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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 3. September 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche über die Websites empcora.de oder empcora.com abgeschlossenen Verträge zwischen

Marcel Schlüter IT-Services, Empcora, Kollwitzstraße 76, 10435 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Anbieter")

und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Nutzer").

(1a) Rollen der Domains: Die vom Anbieter betriebenen Domains haben folgende technische und inhaltliche Funktion:

  • empcora.de: deutschsprachige Inhalte und Bestelloberflächen für Deutschland und Österreich.
  • empcora.com: englische, französische, niederländische, italienische und spanische Inhalte und Bestelloberflächen.
  • empco-pruefung.de / empco-konform.de: inhaltlich begrenzte Themen- und Hinweisseiten ohne Suchmaschinenindexierung (noindex); ein eigener Bestellweg besteht dort nicht.
  • greenwashing-check.de / greenwashing-pruefen.de: dauerhafte Weiterleitung (Statuscode 301) sämtlicher Aufrufe auf empcora.de; eigene Inhalte werden unter diesen Domains nicht mehr vorgehalten.
  • empcora.eu / greenclaim-guard.de: Schutzseiten ohne Suchmaschinenindexierung (noindex), die auf empcora.de verweisen.

(1b) Vertragliche Einordnung: Die bloße Erreichbarkeit einer Informations-, Weiterleitungs- oder Schutzdomain eröffnet keinen eigenen Bestellweg und bezeichnet keinen anderen Vertragspartner. Ein Online-Vertragsschluss erfolgt ausschließlich über empcora.de oder empcora.com mit dem in Absatz 1 genannten Anbieter.

(2) Diese AGB gelten gleichermaßen für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Soweit Regelungen ausschließlich für Verbraucher oder Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Vertrags- und Bestellsprachen: Der Bestellvorgang wird in Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Italienisch und Spanisch angeboten; der Vertrag kann in jeder dieser Sprachen geschlossen werden (§ 312i Abs. 1 Nr. 2 BGB). Vertragssprache ist die im Bestellvorgang gewählte Sprache; Vertragsbestätigung und Vertragsdokumente werden in dieser Sprache bereitgestellt. Die deutsche Ausgangsfassung dient bei Übersetzungsabweichungen als Auslegungshilfe. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats bleiben nach § 14 Abs. 1 unberührt.

(5) Charakter der Leistung, keine Rechtsberatung: Empcora ist ein technisches Software-Tool zur Selbst-Prüfung und Selbst-Dokumentation. Es ist keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Empcora bietet keine verbindliche rechtliche Beurteilung eines Einzelfalls, keine Freigabe und keine Prognose einer gerichtlichen Entscheidung an. Detaillierte Regelungen zum Charakter und Haftungsausschluss der technischen Bewertung enthält § 10 dieser AGB.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Empcora ist ein automatisiertes Software-as-a-Service-Tool (SaaS). Es führt einen technischen Pre-Check durch: Es ruft die Inhalte einer vom Nutzer angegebenen Website ab, sucht darin Textstellen mit Umweltbezug und ordnet diesen die im Tool hinterlegten Regelquellen zu, die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (sogenannte EmpCo-Richtlinie) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ergebnis ist ein technischer Risikobericht. Der Anbieter trifft keine rechtliche Bewertung darüber, ob eine Fundstelle gegen eine dieser Vorschriften verstößt; es gelten § 1 Abs. 5 und § 10.

(2) Maßgeblich für Leistungsumfang und Preise ist die zum Zeitpunkt der Bestellung auf empcora.de/at/preise dargestellte Übersicht. Angeboten werden derzeit folgende Leistungen (Preise gemäß § 4):

a) Gratis Test-Scan (CHECK), kostenlos

  • 1 Website, bis zu 10 Seiten je Durchlauf, Zeitbudget bis zu 4 Minuten
  • Der Durchlauf ist eine Stichprobe und keine vollständige Prüfung der Website; welche Seiten abgerufen werden, entscheidet das Tool
  • Analyse der abgerufenen Seitentexte; Dokumente (z. B. PDF) werden nur ausgewertet, soweit der Durchlauf innerhalb des Zeitbudgets abgeschlossen wird. Keine Bild-Analyse
  • Sichtbares Ergebnis ohne Anmeldung. Sichtbar sind die drei am schwersten gewichteten Fundstellen; weitere Fundstellen werden nur gezählt und nicht im Wortlaut ausgegeben
  • Kurz-Befund als PDF auf Anforderung an eine vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse; er enthält ausschließlich die sichtbaren Fundstellen. Kein vollständiger Bericht, kein XLSX-/CSV-Export, kein Online-Zugang
  • Je registrierbarer Domain ist ein Gratis-Durchlauf innerhalb von 14 Tagen möglich; ein erneuter Aufruf führt auf das vorhandene Ergebnis. Für Domains, für die bereits ein kostenpflichtiges Audit vorliegt, steht der Gratis Test-Scan nicht zur Verfügung
  • Kostenlos, keine wiederkehrende Belastung

