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Informationsrahmen

Empcora fasst öffentlich zugängliche amtliche Quellen redaktionell zusammen. Diese Seite bewertet keine konkrete Werbeaussage, kein Unternehmen und keinen Einzelfall. Maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Fassungen und der jeweilige Sachverhalt. Der technische Empcora-Pre-Check zeigt mögliche Risikosignale und zugeordnete Regelquellen; er bestätigt weder Rechtskonformität noch einen Rechtsverstoß.

Quellenstand: · Nächster Quellenabgleich:
Artikel 4 Absatz 1 · Richtlinie (EU) 2024/825

27. September 2026: amtliche Frist im Quellenkontext

Artikel 4 Absatz 1 nennt den 27. März 2026 als Umsetzungsfrist und den 27. September 2026 als Anwendungsbeginn der nationalen Vorschriften.

Quelle: ABl. L, 2024/825, 6.3.2024; insbesondere Art. 4 und Anhang

Vier Datumsangaben
Erlassen
Im Amtsblatt veröffentlicht
Umsetzungsfrist
Anwendung der nationalen Vorschriften

Quelle: Europäische Union · EUR-Lex

Anhang I in korrekter Zählung

Zwölf Ergänzungen

Die Themenlabels sind eine redaktionelle Navigationshilfe. Ob eine konkrete Kommunikation die Merkmale einer amtlichen Kategorie erfüllt, wird auf dieser Seite nicht geprüft.

EU-Nr. 4c

Produktbezogene Aussagen über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgas-Auswirkungen auf Kompensationsbasis

EUR-Lex · amtliche Fassung

Nummerierung und amtliche Wortlaute öffnen

Gesonderte Vorschrift

Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d

Umweltaussagen über künftige Umweltleistungen werden in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d behandelt. Diese Regel ist von den Einträgen des Anhangs I zu unterscheiden.

Quelle: ABl. L, 2024/825, 6.3.2024; insbesondere Art. 4 und Anhang

Technische Inhaltsinventur

Kommunikationskategorien erfassen

Die interaktive Inventur zählt ausschließlich ausgewählte Kategorien, die ein Nutzer für seine Kommunikation markiert. Die Zahl enthält keine rechtliche oder wertende Aussage. Der Website-Pre-Check dokumentiert davon getrennt regelbasierte Textsignale und zugeordnete Quellen.

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Kurze Quellenfragen

Welche amtliche Fundstelle nennt den 27. September 2026?

Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2024/825 nennt den 27. September 2026 als Anwendungsbeginn der nationalen Umsetzungsvorschriften. Quelle: Europäische Union, EUR-Lex; Quellenstand 2. August 2026.

Welche Datumsangaben sind voneinander zu trennen?

Die Authority-Quelle unterscheidet Erlass am 28. Februar 2024, Veröffentlichung am 6. März 2024, Umsetzungsfrist am 27. März 2026 und Anwendung der nationalen Vorschriften ab 27. September 2026. Quelle: Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2024/825; Quellenstand 2. August 2026.

Wie viele neue Nummern enthält die Anhang-I-Übersicht?

Die Übersicht führt zwölf Ergänzungen: 2a, 4a bis 4c, 10a und 23d bis 23j. Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d wird getrennt behandelt und nicht als dreizehnter Anhang-I-Eintrag gezählt. Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825; Quellenstand 2. August 2026.

Was dokumentiert die technische Inhaltsinventur?

Empcora dokumentiert ausgewählte Kommunikationskategorien, regelbasierte Textsignale, Fundorte, Scanzeit und zugeordnete Regelquellen. Daraus entsteht keine Bewertung einer konkreten Aussage oder Situation.

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