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EmpCo-Scanner · technischer Pre-Check

Technischer EmpCo-Scanner mit Quellenbezug

Allgemeine, quellenbasierte Information; keine Rechtsberatung und keine Prüfung konkreter Werbung. Der Pre-Check erstellt nur technische Fundstellen mit Signal und Quelle, keine individuelle rechtliche Bewertung, Handlungsanweisung, Freigabe, Kosten- oder Ergebnisprognose.

Der EmpCo-Scanner inventarisiert erreichbare Inhalte und dokumentiert technische Fundstellen mit Signaltyp, abstrakter Regelquelle und geprüftem Quellenstand.

Technischen Pre-Check mit Signal und Quelle starten
Technischer Ablauf

Erfassung, Signal und Quelle

1. Inhalte technisch erfassen

Der Crawler erfasst erreichbare Seiten, sichtbaren Text und konfigurierte Bild- oder Dokumentquellen. Abdeckungsgrenzen werden ausgewiesen.

2. Signale dokumentieren

Erkannte Text- und Bildmerkmale erhalten Fundstelle, Signaltyp und den zum Scan gehörenden sichtbaren Kontext.

3. Quellen zuordnen

Der Bericht verknüpft das technische Signal mit einer abstrakten Regelquelle, Quellen-ID und Quellenstand, ohne den Einzelfall zu entscheiden.

Dokumentierter Umfang

Technische Inventarfelder

erreichbare HTML-Seiten innerhalb des gewählten Scan-Umfangs

sichtbare Texte in Produkt-, Kategorie- und Informationsseiten

Bildtexte, Siegel- und Logo-Fundstellen bei aktivierter Bilderkennung

verlinkte Dokumente als Fundorte mit ausgewiesener Analysegrenze

Fundstellen-URL, Kontext, Signaltyp und Scan-Zeitpunkt

abstrakte Regelquelle mit Quellen-ID und geprüftem Quellenstand

Website-Prüfung

Website auf die EmpCo-Richtlinie prüfen

Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 ergänzt die UWG-Anhangsliste ab dem 27. September 2026 um Tatbestände zu Umweltaussagen. Eine Website-Prüfung beantwortet dazu eine technische Vorfrage: Welche Textstellen der eigenen Website stimmen mit hinterlegten Suchkriterien zu diesen Tatbeständen überein — und wo genau stehen sie? Der EmpCo-Scanner inventarisiert dafür erreichbare Seiten und dokumentiert jede Übereinstimmung mit Fundstelle, Signaltyp und der zugehörigen Regelquelle samt Quellenstand. Ob eine markierte Aussage im konkreten Zusammenhang zulässig ist, entscheidet der Bericht nicht — diese Bewertung bleibt beim Unternehmen und seiner Rechtsberatung.

Der Einstieg ist der kostenlose Greenwashing-Check mit bis zu 10 Seiten, ohne Anmeldung; für größere Websites gibt es Prüfläufe mit höherem Seitenumfang. Den rechtlichen Hintergrund erklärt der Überblick zur EmpCo-Richtlinie, die geprüften Begriffsgruppen dokumentiert die Übersicht kritischer Umweltaussagen — beide über die Navigation erreichbar. Wie viele Seiten ein Lauf tatsächlich erfasst hat und wo Abdeckungsgrenzen lagen, weist jeder Bericht selbst aus.

Abstrakte Quellenkategorien

Themenzuordnung aus der Authority-Registry

Eine Kategorie beschreibt die hinterlegte Quelle. Sie ist kein Urteil über die einzelne Fundstelle.

Quelle eu-directive-2024-825 · Anhang I Nr. 2a

Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem oder staatliche Festsetzung

Quelle eu-directive-2024-825 · Anhang I Nr. 4a

Allgemeine Umweltaussagen ohne nachweisbare anerkannte hervorragende Umweltleistung

Quelle eu-directive-2024-825 · Anhang I Nr. 4b

Umweltaussagen zum Gesamtprodukt oder Gesamtunternehmen, obwohl nur ein Teilaspekt betroffen ist

Quelle eu-directive-2024-825 · Anhang I Nr. 4c

Produktbezogene Aussagen über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgas-Auswirkungen auf Kompensationsbasis

