„Nachhaltig“
Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825)
Bedeutung
„Nachhaltig“ ist eine allgemeine Umweltaussage ohne festen Bedeutungsgehalt: Der Begriff lässt offen, welche Umweltwirkung gemeint ist, auf welchen Teil des Produkts oder des Unternehmens er sich bezieht und woran die Aussage gemessen wird. Ab dem 27.09.2026 gilt Anhang I Nr. 4a UCPD in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/825; in Deutschland wirkt der Tatbestand über den Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG. Erfasst ist eine allgemeine Umweltaussage, wenn der Unternehmer keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann — in Betracht kommen dafür etwa das EU Ecolabel, andere Typ-I-Umweltzeichen nach EN ISO 14024 oder unionsrechtlich festgelegte Spitzenklassen. Ein Beleg zu einem einzelnen Aspekt, etwa ein Materialzertifikat, genügt dafür nicht. Der Tatbestand entfällt außerdem, wenn die Aussage auf demselben Medium klar und deutlich spezifiziert wird — die Konkretisierung erscheint dann dort, wo auch der Begriff steht, und nicht erst auf einer verlinkten Unterseite. Bezieht sich eine Aussage dem Wortlaut nach auf das gesamte Produkt oder Unternehmen, trifft sie tatsächlich aber nur einen Teilaspekt — etwa allein die Verpackung —, kommt Nr. 4b in Betracht. Wird ein Nachhaltigkeitssiegel verwendet, das nicht auf einem Zertifizierungssystem beruht oder nicht von Behörden eingeführt wurde, ist Nr. 2a einschlägig. Unabhängig davon unterliegt „nachhaltig“ bereits heute § 5 UWG. Ob eine konkrete Verwendung irreführend ist, richtet sich nach der Verkehrsauffassung der angesprochenen Kreise und der geschäftlichen Relevanz im Einzelfall. Beispiel: Die Aussage „nachhaltige Verpackung“ bleibt generisch, solange die Spezifizierung nicht auf demselben Medium erfolgt; ob darin im Einzelfall zusätzlich eine Irreführung nach § 5 UWG liegt, ist gesondert zu beurteilen. Als spezifizierte Angaben kommen messbare Aussagen mit Bezugsgröße und offengelegter Methodik in Betracht — etwa ein Rezyklatanteil („Verpackung aus mindestens 80 % recyceltem Kunststoff“, belegt nach Global Recycled Standard oder EN 15343) oder Ergebnisse einer Ökobilanz nach ISO 14040/14044, für vergleichende öffentliche Aussagen mit kritischer Prüfung nach ISO 14044. Rechtsprechung zur EmpCo-Richtlinie gibt es nicht, da sie erst ab dem 27.09.2026 anzuwenden ist.
Typische Formulierungen in der Werbung
- „Nachhaltige Verpackung“
- „Nachhaltig produziert“
- „Nachhaltige Mode – hergestellt unter fairen Bedingungen“
Übliche Nachweise und Standards
- EU Ecolabel oder ein anderes Typ-I-Umweltzeichen nach EN ISO 14024 – Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung i. S. d. Nr. 4a
- GOTS (Global Organic Textile Standard) – belegt nur die konkrete Materialaussage zum Bio-Faseranteil, nicht eine hervorragende Umweltleistung des Gesamtprodukts
- Ökobilanz nach ISO 14040/14044 – bei vergleichenden Aussagen gegenüber der Öffentlichkeit mit kritischer Prüfung nach ISO 14044
Quellenbasierte Orientierung
Allgemeine Umweltaussage
Anhang I Nr. 4a betrifft allgemeine Umweltaussagen, für die eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nicht nachgewiesen ist. Welche Angaben eine Aussage im Einzelfall tragen, hängt vom Produkt, vom Kontext und von den vorliegenden Nachweisen ab; diese Seite nimmt dazu keine Bewertung vor.
Merkmale der Quellenkategorie
- Die Aussage wird ALLGEMEIN verwendet, also ohne klare und hervorgehobene Konkretisierung auf demselben Medium.
- Der Gewerbetreibende kann die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen.
Abgrenzungen und weitere Kontexte
- Klare, hervorgehobene Konkretisierung auf demselben Medium (Bezugsgröße, Umfang, Methode) — dann keine allgemeine Umweltaussage.
- Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung, die genau die beworbene Eigenschaft trägt.
- ISO 14001 oder EMAS allein genügen NICHT: ein Managementsystem belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Anzuwenden ab
- 27.9.2026
- Rechtsraum
- EU
- Quellenstand geprüft am
- 1.8.2026
Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.
Rechtsgrundlage — amtlicher Wortlaut
Anhang I Nr. 4a UCPD (i.d.F. EmpCo) — generische Umweltaussage ohne anerkannte Nachweise
Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.
Deutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappenzuklappen
„Treffen einer allgemeinen Umweltaussage, wobei der Gewerbetreibende die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann.“Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.English (Official Journal, EN version)aufklappenzuklappen
“Making a generic environmental claim for which the trader is not able to demonstrate recognised excellent environmental performance relevant to the claim.”Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Français (Journal officiel, version FR)aufklappenzuklappen
« Présenter une allégation environnementale générique au sujet de laquelle le professionnel n'est pas en mesure de démontrer l'excellente performance environnementale reconnue en rapport avec l'allégation. »Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Nederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappenzuklappen
‘Het maken van een generieke milieuclaim zonder dat de handelaar erkende voortreffelijke milieuprestaties kan aantonen die relevant zijn voor de claim.’Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Verwendet Ihre Website „Nachhaltig“?
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Kostenloser CheckEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Eine individuelle rechtliche Bewertung wird von Empcora nicht angeboten.
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