„ESG-Rating“
Bedeutung
ESG-Ratings bewerten Unternehmen oder Finanzprodukte anhand von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien. Anbieter wie MSCI, Sustainalytics oder CDP verwenden dafür jeweils eigene Methodiken, Gewichtungen und Datenquellen; die Ergebnisse sind untereinander nicht vergleichbar. Ein Rating ist weder eine behördliche Zulassung noch ein Zertifikat über eine gemessene Umweltleistung, sondern die Bewertung eines privaten Anbieters zu einem Stichtag. Die Verwendung eines ESG-Ratings in der Kommunikation setzt voraus, dass sie die Bewertung zutreffend wiedergibt. Ohne Angabe von Anbieter, Skala, konkretem Ergebnis und Stichtag bleibt eine Aussage wie „exzellentes ESG-Rating“ unbestimmt; in Betracht kommt dann eine Irreführung nach § 5 UWG — maßgeblich sind die Verkehrsauffassung der angesprochenen Kreise und die geschäftliche Relevanz im Einzelfall. Werden Angaben vorenthalten, die für die geschäftliche Entscheidung wesentlich sind, kann daneben § 5a UWG (Irreführung durch Unterlassen) einschlägig sein; § 5b UWG bestimmt lediglich, welche Informationen als wesentlich gelten, und ist selbst keine Verbotsnorm. Ab dem 27.09.2026 treten die durch die Richtlinie (EU) 2024/825 eingefügten Tatbestände hinzu. Wird ein Rating in der Anmutung eines Gütesiegels dargestellt, kann Anhang I Nr. 2a UCPD berührt sein — erfasst sind Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen und nicht von Behörden eingeführt wurden. Wird aus einem Rating eine pauschale Umweltaussage abgeleitet („nachhaltiges Unternehmen“), ist Anhang I Nr. 4a der Maßstab; ein gutes Rating ist für sich kein Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung. Ein weiterer Punkt betrifft die Aktualität: Ratings werden periodisch überprüft und können sich ändern. Eine ohne Stichtag verwendete Angabe kann daher auch dann unzutreffend werden, wenn sie im Zeitpunkt ihrer Erstellung richtig war.
Typische Formulierungen in der Werbung
- „Unser Unternehmen hat ein exzellentes ESG-Rating“
- „Top-bewertetes Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit“
- „ESG-Rating: AAA“ (ohne Anbieter, Skala und Stichtag)
Übliche Nachweise und Standards
- MSCI ESG Rating Report (Rating, Skala, Stichtag)
- Sustainalytics ESG Risk Rating Report (Wert, Risikokategorie, Stichtag)
- CDP Climate Change Score (Skala A bis D−, Stichtag)
Quellenbasierte Orientierung
Standard oder Nachweismethode — Der Begriff ist nicht allein aufgrund seines Wortlauts einem Anhang-I-Eintrag zugeordnet.
Dieser Eintrag beschreibt einen Standard oder eine Nachweismethode, keine Werbeaussage. Er dient der Einordnung und Abgrenzung; ein eigener Eintrag in Anhang I besteht dafür nicht.
Merkmale der Quellenkategorie
- Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.
Abgrenzungen und weitere Kontexte
- Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
- Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Rechtsraum
- international
- Quellenstand geprüft am
- 1.8.2026
Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.
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Kostenloser CheckEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Eine individuelle rechtliche Bewertung wird von Empcora nicht angeboten.
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.

