Ab diesem Tag gelten die neuen Regeln der EU-Richtlinie 2024/825 in der Werbepraxis: Pauschale Umweltaussagen, Eigen-Siegel und kompensationsbasierte Klima-Claims ohne Nachweis werden abmahnbar — auf Websites, in Shops, auf Verpackungen und in Social Media, EU-weit.
„Umweltfreundlich", „öko", „grün", „nachhaltig" & Co. sind ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung oder unmittelbare, belegte Präzisierung unzulässig — als neue Per-se-Verbote im UWG-Anhang.
Produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral", die allein auf CO₂-Kompensation beruhen, sind ausdrücklich verboten. Reduktion und Kompensation müssen getrennt kommuniziert werden.
Nur noch Siegel aus staatlichen Systemen oder mit unabhängiger Drittzertifizierung. Selbst gestaltete „geprüft grün"-Badges ohne externes System sind per se unzulässig.
„Klimaneutral bis 2030" braucht einen öffentlichen, realistischen Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen und unabhängiger Überprüfung — sonst gilt die Aussage als irreführend.
Abmahnungen durch Mitbewerber sowie Verbraucher- und Wettbewerbsverbände, Unterlassungsklagen — und bei grenzüberschreitenden Verstößen Sanktionen bis zu 4 % des Jahresumsatzes.
Vertiefung: die EmpCo-Richtlinie im Detail · „klimaneutral" ab 2026 · die UWG-Anpassung · welcher Nachweis wofür
Acht Ja/Nein-Fragen zu Ihrer Werbung und Ihren Kanälen — danach wissen Sie, wie stark der Stichtag Ihr Unternehmen berührt und womit Sie anfangen sollten.
Checkliste startenJetzt — Juli
Bestandsaufnahme: alle Umweltaussagen auf Website, Shop, PDFs, Bannern und Siegeln erfassen. Automatisiert geht das mit der EmpCo-Prüfung in Minuten statt Tagen.
August
Abarbeitung: Aussagen präzisieren, belegen oder entfernen; Nachweise je Claim in einer Beleg-Akte dokumentieren; Grafiken und Siegel überarbeiten (Vorlaufzeiten beachten).
September
Puffer und Kontrolle: finale Prüfung der überarbeiteten Inhalte, Freigaben einholen, neue Kampagnen gegen die Beleg-Akte prüfen — vor dem 27.09. fertig sein, nicht am 27.09.
Ja. Maßgeblich ist, was ab dem 27.09.2026 öffentlich abrufbar ist — auch ältere Blog-Artikel, Produkttexte, PDF-Broschüren und Social-Media-Posts, solange sie erreichbar bleiben.
Nein — die Richtlinie (EU) 2024/825 gilt EU-weit mit demselben Anwendungsbeginn. In Deutschland wird sie über das UWG umgesetzt; andere Mitgliedstaaten passen ihre Lauterkeitsgesetze entsprechend an.
Wissen, was auf Ihrer Website steht: Ohne vollständige Bestandsaufnahme aller Umweltaussagen (inklusive PDFs und Bildern) lässt sich weder Aufwand noch Risiko einschätzen. Der kostenlose Gratis-Check liefert in etwa 60 Sekunden ein erstes Bild.
Allgemeine Einordnung der Richtlinie (EU) 2024/825 und ihrer UWG-Umsetzung — keine Rechtsberatung. Die Bewertung konkreter Aussagen gehört in Ihre Rechtsberatung; Empcora liefert dafür den technischen Prüfbefund.