Einmal-Audits (einmalige Zahlung, keine wiederkehrende Belastung). Für alle Einmal-Audits gilt: Ein Kauf berechtigt zu genau einem Prüflauf. Jeder weitere Prüflauf setzt einen weiteren Kauf voraus; erworbene Prüfläufe verfallen nicht und sind innerhalb der Organisation auch auf einer anderen Domain einsetzbar. Prüfläufe, die technisch fehlschlagen oder abgebrochen werden, werden nicht angerechnet. Für die Seitenobergrenze eines Prüflaufs gilt die zuletzt gekaufte Stufe. Angeboten werden:

b) Audit (EINMAL_AUDIT), 49 € einmalig

  • 1 Domain, bis zu 100 Seiten, ein Prüflauf
  • Text-Analyse und Analyse verlinkter PDF-Dateien (keine Bild-Analyse). Dokumente in anderen Formaten, insbesondere Word, Excel und PowerPoint, werden im Bericht ausgewiesen, aber inhaltlich nicht analysiert
  • Technischer Risikobericht als PDF
  • Hinterlegte Regelquelle je auffälliger Fundstelle (Verweis auf die Ziffer des Anhangs I UCPD in der Fassung der EmpCo-Richtlinie und die UWG-Norm)
  • Online-Zugang zum Bericht im Konto des Nutzers; kein XLSX-/CSV-Export

c) Audit Pro (EINMAL_AUDIT_PRO), 149 € einmalig

  • 1 Domain, bis zu 1.000 Seiten, ein Prüflauf
  • Text-Analyse und Analyse verlinkter PDF-Dateien (keine Bild-Analyse). Dokumente in anderen Formaten, insbesondere Word, Excel und PowerPoint, werden im Bericht ausgewiesen, aber inhaltlich nicht analysiert
  • Lange Crawls (bis zu 30 Minuten)
  • Technischer Risikobericht als PDF
  • Hinterlegte Regelquelle je auffälliger Fundstelle
  • Online-Zugang zum Bericht im Konto des Nutzers; kein XLSX-/CSV-Export

d) Audit Business (EINMAL_AUDIT_BUSINESS), 299 € einmalig

  • 1 Domain, bis zu 5.000 Seiten, ein Prüflauf
  • Text-Analyse und Analyse verlinkter PDF-Dateien (keine Bild-Analyse). Dokumente in anderen Formaten, insbesondere Word, Excel und PowerPoint, werden im Bericht ausgewiesen, aber inhaltlich nicht analysiert
  • Lange Crawls (bis zu 2 Stunden)
  • Technischer Risikobericht als PDF
  • Hinterlegte Regelquelle je auffälliger Fundstelle
  • Online-Zugang zum Bericht im Konto des Nutzers; kein XLSX-/CSV-Export

e) Audit Enterprise (EINMAL_AUDIT_ENTERPRISE), 499 € einmalig

  • 1 Domain, bis zu 25.000 Seiten, ein Prüflauf
  • Text-Analyse und Analyse verlinkter PDF-Dateien (keine Bild-Analyse). Dokumente in anderen Formaten, insbesondere Word, Excel und PowerPoint, werden im Bericht ausgewiesen, aber inhaltlich nicht analysiert
  • Lange Crawls (bis zu 8 Stunden)
  • Technischer Risikobericht als PDF
  • XLSX-/CSV-Export des Berichts und Online-Zugang zum Bericht im Konto des Nutzers
  • Hinterlegte Regelquelle je auffälliger Fundstelle
  • Priority-Crawling (Bevorzugung in der Verarbeitungs-Warteschlange)

f) Komplett-Audit (KOMPLETT_AUDIT), individuelles Angebot (auf Anfrage)

