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Informationsrahmen

Empcora fasst öffentlich zugängliche amtliche Quellen redaktionell zusammen. Diese Seite bewertet keine konkrete Werbeaussage, kein Unternehmen und keinen Einzelfall. Maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Fassungen und der jeweilige Sachverhalt. Der technische Empcora-Pre-Check zeigt mögliche Risikosignale und zugeordnete Regelquellen; er bestätigt weder Rechtskonformität noch einen Rechtsverstoß.

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Richtlinie (EU) 2024/825 · amtliche Fassung

Anhang I: zwölf Ergänzungen, sauber nummeriert

Diese Übersicht bildet die EU-Nummern 2a, 4a bis 4c, 10a und 23d bis 23j getrennt ab. Die Themenzeilen sind eine redaktionelle Navigationshilfe; darunter steht jeweils der in der Authority-SSoT hinterlegte amtliche deutsche Wortlaut.

Quelle: ABl. L, 2024/825, 6.3.2024; insbesondere Art. 4 und Anhang

Zwölf Ergänzungen in der EU-Nummerierung
2a

Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem oder staatliche Festsetzung

Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels, das nicht auf einem Zertifizierungssystem beruht oder nicht von staatlichen Stellen festgesetzt wurde.

Amtliche Quelle: Europäische Union · EUR-Lex

4a

Allgemeine Umweltaussagen ohne nachweisbare anerkannte hervorragende Umweltleistung

Treffen einer allgemeinen Umweltaussage, wobei der Gewerbetreibende die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann.

Amtliche Quelle: Europäische Union · EUR-Lex

4b

Umweltaussagen zum Gesamtprodukt oder Gesamtunternehmen, obwohl nur ein Teilaspekt betroffen ist

Treffen einer Umweltaussage zum gesamten Produkt oder der gesamten Geschäftstätigkeit des Gewerbetreibenden, wenn sie sich nur auf einen bestimmten Aspekt des Produkts oder eine bestimmte Aktivität der Geschäftstätigkeit des Gewerbetreibenden bezieht.

Amtliche Quelle: Europäische Union · EUR-Lex

4c

Produktbezogene Aussagen über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgas-Auswirkungen auf Kompensationsbasis

Treffen einer Aussage, die sich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen begründet und wonach ein Produkt hinsichtlich der Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.

Amtliche Quelle: Europäische Union · EUR-Lex

10a

Gesetzliche Produktanforderungen als Besonderheit des eigenen Angebots

Präsentation von Anforderungen, die kraft Gesetzes für alle Produkte in der betreffenden Produktkategorie auf dem Unionsmarkt gelten, als Besonderheit des Angebots des Gewerbetreibenden.

Amtliche Quelle: Europäische Union · EUR-Lex

23d

Informationen über nachteilige Folgen von Softwareaktualisierungen

Zurückhaltung von Informationen über Funktionsbeeinträchtigung von Waren mit digitalen Elementen oder von digitalen Inhalten und Diensten, die durch eine Softwareaktualisierung verursacht wird.

Amtliche Quelle: Europäische Union · EUR-Lex

23e

Softwareaktualisierungen, die nur die Funktionalität verbessern

Präsentation einer Softwareaktualisierung als notwendig, wenn sie lediglich die Funktionalität verbessert.

Amtliche Quelle: Europäische Union · EUR-Lex

23f

Bekannte Merkmale, die die Haltbarkeit einer Ware begrenzen

Jede kommerzielle Kommunikation über eine Ware mit einem Merkmal, das ihre Haltbarkeit begrenzt, obwohl der Gewerbetreibende Kenntnis von diesem Merkmal hat.

Amtliche Quelle: Europäische Union · EUR-Lex

23g

Behauptete Haltbarkeit unter normalen Nutzungsbedingungen

Falsche Behauptung, dass eine Ware unter normalen Nutzungsbedingungen eine bestimmte Haltbarkeit hinsichtlich der Nutzungszeit oder -intensität hat.

Amtliche Quelle: Europäische Union · EUR-Lex

23h

Darstellung einer Ware als reparierbar

Präsentation einer Ware als reparierbar, wenn sie es nicht ist.

Amtliche Quelle: Europäische Union · EUR-Lex

23i

Vorzeitiges Ersetzen oder Auffüllen von Betriebsstoffen

Veranlassen des Verbrauchers, Betriebsstoffe einer Ware früher zu ersetzen oder aufzufüllen, als dies aus technischen Gründen notwendig ist.

Amtliche Quelle: Europäische Union · EUR-Lex

23j

Informationen über Auswirkungen nicht herstellereigener Teile oder Zubehörteile

Zurückhaltung von Informationen darüber, dass die Funktionalität von Waren beeinträchtigt wird, wenn Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Zubehör verwendet werden, die nicht vom ursprünglichen Hersteller bereitgestellt werden, oder die falsche Behauptung, dass eine solche Beeinträchtigung eintreten wird.

Amtliche Quelle: Europäische Union · EUR-Lex

Getrennte Vorschrift

Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d ist kein dreizehnter Anhang-I-Eintrag

Umweltaussagen über künftige Umweltleistungen werden in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d behandelt. Diese Regel ist von den Einträgen des Anhangs I zu unterscheiden.

Quelle: ABl. L, 2024/825, 6.3.2024; insbesondere Art. 4 und Anhang

EU- und deutsche Nummerierung

Die EU-Fassung nummeriert die Produktpraktiken als 23d bis 23j. Das deutsche Umsetzungsgesetz bündelt sie im UWG-Anhang unter Nr. 23d Buchstaben a bis g.

Quellen: ABl. L, 2024/825, 6.3.2024; insbesondere Art. 4 und Anhang · BGBl. 2026 I Nr. 43 vom 19.2.2026; Art. 1 und Art. 2

Technische Dokumentation

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Der Empcora-Pre-Check inventarisiert öffentlich zugängliche Textstellen anhand versionierter Such- und Kontextregeln. Er dokumentiert Fundort, Scanzeit und Regelquelle; eine rechtliche Einzelfallentscheidung ist nicht Bestandteil des Ergebnisses.

Zu den Siegel-Tatbeständen: Dokumentierte Fakten zu etablierten Umweltzeichen, Träger, Systemtyp und Geltungsbereich, führt das Umweltsiegel-Verzeichnis.

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