„EFRAG“
Bedeutung
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist eine von der Europäischen Union beauftragte Organisation, die die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entwickelt. Diese ESRS sind Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464). Die CSRD gilt gestaffelt: ab 2024 für große Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) mit mehr als 500 Mitarbeitern, ab 2025 für große Unternehmen und ab 2026 für börsennotierte KMUs. Die ESRS-Standards werden durch delegierte Verordnungen der EU-Kommission verbindlich (z.B. Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772). Eine Behauptung der EFRAG-Konformität erfordert die konkrete Angabe des angewandten ESRS Sets.
Typische Formulierungen in der Werbung
- EFRAG-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Bericht nach ESRS-Standards der EFRAG
- EFRAG ESRS-Berichtspflicht erfüllt
Übliche Nachweise und Standards
- EFRAG-Publikationen (www.efrag.org)
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 (EU-Amtsblatt L 2023/2772 vom 22.12.2023)
Quellenbasierte Orientierung
Standard oder Nachweismethode — Der Begriff ist nicht allein aufgrund seines Wortlauts einem Anhang-I-Eintrag zugeordnet.
Dieser Eintrag beschreibt einen Standard oder eine Nachweismethode, keine Werbeaussage. Er dient der Einordnung und Abgrenzung; ein eigener Eintrag in Anhang I besteht dafür nicht.
Merkmale der Quellenkategorie
- Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.
Abgrenzungen und weitere Kontexte
- Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
- Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Rechtsraum
- international
- Quellenstand geprüft am
- 1.8.2026
Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.
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Kostenloser CheckEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Eine individuelle rechtliche Bewertung wird von Empcora nicht angeboten.
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.