  • 1 Domain, ohne feste Seitenobergrenze
  • Text-, Bild- und Datei-/PDF-Analyse
  • Bild-Analyse im Umfang der im Angebot vereinbarten Bildmenge
  • Dokumenten-/PDF-Prüfung inkl. OCR
  • Kontextprüfung jeder Fundstelle (Fehlalarm-Bereinigung)
  • Technischer Risikobericht als PDF, XLSX-/CSV-Auswertung und persönlicher Online-Zugang
  • Hinterlegte Regelquelle je auffälliger Fundstelle
  • Persönliche Betreuung
  • Die Prüfläufe werden vom Anbieter ausgelöst und durchgeführt; ein Selbststart im Konto des Nutzers ist nicht vorgesehen

Der Komplett-Audit wird als individueller Audit-Auftrag nach § 2a abgewickelt; Anfrage über /kontakt.

Monitoring-Abos (monatlich, Abrechnung im Voraus). Für alle Monitoring-Abos gilt: Der automatische Re-Scan wird vom Nutzer je Domain im Konto aktiviert; er ist nicht voreingestellt. Das Intervall ist wählbar und beträgt voreingestellt 30 Tage. Im Plan nach Buchstabe g) stehen 14, 30 und 90 Tage zur Wahl, in den Plänen nach den Buchstaben h) bis j) zusätzlich 7 Tage. Intervalle unter 7 Tagen stehen ausschließlich im Plan nach Buchstabe k zur Verfügung. Ein zusätzlich vom Nutzer ausgelöster Re-Scan ist frühestens 24 Stunden nach dem letzten Lauf derselben Domain möglich. Re-Scans laufen inkrementell; unveränderte Seiten werden nicht erneut vollständig ausgewertet. Ergibt ein Re-Scan Abweichungen gegenüber dem vorherigen Lauf, versendet der Anbieter eine Änderungsmeldung per E-Mail an eine hinterlegte Adresse der Organisation. Angeboten werden:

g) Monitoring Basis (MONITORING_BASIS), 19 €/Monat

  • 1 Domain, bis zu 100 Seiten je Lauf
  • Automatische Re-Scans im gewählten Intervall (Standard 30 Tage, wählbar 14, 30 oder 90 Tage)
  • Text-Analyse und Analyse verlinkter PDF-Dateien (keine Bild-Analyse). Dokumente in anderen Formaten, insbesondere Word, Excel und PowerPoint, werden im Bericht ausgewiesen, aber inhaltlich nicht analysiert
  • Technischer Risikobericht mit Fundstellen als PDF, XLSX-/CSV-Export und Online-Zugang zum Bericht
  • Änderungsmeldung per E-Mail nach Re-Scans mit Abweichungen

h) Monitoring Pro (MONITORING_PRO), 59 €/Monat

  • 1 Domain, bis zu 1.000 Seiten je Lauf, Laufzeit bis zu 30 Minuten
  • Automatische Re-Scans im gewählten Intervall (Standard 30 Tage, wählbar 7 bis 90 Tage)
  • Nachweise-Verwaltung
  • Branchen-Benchmark im Bericht und im Dashboard
  • Technischer Risikobericht als PDF, XLSX-/CSV-Export und Online-Zugang zum Bericht
  • Änderungsmeldung per E-Mail

i) Monitoring Business (MONITORING_BUSINESS), 119 €/Monat

  • 1 Domain, bis zu 5.000 Seiten je Lauf, Laufzeit bis zu 2 Stunden
  • Automatische Re-Scans im gewählten Intervall (Standard 30 Tage, wählbar 7 bis 90 Tage)
  • Nachweise-Verwaltung
  • Branchen-Benchmark im Bericht und im Dashboard
  • Technischer Risikobericht als PDF, XLSX-/CSV-Export und Online-Zugang zum Bericht
  • Änderungsmeldung per E-Mail

j) Monitoring Enterprise (MONITORING_ENTERPRISE), 229 €/Monat

  • 1 Domain, bis zu 25.000 Seiten je Lauf, Laufzeit bis zu 8 Stunden
  • Automatische Re-Scans im gewählten Intervall (Standard 30 Tage, wählbar 7 bis 90 Tage)
  • Nachweise-Verwaltung
  • Branchen-Benchmark im Bericht und im Dashboard
  • Technischer Risikobericht als PDF, XLSX-/CSV-Export und Online-Zugang zum Bericht
  • Änderungsmeldung per E-Mail
  • Priority-Crawling (Bevorzugung in der Verarbeitungs-Warteschlange)

