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Pflicht-Substantiierung

ESG-Rating"

§ 5 UWG, § 5a Abs. 2 UWG (Irreführung)

Was bedeutet das?

ESG-Ratings bewerten die Nachhaltigkeitsperformance von Unternehmen anhand von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien. Die Verwendung von ESG-Ratings in der Kommunikation ist grundsätzlich zulässig, unterliegt aber strengen Anforderungen des UWG. Ab 27.09.2026 verschärft die EmpCo-Richtlinie die Prüfkriterien. Eine generische Behauptung wie „exzellentes ESG-Rating“ ist irreführend, wenn nicht konkret Anbieter, Rating und Bewertungszeitraum angegeben werden. Verbraucher erwarten konkrete und nachvollziehbare Informationen; fehlen sie, liegt eine wesentliche Informationsunterdrückung nahe. Werden diese Informationen nicht offengelegt, liegt eine wesentliche Informationsunterdrückung gemäß § 5b UWG vor.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)

Anhang I Nr. 4a UCPD (i.d.F. EmpCo) — generische Umweltaussage ohne anerkannte Nachweise

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
Treffen einer allgemeinen Umweltaussage, wobei der Gewerbetreibende die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann."
ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappen
Making a generic environmental claim for which the trader is not able to demonstrate recognised excellent environmental performance relevant to the claim."
FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappen
Présenter une allégation environnementale générique au sujet de laquelle le professionnel n'est pas en mesure de démontrer l'excellente performance environnementale reconnue en rapport avec l'allégation."
NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
Het maken van een generieke milieuclaim zonder dat de handelaar erkende voortreffelijke milieuprestaties kan aantonen die relevant zijn voor de claim."
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.