EU Ecolabel
Unionsweites Umweltzeichen auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 mit einheitlichen Produktgruppenkriterien; in Deutschland vergeben durch die RAL gGmbH.
- Träger / Vergabestelle
- Europäische Kommission (Rechtsgrundlage Verordnung (EG) Nr. 66/2010); zuständige Stelle in Deutschland ist die RAL gGmbH
- Bestehen
- seit 1992
- Geltungsbereich
- ReinigungsmittelTextilien und SchuhePapierFarben und LackeBeherbergungsbetriebeweitere Produktgruppen mit unionsweit einheitlichen Kriterien
Vergabekriterien und Prüfverfahren
Antrag bei der zuständigen nationalen Stelle; Prüfung der unionsweit beschlossenen Produktgruppenkriterien (Kommissionsbeschlüsse), Nutzungsvertrag mit Registrierungsnummer; Kriterien werden periodisch überarbeitet.
Geltungsbereich und Grenzen
Die Kriterien gelten je Produktgruppe und für das gekennzeichnete Produkt — nicht für das Sortiment oder die Geschäftstätigkeit des Anbieters insgesamt. Lebensmittel und Arzneimittel gehören nicht zum Anwendungsbereich.
Übliche Erscheinung in der Werbung
Blumen-Logo auf Produkt und Verpackung mit Lizenz-/Registrierungsnummer sowie Nennung in Produktbeschreibungen und Ausschreibungsunterlagen.
Übliche Nachweise
- Nutzungsvertrag und Registrierungsnummer der zuständigen Stelle
- Angabe der Produktgruppe und des zugrunde liegenden Kommissionsbeschlusses
Quellen
Faktenstand: 2026-08-28
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