Sie haben gerade ein Schreiben mit dem Betreff „Abmahnung“ im Briefkasten gefunden. Atmen Sie kurz durch. Die folgenden Stunden entscheiden, ob Sie mit moderaten Kosten davonkommen — oder mit Vertragsstrafen, einstweiligen Verfügungen und mehreren zehntausend Euro Folgekosten.
Diese Seite ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Sie ist eine Erste-Hilfe-Checkliste für Geschäftsführer, Marketing-Leitungen und Compliance-Verantwortliche, die in den nächsten Stunden klare Entscheidungen treffen müssen.
Eine Abmahnung ist die formelle Aufforderung eines Mitbewerbers, eines Verbands wie des VKI oder des Schutzverbands gegen unlauteren Wettbewerb, ein als wettbewerbswidrig eingestuftes Verhalten künftig zu unterlassen. Im Greenwashing-Kontext geht es fast immer um Werbeaussagen wie „klimaneutral“, „nachhaltig“, „CO2-neutral“ oder „umweltfreundlich“ — Begriffe, die ohne konkrete und nachvollziehbare Belege seit europäischer Leit-Rechtsprechung (Katjes-Urteil vom 27. Juni 2024) als irreführend gelten.
Mit Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) am 27. September 2026 verschärft sich die Lage zusätzlich: Eine Liste per-se verbotener Begriffe wird automatisiert erkennbar — auch von Wettbewerbern und Verbänden, die systematisch nach Verstößen suchen. Die Anzahl der Abmahnungen wird laut Wettbewerbszentrale im Q4 2026 voraussichtlich um über 100 Prozent steigen.
Lässt der Abgemahnte die Frist verstreichen, beantragt der Abmahner regelmäßig eine einstweilige Verfügung beim Landgericht. Die Verfügung wird oft binnen 48 Stunden erlassen, ohne dass Sie gehört werden. Zusätzlich zu den Anwaltskosten kommen Gerichtskosten, eine Vertragsstrafe pro Verstoß (typisch 5.001 bis 10.000 Euro) und im Wiederholungsfall die Vollstreckung. Gesamtschaden: regelmäßig 15.000 bis 60.000 Euro.
Vier Verhaltensregeln, die fast jeden Greenwashing-Fall in moderate Kosten überführen. Verstöße gegen eine dieser Regeln kosten regelmäßig fünfstellig.
Die im Abmahnschreiben gesetzte Frist ist keine Verhandlungsbasis. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung — dann steigen die Kosten um Faktor 3 bis 5.
Die mitgelieferte vorformulierte Unterlassungserklärung ist immer im Interesse des Abmahners formuliert. Sie verpflichtet Sie potenziell auf 30 Jahre und legt die Vertragsstrafe einseitig fest.
Telefonate oder E-Mails an den abmahnenden Anwalt sind ohne juristische Vertretung gefährlich. Jede Aussage kann später als Eingeständnis gegen Sie verwendet werden.
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Verbände müssen aktivlegitimiert sein, Wettbewerber müssen ein konkretes Wettbewerbsverhältnis nachweisen. Lassen Sie das von Anfang an prüfen.
Konkrete Zeitfenster und Aufgaben für die nächsten drei Tage. Halten Sie sich daran — Improvisation ist im Wettbewerbsrecht teuer.
Original verwahren, Kopie für Anwalt erstellen, Fristdatum farbig markieren.
Erstkontakt herstellen, Honorarrahmen klären (typisch 1.500 bis 4.500 Euro Verteidigung).
Werbemittel nicht löschen, nur intern markieren. Screenshots aller URLs erstellen.
Anwalt bewertet Berechtigung, formuliert modifizierte UE oder Zurückweisung.
Reaktion fristwahrend per Anwaltsschreiben — vor Ablauf der gesetzten Frist.
Druckbare 48-Stunden-Checkliste, Muster-Antwortschreiben an den abmahnenden Anwalt und Glossar der wichtigsten juristischen Begriffe. Format A4, sofort einsetzbar.
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