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So funktioniert's

Vom URL-Scan zum prüffähigen Report.

Empcora liest Ihre Website wie ein Prüfer — erkennt unzulässige Umwelt-Aussagen nach der EU-Richtlinie 2024/825 und liefert einen strukturierten, teilbaren Compliance-Report.

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40+
verbotene Begriffe
EmpCo-Anh. I Nr. 4a/4b + UWG
82
abgedeckte Greenwashing-Begriffe
Umfang der empcora-Begriffsdatenbank
~30 s
bis zum Ergebnis
Live-Crawler mit JS-Rendering
So funktioniert es

Von der URL zum strukturierten Compliance-Report — in unter fünf Minuten.

01

URL eingeben

Sie geben eine Website-URL ein. Unser Crawler besucht je nach Tarif bis zu mehreren tausend Unterseiten — automatisch, im Hintergrund.

02

Analyse gegen 40+ Begriffe

Headlines, Paragraphen, Meta-Tags und Alt-Texte werden gegen per-se-verbotene Begriffe und nachweispflichtige Umweltaussagen nach der EmpCo-Richtlinie geprüft.

03

Report mit Fundstellen

Sie erhalten einen Compliance-Score und eine Liste der konkreten Fundstellen mit der jeweiligen Rechtsgrundlage. Reine Prüfung, keine Rechtsberatung.

Beispiel-Report

Ein Report, den Sie direkt mit Ihrer Kanzlei teilen können.

Jeder gefundene Per-se-Begriff enthält die Fundstelle und die einschlägige (abstrakte) Rechtsgrundlage (UWG-§, EmpCo-Artikel, BGH-Urteil) sowie eine neutrale Einordnung. Der PDF-Report ist als strukturierte Diskussionsgrundlage für Ihre Kanzlei aufgebaut — die juristische Bewertung obliegt weiterhin Ihrem Anwalt.

  • Compliance-Score A–F mit Begründung
  • Fundstellen gruppiert nach Seite, sortiert nach Schwere
  • Konkrete Fundstelle und Rechtsgrundlage pro Claim
  • PDF-Export für Anwalt, Geschäftsführung, Marketing
Preise & Optionen ansehen
Compliance-Report· musterfirma.de
PDF · 14 Seiten
D
Compliance-Score
52 / 100 — Ausreichend
9 Fundstellen · 87 Seiten · Stand: 25.04.2026
PER-SE-BEGRIFFklimaneutral"<h1> / Startseite4×
PER-SE-BEGRIFFCO₂-neutral"<h3> / Verpackung2×
NACHWEIS100 % nachhaltig"<h2> / Produkte2×
NACHWEISbis 2030 grün"<p> / Über uns1×
+ 5 weitere Fundstellen · Fundstelle und Rechtsgrundlage pro Claim
Vier Per-se-Verbote

Was ab 27.09.2026 nicht mehr erlaubt ist.

Die EmpCo-Richtlinie definiert vier Kategorien (sog. Per-se-Verbote), bei denen die Irreführung gesetzlich vermutet wird und nicht im Einzelfall vom Anspruchsteller belegt werden muss. Das Tool identifiziert diese Begriffe automatisch — die rechtliche Bewertung des Einzelfalls bleibt Aufgabe der Kanzlei.

Alle 40+ Begriffe ansehen

Klimaneutralitäts-Claims

„Klimaneutral", „CO₂-neutral", „net-zero" — pauschale Aussagen, die ausschließlich auf Kompensation beruhen, sind ab 27.09.2026 vollständig untersagt.

Rechtsgrundlage · Anhang I Nr. 4c UCPD

Generische Umweltbegriffe

„Umweltfreundlich", „grün", „öko-bewusst" ohne präzise, nachvollziehbare Spezifizierung — pauschale Werbung mit unbestimmten Umweltvorteilen ist verboten.

Rechtsgrundlage · Anhang I Nr. 4a UCPD

Eigene Nachhaltigkeitssiegel

Selbst gestaltete Logos und Siegel ohne Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle gelten als irreführend.

Rechtsgrundlage · Art. 6 Abs. 2 lit. a EmpCo

Zukunftsversprechen ohne Plan

Aussagen wie „Bis 2030 klimaneutral" sind nur zulässig, wenn ein konkret veröffentlichter, überprüfbarer Übergangsplan existiert.

Rechtsgrundlage · Art. 6 Abs. 1 lit. d EmpCo
Wissens-Hub

Alles, was Sie zur EmpCo-Compliance wissen müssen

Zehn ausführliche Pillar-Pages für KMU und Werbeagenturen — von der gesetzlichen Grundlage über die praktische Umsetzung bis hin zu echten Urteilen aus der deutschen Rechtsprechung.

Einstieg

Was ist EmpCo?

Begriff, Geltungsbereich, 4 Kernverbote und Abgrenzung zur Green-Claims-Richtlinie — die kompakte Einführung.

