch akkreditierte Drittparteien

Im Trilog-Verfahren, voraussichtlich 2027 in Kraft

Deutsches UWG (§ 5, § 5a, Anhang)

Generalklausel gegen irreführende Werbung — gilt heute schon

Wird durch das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG an EmpCo angepasst

Häufige Fragen

FAQ zu EmpCo

Was bedeutet EmpCo wörtlich?

EmpCo ist die Abkürzung für „Empowering Consumers for the Green Transition" — eine EU-Richtlinie, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umweltwerbungen schützen und ihre informierte Kaufentscheidung stärken soll.

Wann gilt EmpCo in Deutschland?

Die Richtlinie ist auf EU-Ebene am 26. März 2024 in Kraft getreten. Deutschland setzt sie mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UWG (verkündet im BGBl. I 2026 Nr. 43) um; die neuen Vorschriften sind ab dem 27. September 2026 auf die gesamte Werbepraxis anzuwenden.

Gilt EmpCo auch für kleine Unternehmen?

Ja. Die Richtlinie unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße. Sobald ein Unternehmen Werbung gegenüber Verbrauchern (B2C) macht, ist es betroffen — vom Einzelhändler bis zum Großkonzern.

Was ist der Unterschied zwischen EmpCo und der Green Claims Directive?

EmpCo verbietet konkrete irreführende Aussagen; ihre Vorgaben sind ab dem 27.09.2026 anzuwenden. Die Green Claims Directive (in Vorbereitung) ergänzt diese um eine Pflicht zur Vorab-Verifizierung durch unabhängige Stellen — sie wird voraussichtlich 2027 folgen.

Welche Begriffe sind nach EmpCo verboten?

Pauschale Begriffe ohne Beleg auf derselben Webseite sind verboten: „umweltfreundlich", „nachhaltig", „grün", „klimaneutral", „ökologisch", „bio" (außerhalb des Lebensmittelkontextes) und ähnliche generische Aussagen.

Wer überwacht die Einhaltung?

In Deutschland setzen Mitbewerber, die Wettbewerbszentrale sowie qualifizierte Wirtschafts- und Verbraucherverbände (§ 8 Abs. 3 UWG, z. B. Verbraucherzentralen) die Vorgaben durch — per Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder Unterlassungsklage. Bußgelder nach dem angepassten UWG verhängt das Bundesamt für Justiz (BfJ).

Weiterführend

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