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Verpackungen & Produktbilder

Greenwashing auf Verpackungen erkennen.

Umweltaussagen, Siegel und Icons stehen meist nicht im Quelltext, sondern direkt auf der Verpackung — gedruckt, eingebrannt, abfotografiert im Shop. Eine reine Textprüfung übersieht sie. Empcora liest auch den Text und die Siegel/Icons AUF Produktbildern und Verpackungen per Bilderkennung — damit Sie kritische Stellen schon vor dem Druck finden.

Bilderkennung liest BildtextSiegel & Icons werden erfasstEmpCo (EU 2024/825) ab 27.09.2026
Verpackung & Website prüfen So läuft die Prüfung

Inhalt

  1. Warum reine Textprüfung nicht reicht
  2. Was auf der Verpackung steht
  3. Rechtsrahmen: EmpCo & BGH
  4. In Schritten zur geprüften Verpackung
  5. Für wen das relevant ist
  6. Häufige Fragen

Warum reine Textprüfung nicht reicht

Klassische Greenwashing-Checks lesen den Text einer Website aus — also das, was im HTML-Quelltext steht. Bei Produkten liegt die entscheidende Aussage aber oft ganz woanders: auf der Verpackung selbst. Ein Slogan ist auf den Karton gedruckt, ein Siegel auf das Etikett geprägt, ein Recycling-Icon in die Folie eingebrannt. Im Online-Shop erscheint diese Verpackung dann nur als Foto.

Für eine reine Textprüfung sind solche Stellen unsichtbar — ein abfotografierter Claim ist für sie schlicht ein Bild ohne Inhalt. Genau hier setzt Empcora an: Empcora liest auch den eingebrannten Text sowie Siegel und Icons AUF Produktbildern und Verpackungen per Bilderkennung. Damit werden Aussagen erfasst, die sonst durch das Raster fallen — und das, bevor eine Auflage in Druck geht.

Reine Textprüfung
  • Liest nur maschinenlesbaren Quelltext
  • Abfotografierte Verpackung = leeres Bild
  • Siegel und Icons bleiben unsichtbar
  • Eingebrannte Aussagen werden übersehen
Empcora mit Bilderkennung
  • Liest Text AUF dem Bild / der Verpackung
  • Erkennt abfotografierte Claims im Shop
  • Erfasst Siegel, Logos und Icons
  • Findet eingebrannte Aussagen vor dem Druck

Was auf der Verpackung steht

Diese vier Elemente prägen den Umwelt-Eindruck einer Verpackung — und genau sie erfasst Empcora per Bilderkennung, statt sie als bloßes Bild zu ignorieren.

Eingebrannter & gedruckter Text

Slogans, Produktnamen und Umweltaussagen, die direkt auf Etikett, Karton oder Folie gedruckt sind — also nicht im HTML-Quelltext stehen und von reiner Textprüfung übersehen werden.

Siegel, Logos & Gütezeichen

Bildmarken, die Umweltqualität signalisieren — von anerkannten Zertifizierungen bis zu rein gestalterischen Eigenkreationen.

Icons & Grafik-Symbole

Blätter, Globen, Recycling-Pfeile oder grüne Farbcodes, die eine Umwelteigenschaft suggerieren, ohne sie auszusprechen.

Claims auf Produktfotos

Im Online-Shop liegt die Aussage oft nur als Bild vor — als abfotografierte Verpackung. Crawlt man nur den Text, bleibt sie unsichtbar.

Rechtsrahmen: EmpCo & BGH

Umweltaussagen auf Verpackungen richten sich an Verbraucher — und stehen damit im Fokus der EmpCo-Richtlinie. Die folgenden Eckdaten sind belegt und liefern den Rahmen, in dem die Prüfung stattfindet.

Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825)

Die EmpCo-Richtlinie ist die Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024, veröffentlicht am 6. März 2024 und auf EU-Ebene in Kraft getreten am 26. März 2024. Sie schützt Verbraucher (B2C) vor irreführenden Umweltaussagen zu Produkten und Dienstleistungen.

Anwendung ab 27. September 2026

Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 27. März 2026 umsetzen; angewendet werden die Regeln ab dem 27. September 2026 (Art. 4 der Richtlinie). Deutschland hat mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des UWG" umgesetzt, verkündet am 19. Februar 2026 (BGBl. I 2026 Nr. 43); die Regeln gelten ab dem 27. September 2026.

BGH „Katjes": „klimaneutral" in der Werbung selbst erläutern

Der BGH hat mit Urteil vom 27. Juni 2024 (Az. I ZR 98/23, „Katjes") sinngemäß entschieden, dass der mehrdeutige Begriff „klimaneutral" bereits in der Werbung selbst erläutert werden muss; ein Hinweis nur außerhalb — etwa per QR-Code oder auf einer Website — genügt nicht. Ob und wie sich das auf erläuterungsbedürftige Umweltaussagen auf Verpackungen überträgt, ist eine juristische Einzelfallfrage. Empcora findet und dokumentiert solche Aussagen — die rechtliche Bewertung übernehmen Sie eigenständig.

Mehr Hintergrund zur Richtlinie und ihren Stichtagen finden Sie in der EmpCo-Richtlinie im Überblick und im Beitrag „Klimaneutral" verboten?. Eine Einordnung, was Empcora ist und prüft, gibt die Seite Was ist EmpCo?

