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Generisches Verbot

Klimaschonend"

Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EU 2024/825 (EmpCo)

Was bedeutet das?

Der Begriff „klimaschonend" ist eine generische Umweltbehauptung, die ab dem 27.09.2026 durch die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und Anhang I Nr. 4a UCPD verboten ist, wenn er nicht durch konkrete, messbare Daten belegt wird. Verbraucher erwarten heutzutage eine transparente und nachvollziehbare Begründung für solche Aussagen. Eine bloße Behauptung ohne Vergleichsbasis ist irreführend und stellt eine Verletzung des UWG § 5 dar. Was die Richtlinie verlangt, ist die Angabe der Einsparungen im Vergleich zu einem definierten Referenzwert (z.B. EU-Durchschnitt 2022) sowie die Offenlegung der Berechnungsmethodik (z.B. GLEC-Framework) und der Verifizierung (z.B. ISO 14064-1).

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)

Anhang I Nr. 4c UCPD (i.d.F. EmpCo) — Neutralitäts-/Reduktions-Claim auf Kompensations-Basis

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
Treffen einer Aussage, die sich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen begründet und wonach ein Produkt hinsichtlich der Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat."
ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappen
Claiming, based on the offsetting of greenhouse gas emissions, that a product has a neutral, reduced or positive impact on the environment in terms of greenhouse gas emissions."
FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappen
Affirmer, sur la base de la compensation des émissions de gaz à effet de serre, qu'un produit a un impact neutre, réduit ou positif sur l'environnement en termes d'émissions de gaz à effet de serre."
NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
Beweren dat een product dankzij de compensatie van broeikasgasemissies een neutraal, verminderd of positief milieueffect heeft wat broeikasgasemissies betreft."
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.