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Umweltsiegel prüfen
Staatlich festgesetztes Zeichen

EU Ecolabel

Unionsweites Umweltzeichen auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 mit einheitlichen Produktgruppenkriterien; in Deutschland vergeben durch die RAL gGmbH.

Träger / Vergabestelle
Europäische Kommission (Rechtsgrundlage Verordnung (EG) Nr. 66/2010); zuständige Stelle in Deutschland ist die RAL gGmbH
Bestehen
seit 1992
Geltungsbereich
ReinigungsmittelTextilien und SchuhePapierFarben und LackeBeherbergungsbetriebeweitere Produktgruppen mit unionsweit einheitlichen Kriterien

Vergabekriterien und Prüfverfahren

Antrag bei der zuständigen nationalen Stelle; Prüfung der unionsweit beschlossenen Produktgruppenkriterien (Kommissionsbeschlüsse), Nutzungsvertrag mit Registrierungsnummer; Kriterien werden periodisch überarbeitet.

Vergabekriterien beim Träger

Geltungsbereich und Grenzen

Die Kriterien gelten je Produktgruppe und für das gekennzeichnete Produkt — nicht für das Sortiment oder die Geschäftstätigkeit des Anbieters insgesamt. Lebensmittel und Arzneimittel gehören nicht zum Anwendungsbereich.

Übliche Erscheinung in der Werbung

Blumen-Logo auf Produkt und Verpackung mit Lizenz-/Registrierungsnummer sowie Nennung in Produktbeschreibungen und Ausschreibungsunterlagen.

Übliche Nachweise

Quellen

Faktenstand: 2026-08-28

Dieses Verzeichnis dokumentiert technische Fakten zu Vergabesystemen mit amtlichen Quellen beziehungsweise den Quellen des jeweiligen Systemträgers. Es enthält keine Rechtsberatung und keine Einzelfallbewertung — ob und wie ein Zeichen in einer konkreten Werbung eingesetzt werden kann, wird hier nicht beurteilt.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

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Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.