k) Multi-Domain / Agentur (AGENTUR), 499 €/Monat

  • 25 Domains, bis zu 100.000 Seiten je Domain und Lauf; kein festes Zeitlimit je Lauf
  • Automatische Re-Scans im frei wählbaren Intervall von 1 bis 90 Tagen (Standard 30 Tage)
  • Bis zu 10 Benutzerzugänge innerhalb der Organisation, mit abgestuften Rollen (Inhaber, Administrator, Bearbeiter, Nur-Lesen)
  • Mandanten-Verwaltung: Zuordnung der Domains zu den Kunden des Nutzers, Trennung in der Übersicht und Mandanten-Filter im Export
  • Nachweise-Verwaltung
  • Branchen-Benchmark im Bericht und im Dashboard
  • Technischer Risikobericht als PDF, XLSX-/CSV-Export und Online-Zugang zum Bericht
  • CSV-/JSON-Gesamtexport aller Fundstellen der Organisation
  • Änderungsmeldung per E-Mail
  • Auf Wunsch Anbindung des Content-Management-Systems des Nutzers über signierte Webhooks (Contentful, Typo3, Sitecore, Webflow, Shopify). Die Einrichtung erfolgt durch den Anbieter; ein so ausgelöster Prüflauf startet frühestens 6 Stunden nach dem letzten Lauf derselben Domain

Für Anforderungen oberhalb der genannten Pläne, insbesondere mehr als 25 Domains, erstellt der Anbieter auf Anfrage über /kontakt ein individuelles Angebot (Plan „Enterprise"). Dieser Plan ist nicht über die Website buchbar; er kommt nach § 2a Abs. 3 zustande. Leistungsumfang, Laufzeit, Kündigung und Vergütung richten sich in diesem Fall ausschließlich nach dem individuellen Angebot; § 5a Abs. 1 sowie § 6 Abs. 2, 2a und 5 gelten für ihn nicht (§ 6 Abs. 7).

Begriffsbestimmungen

  • „Domain": ein vom Nutzer angegebener Hostname inklusive Subdomain (z. B. shop.example.de), unter dem der Crawler die Inhalte abruft
  • „Seite": eine einzelne, über eine eindeutige URL erreichbare HTML-Ressource. Nur Seiten in diesem Sinne werden auf die Seitenobergrenze des Plans angerechnet
  • „Dokument": eine beim Durchlauf gefundene Datei (insbesondere PDF), deren Text gesondert ausgewertet wird. Dokumente werden nicht auf die Seitenobergrenze angerechnet; je Prüflauf werden bis zu 50 Dokumente ausgewertet
  • „Prüflauf": ein abgeschlossener Vorgang aus Abruf der Inhalte und anschließender Auswertung für eine Domain
  • „Re-Scan": ein erneuter Prüflauf für dieselbe Domain, entweder automatisch im eingestellten Intervall oder vom Nutzer ausgelöst
  • „Fundstelle": eine vom Tool als auffällig markierte Textstelle (Claim) mit Angabe der hinterlegten Regelquelle (Ziffer des Anhangs I UCPD in der Fassung der EmpCo-Richtlinie und UWG-Norm). Textstellen, die das Tool als unauffällig einordnet, werden ohne Regelquelle ausgegeben
  • „Stichprobe": ein Prüflauf, bei dem die Seitenobergrenze oder das Zeitbudget des Plans kleiner ist als der Umfang der Website. Der Bericht weist in diesem Fall aus, wie viele Seiten ausgewertet wurden

§ 2a Individuelle Audit-Aufträge (Managed Audit)

(1) Gegenstand: Neben den Self-Service-Plans nach § 2 bietet der Anbieter individuelle, von ihm selbst durchgeführte Prüfaufträge an (nachfolgend „Managed Audit" oder „Komplett-Audit"). Der Anbieter erbringt diese Prüfung individuell und teilweise händisch: Im Auftrag des Auftraggebers übernimmt er das Crawlen der vereinbarten Domain(s), die Analyse von Texten, Bildern und Dokumenten (z. B. PDFs, inkl. OCR von Bildern und Dokumenten), die Kontextprüfung jeder Fundstelle (Fehlalarm-Bereinigung) sowie die anschließende redaktionelle Aufbereitung und Priorisierung der Ergebnisse. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot des Anbieters.

