Zum Hauptinhalt springen
EU-Richtlinie 2024/825 · UWG

27. September 2026: der Stichtag für Umweltwerbung

Noch 71 Tage bis zum Anwendungsbeginn

Ab diesem Tag gelten die neuen Regeln der EU-Richtlinie 2024/825 in der Werbepraxis: Pauschale Umweltaussagen, Eigen-Siegel und kompensationsbasierte Klima-Claims ohne Nachweis werden abmahnbar — auf Websites, in Shops, auf Verpackungen und in Social Media, EU-weit.

Die Rechtslage ab dem Stichtag

Was sich am 27.09.2026 konkret ändert

Pauschale Umweltaussagen

„Umweltfreundlich", „öko", „grün", „nachhaltig" & Co. sind ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung oder unmittelbare, belegte Präzisierung unzulässig — als neue Per-se-Verbote im UWG-Anhang.

Kompensations-„Klimaneutralität"

Produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral", die allein auf CO₂-Kompensation beruhen, sind ausdrücklich verboten. Reduktion und Kompensation müssen getrennt kommuniziert werden.

Nachhaltigkeitssiegel

Nur noch Siegel aus staatlichen Systemen oder mit unabhängiger Drittzertifizierung. Selbst gestaltete „geprüft grün"-Badges ohne externes System sind per se unzulässig.

Zukunftsversprechen

„Klimaneutral bis 2030" braucht einen öffentlichen, realistischen Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen und unabhängiger Überprüfung — sonst gilt die Aussage als irreführend.

Durchsetzung

Abmahnungen durch Mitbewerber sowie Verbraucher- und Wettbewerbsverbände, Unterlassungsklagen — und bei grenzüberschreitenden Verstößen Sanktionen bis zu 4 % des Jahresumsatzes.

Vertiefung: die EmpCo-Richtlinie im Detail · „klimaneutral" ab 2026 · die UWG-Anpassung · welcher Nachweis wofür

Bin ich betroffen?

Acht Ja/Nein-Fragen zu Ihrer Werbung und Ihren Kanälen — danach wissen Sie, wie stark der Stichtag Ihr Unternehmen berührt und womit Sie anfangen sollten.

Checkliste starten
Der Zeitplan

So nutzen Sie die verbleibenden 71 Tage

Jetzt — Juli

Bestandsaufnahme: alle Umweltaussagen auf Website, Shop, PDFs, Bannern und Siegeln erfassen. Automatisiert geht das mit der EmpCo-Prüfung in Minuten statt Tagen.

August

Abarbeitung: Aussagen präzisieren, belegen oder entfernen; Nachweise je Claim in einer Beleg-Akte dokumentieren; Grafiken und Siegel überarbeiten (Vorlaufzeiten beachten).

September

Puffer und Kontrolle: finale Prüfung der überarbeiteten Inhalte, Freigaben einholen, neue Kampagnen gegen die Beleg-Akte prüfen — vor dem 27.09. fertig sein, nicht am 27.09.

Jetzt kostenlos prüfen
Häufige Fragen

Die drei wichtigsten Fragen

Gilt der Stichtag auch für bestehende, alte Inhalte?

Ja. Maßgeblich ist, was ab dem 27.09.2026 öffentlich abrufbar ist — auch ältere Blog-Artikel, Produkttexte, PDF-Broschüren und Social-Media-Posts, solange sie erreichbar bleiben.

Gilt das nur in Deutschland?

Nein — die Richtlinie (EU) 2024/825 gilt EU-weit mit demselben Anwendungsbeginn. In Deutschland wird sie über das UWG umgesetzt; andere Mitgliedstaaten passen ihre Lauterkeitsgesetze entsprechend an.

Was sollte ich zuerst tun?

Wissen, was auf Ihrer Website steht: Ohne vollständige Bestandsaufnahme aller Umweltaussagen (inklusive PDFs und Bildern) lässt sich weder Aufwand noch Risiko einschätzen. Der kostenlose Gratis-Check liefert in etwa 60 Sekunden ein erstes Bild.

Alle Fragen und Antworten zum Stichtag →

Allgemeine Einordnung der Richtlinie (EU) 2024/825 und ihrer UWG-Umsetzung — keine Rechtsberatung. Die Bewertung konkreter Aussagen gehört in Ihre Rechtsberatung; Empcora liefert dafür den technischen Prüfbefund.