In Schritten zur geprüften Verpackung

So dokumentiert Empcora die Umweltaussagen, Siegel und Icons auf Ihrer Verpackung — idealerweise, bevor die Auflage in Druck geht.

  1. 1
    Druckvorlage oder Produktbild bereitstellen

    Mockup, Reinzeichnung, Etikett-Artwork oder das Produktfoto aus dem Online-Shop zusammenstellen — also genau die Ansicht, die später beim Verbraucher ankommt.

  2. 2
    Sichtbaren Text & Siegel per Bilderkennung auslesen

    Empcora erfasst den auf der Verpackung gedruckten Text sowie Siegel, Logos und Icons — auch wenn sie nur als Bild vorliegen und im Quelltext nicht auftauchen.

  3. 3
    Mit kritischen Umweltbegriffen abgleichen

    Die erkannten Aussagen werden mit dem Empcora-Glossar kritischer Umweltbegriffe abgeglichen und kategorisiert.

  4. 4
    Fundstellen dokumentieren

    Jede kritische Aussage und jedes auffällige Siegel wird mit seiner Position auf der Verpackung im Prüfbericht festgehalten.

  5. 5
    Vor dem Druck korrigieren

    Die dokumentierten Stellen lassen sich überarbeiten, bevor die Auflage produziert wird — die finale juristische Bewertung obliegt Ihrer Kanzlei.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.

Für wen das relevant ist

Wer Verpackungen gestaltet oder Produkte mit abgebildeter Verpackung verkauft, sollte deren Umweltaussagen und Siegel kennen — und dokumentieren können.

Hersteller & Marken prüfen Druckvorlagen, bevor die Auflage produziert wird — Korrekturen am Artwork sind günstiger als ein Neudruck.

Online-Shops & Händler verkaufen über Produktfotos; die darauf abgebildeten Claims und Siegel sind Teil der kommerziellen Kommunikation.

Verpackungsdesign & Agenturen dokumentieren kritische Stellen im Entwurf und legen die Fundstellen dem Auftraggeber transparent vor.

Branchenspezifische Muster und typische Begriffe finden Sie in den Branchen-Leitfäden sowie im Glossar der kritischen Greenwashing-Begriffe.

Häufige Fragen

Warum reicht eine reine Textprüfung bei Verpackungen nicht?
Weil ein erheblicher Teil der Umweltaussagen, Siegel und Icons als Bild vorliegt — eingebrannt oder gedruckt auf der Verpackung, abfotografiert im Online-Shop. Wer nur den maschinenlesbaren Text crawlt, übersieht genau diese Stellen. Empcora liest deshalb auch den Text und die Siegel/Icons AUF Produktbildern und Verpackungen per Bilderkennung aus — also genau die Stellen, die ein reiner Textscan nicht erfasst.
Was prüft Empcora auf einer Verpackung oder einem Produktbild?
Empcora erfasst per Bilderkennung den auf der Verpackung sichtbaren Text sowie Siegel, Logos und Icons, gleicht sie mit kritischen Umweltbegriffen ab und dokumentiert jede Fundstelle mit ihrer Position. Empcora prüft und dokumentiert — es ist eine Compliance-Indikation, keine Rechtsberatung.
Was ist die EmpCo-Richtlinie und ab wann gilt sie?
Die EmpCo-Richtlinie ist die Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024, veröffentlicht am 6. März 2024 und auf EU-Ebene in Kraft getreten am 26. März 2024. Sie schützt Verbraucher (B2C) vor irreführenden Umweltaussagen zu Produkten und Dienstleistungen. Die Regeln werden ab dem 27. September 2026 angewendet.
Wie wird die EmpCo-Richtlinie in Deutschland umgesetzt?
Deutschland hat mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UWG umgesetzt, verkündet am 19. Februar 2026 (BGBl. I 2026 Nr. 43). Die Regeln gelten ab dem 27. September 2026.
Reicht es, eine Umweltaussage per QR-Code oder Website zu erläutern?
Der BGH hat mit Urteil vom 27. Juni 2024 (Az. I ZR 98/23, „Katjes") sinngemäß entschieden, dass ein mehrdeutiger Begriff wie „klimaneutral" bereits in der Werbung selbst erläutert werden muss; ein Hinweis nur außerhalb — etwa per QR-Code oder auf einer Website — genügt nicht. Ob und wie sich diese Anforderung auf erläuterungsbedürftige Umweltaussagen auf Verpackungen überträgt, ist eine juristische Einzelfallfrage. Empcora findet und dokumentiert solche Aussagen; die rechtliche Bewertung übernehmen Sie eigenständig.
Kann ich eine Verpackung vor dem Druck prüfen lassen?
Ja. Genau dafür ist die Bild- und Siegel-Prüfung gedacht: Sie laden Ihre Druckvorlage oder ein Mockup hoch, und Empcora dokumentiert die kritischen Stellen, bevor die Auflage in Produktion geht. So lassen sich Korrekturen am günstigsten Zeitpunkt vornehmen.

Ist Ihre Verpackung empco-konform?

Lassen Sie Umweltaussagen, Siegel und Icons AUF Ihrer Verpackung per Bilderkennung erfassen und dokumentieren — Empcora prüft, Sie behalten die Entscheidung. Reine Prüfung, keine Rechtsberatung.

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