Quelle eu-directive-2024-825 · Anhang I Nr. 10a

Gesetzliche Produktanforderungen als Besonderheit des eigenen Angebots

Amtliche Quellen

Stabile Quellen-IDs und direkte Links

Richtlinie (EU) 2024/825 — amtliche FassungID eu-directive-2024-825 · ABl. L, 2024/825, 6.3.2024; insbesondere Art. 4 und Anhang · geprüft 2026-08-09Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren WettbewerbID de-implementation-act-2026-43 · BGBl. 2026 I Nr. 43 vom 19.2.2026; Art. 1 und Art. 2 · geprüft 2026-08-09Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)ID de-uwg-current · Vollzitat: zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 12.5.2026, BGBl. 2026 I Nr. 139 · geprüft 2026-08-09

Authority-Version 2026.08.09 · Quellen geprüft 2026-08-09 · nächster interner Check 2026-09-27.

Häufige Fragen

EmpCo-Scanner als technischer Pre-Check

Was kostet der EmpCo-Scanner?

Der Einstieg ist kostenlos: Der Gratis-Check erfasst bis zu 10 Seiten ohne Anmeldung und ohne Kreditkarte. Für größere Prüfumfänge gibt es kostenpflichtige Einmal-Prüfungen und ein laufendes Monitoring; die Staffeln nennt die Preisseite.

Wie prüfe ich meine Website auf die EmpCo-Richtlinie?

URL in den Greenwashing-Check eingeben und den Bericht lesen: Er nennt jede Textstelle, die mit hinterlegten Suchkriterien zu den Umwelt-Tatbeständen der Richtlinie übereinstimmt — samt Seite, Kontext und Regelquelle mit Quellenstand. Eine rechtliche Bewertung des Einzelfalls nimmt der Bericht nicht vor.

Worin unterscheiden sich EmpCo-Scanner und Greenwashing-Check?

Es ist dieselbe Prüf-Engine. „Greenwashing-Check" bezeichnet den kostenlosen Einstieg mit Sofort-Report; diese Seite beschreibt die Technik dahinter — Erfassung, Signaltypen, Quellenzuordnung und Abdeckungsgrenzen. Gestartet wird jede Prüfung über den Check.

Ist die EmpCo-Prüfung ein EmpCo-Scanner?

Ja, im technischen Sinn: Der Website-Pre-Check erfasst sichtbare Textsignale sowie bei aktivierter Bilderkennung Bildsignale und ordnet abstrakte Regelquellen zu. Er prüft keinen konkreten Sachverhalt rechtlich und bestätigt weder Konformität noch einen Verstoß.

Erzeugt der Scan eine Risiko- oder Rechtsklassifikation?

Nein. Die Ausgabe verwendet technische Signalkategorien und dokumentiert, welche hinterlegte Regelquelle zugeordnet wurde. Sie bestätigt weder Konformität noch einen Verstoß.

Wie werden Fundstellen im Bericht ausgegeben?

Fundstellen werden als filterbare technische Liste mit Signaltyp, Kontext und Regelquelle ausgegeben. Der Bericht enthält keine Bearbeitungsreihenfolge, Handlungsanweisung oder Alternativformulierung.

Werden Bilder, Siegel und Dokumente erfasst?

Je nach Scan-Konfiguration können Bildtexte, Siegel- und Logo-Fundstellen sowie verlinkte Dokumente erfasst werden. Nicht analysierte Inhalte bleiben ausdrücklich als Abdeckungsgrenze sichtbar.

Welche Quellen zeigt Empcora an?

Die Quelle wird mit stabiler ID, amtlicher Fundstelle und Prüfdatum aus der versionierten EmpCo-Authority-Registry angezeigt. Die amtlichen Links bleiben direkt aufrufbar.

Welche Inhalte kann der Scanner nicht erfassen?

Login-Bereiche, per robots.txt gesperrte Pfade und Inhalte, die erst nach Interaktion nachgeladen werden, bleiben außen vor. Bild- und Dokumentinhalte werden nur im Rahmen der gewählten Scan-Konfiguration analysiert. Solche Grenzen verschweigt der Bericht nicht — sie stehen als Abdeckungsgrenze ausdrücklich im Ergebnis.