Weiterlesen
Komplett-Guide

EmpCo-Richtlinie 2026

Komplett-Guide zur EU 2024/825: 4 Per-se-Verbote, Bußgelder, Stichtag 27.09.2026 und FAQ zur Compliance.

Weiterlesen
BGH-Urteil

Klimaneutral verboten

BGH-Urteil Katjes I ZR 98/23, ab 27.09.2026 EU-weit verboten ohne Beleg — plus erlaubte Alternativen.

Weiterlesen
Praxis-Guide

Nachhaltige Werbung

4 Prinzipien, Rechtsgrundlagen und Kanal-Risiken für EmpCo-konforme Umweltkommunikation.

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Sanktionen

Greenwashing-Bußgeld

Sanktionsstufen nach § 19 UWG (Bußgeld bis 50.000 €; bis 4 % des im betroffenen Mitgliedstaat erzielten Jahresumsatzes nur bei EU-weit koordinierten CPC-Verfahren nach Art. 21 VO 2017/2394) — Regelfolge ist Abmahnung/Unterlassung/Schadensersatz; dazu das BGH-Urteil Katjes.

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50 Schritte

EmpCo-Checkliste

50-Punkte-Anleitung in 7 Phasen: vom URL-Audit bis zum laufenden Monitoring — mit Aufwand und Tools pro Punkt.

Weiterlesen
Branchen-Guide

Greenwashing-Leitfaden

9 Branchen, 7 Sünden, 4 Hauptkategorien — der branchenübergreifende Guide für risiko-bewusste Umweltkommunikation.

Weiterlesen
BGH-Urteil

Abmahnungen & Urteile

Das BGH-Urteil Katjes (I ZR 98/23) zur Aussage „klimaneutral“ — Hintergrund, Rechtsgrundlagen und Lehren für die Umweltkommunikation.

Weiterlesen
Gesetzes-Detail

UWG-Anpassung 2026

§ 5, § 5a und Anhang 1 mit Originalwortlaut. Wie Deutschland die EmpCo-Richtlinie ins UWG umsetzt.

Weiterlesen
19 Branchen

Greenwashing nach Branche

19 Branchen-Profile mit typischen Claims, Risiko-Mapping und der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage.

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Häufige Fragen

Was Sie über die EmpCo-Richtlinie wissen sollten.

Mehr Antworten in unserem ausführlichen FAQ — inklusive Branchen-Leitfäden und konkreten Fall-Beispielen.

Alle Fragen beantworten
Was ist die EmpCo-Richtlinie und wann tritt sie in Kraft?
EU 2024/825 — die „Empowering Consumers Directive" — verbietet ab 27. September 2026 in der gesamten EU pauschale Umweltaussagen ohne konkreten Nachweis. Sie wird in Deutschland über das UWG umgesetzt.
Wer kann mich abmahnen?
Mitbewerber, qualifizierte Wirtschaftsverbände (IHK, Wettbewerbszentrale) und Verbraucherschutzverbände. Eine Abmahnung kostet typischerweise 1.000–5.000 € — eine Einstweilige Verfügung deutlich mehr.
Wie hoch sind die Bußgelder wirklich?
Die EmpCo-Richtlinie sieht den Bußgeldrahmen bis maximal 4 % vom Jahresumsatz im betroffenen EU-Mitgliedsstaat nur bei EU-weit koordinierten CPC-Verfahren (Art. 21 VO 2017/2394, § 19 UWG) vor; die Regelfolge im Einzelfall ist Abmahnung/Unterlassung/Schadensersatz. Bei einem mittelständischen Unternehmen mit 10 Mio. € Umsatz läge der gesetzliche Höchstrahmen rechnerisch bei 400.000 € — die konkrete Bußgeldhöhe richtet sich aber nach Schwere des Verstoßes, Vorsatz/Fahrlässigkeit, Wiederholung und wird durch die jeweilige Aufsichtsbehörde im Einzelfall festgelegt. In der bisherigen UWG-Praxis liegen Sanktionen für KMU typischerweise deutlich darunter; verlässlicher kalkulierbar sind die Anwaltskosten bei Abmahnungen (regelmäßig vier- bis fünfstelliger Bereich).
Reicht es, „klimaneutral" einfach zu entfernen?
Häufig nicht. Auch generische Begriffe wie „nachhaltig", „grün", „umweltfreundlich" sind betroffen. Außerdem müssen Meta-Tags, Alt-Texte und PDFs geprüft werden — genau dafür existiert dieses Tool.
Wie unterscheidet sich Empcora von einer Anwaltskanzlei?
Empcora ist ein technisches Software-Tool zur automatisierten Pre-Check-Analyse — keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG. Wir scannen die Website auf bekannte EmpCo-relevante Begriffe und liefern eine strukturierte Übersicht mit Rechtsquellen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls und die Verteidigung bei Abmahnungen kann ausschließlich ein zugelassener Rechtsanwalt vornehmen. Der Empcora-Report ist als Diskussionsgrundlage für ein Mandantengespräch konzipiert, nicht als Ersatz dafür.
Countdown: 62 Tage, 17 Stunden, 29 Min

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