(2) Liefergegenstände: Soweit im Angebot vereinbart, stellt der Anbieter die Ergebnisse als technischen Risikobericht (PDF), als Daten-Export (XLSX/CSV) und/oder als Zugang zu einem Online-Bericht im Konto des Auftraggebers bereit. Liefergegenstände und -formate richten sich nach dem Angebot. Die Prüfläufe werden vom Anbieter ausgelöst; ein Selbststart durch den Auftraggeber ist nicht Bestandteil der Leistung, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Vertragsschluss (abweichend von § 3): Bei individuellen Audit-Aufträgen kommt der Vertrag durch das schriftliche oder in Textform übermittelte Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Auftraggeber (z. B. durch unterzeichnete Auftragsbestätigung oder Bestätigung in Textform/per E-Mail) zustande, nicht über den Stripe-Checkout.

(4) Vergütung und Zahlung (abweichend von § 4): Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsweise richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Zulässig sind insbesondere eine Anzahlung bei Beauftragung sowie die Zahlung per Banküberweisung. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise individueller Angebote netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben.

(5) Leistungszeit und Mitwirkung: Im Angebot genannte Liefer- oder Bearbeitungszeiten sind Richtwerte und keine kalendermäßig bestimmten Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Der Auftraggeber wirkt im erforderlichen Umfang mit, insbesondere durch rechtzeitige Freigaben, Bereitstellung der zu prüfenden Domain(s) sowie ggf. erforderlicher Zugänge. Mitwirkungsverzögerungen verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.

(6) Verfügungsberechtigung und Freistellung: Der Auftraggeber sichert zu, Inhaber der zu prüfenden Domain(s) zu sein oder vom Inhaber zur Beauftragung der Prüfung ausdrücklich berechtigt zu sein. Er stellt den Anbieter im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer fehlenden Berechtigung oder auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten beruhen. Für die Verarbeitung etwaiger in den geprüften Inhalten enthaltener personenbezogener Daten gilt § 12 (Auftragsverarbeitung, AVV auf Anfrage).

(7) Charakter unverändert, keine Rechtsberatung: Auch der individuelle Audit-Auftrag ist eine technische und organisatorische Prüf- und Dokumentationsleistung und stellt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Empcora bietet auch beim Managed Audit keine verbindliche rechtliche Beurteilung, Freigabe oder Einzelfallentscheidung an. § 1 Abs. 5 sowie der Charakter- und Haftungsausschluss nach § 10 gelten vollumfänglich auch für Managed Audits.

(8) Vorrang der Individualvereinbarung: Bei Widersprüchen zwischen dem individuellen Angebot und diesen AGB geht das Angebot vor (§ 305b BGB). Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.

(9) Widerrufsrecht: Managed Audits richten sich regelmäßig an Unternehmer; ein Verbraucher-Widerrufsrecht besteht insoweit nicht. Ist der Auftraggeber ausnahmsweise Verbraucher, gilt § 5 entsprechend; auf das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung wird hingewiesen.

§ 2b Einkaufspartner

(1) Gegenstand und Status: Neben den Self-Service-Plans nach § 2 und den individuellen Audit-Aufträgen nach § 2a kann der Anbieter einem Nutzer den Status als Einkaufspartner einräumen. Der Einkaufspartner lässt Domains prüfen, die er nicht selbst betreibt, sondern die seinen eigenen Auftraggebern zuzuordnen sind, und gibt die Ergebnisse an diese weiter. Der Status entsteht ausschließlich durch Bestätigung des Anbieters in Textform; er ist nicht über die Website buchbar und nicht Bestandteil der Übersicht nach § 2 Abs. 2. Der Partnerstatus richtet sich ausschließlich an Unternehmer; ein Vertragsschluss durch Verbraucher ist ausgeschlossen.

(2) Vertragsschluss (abweichend von § 3): Die Partnervereinbarung kommt durch das schriftliche oder in Textform übermittelte Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Nutzer (z. B. durch unterzeichnete Auftragsbestätigung oder Bestätigung in Textform/per E-Mail) zustande, nicht über den Stripe-Checkout. Die Bestätigung nach Absatz 1 ist Voraussetzung für die Rechte nach § 8 Abs. 2, § 11 Abs. 3 und § 12 Abs. 2a.

(3) Leistungsumfang: Der Einkaufspartner kann Domains ohne zahlenmäßige Begrenzung anlegen. Je Domain hinterlegt er im Konto den Prüfumfang: eine Größenstufe als Grundleistung sowie wahlweise die Zuschläge Dokumenten-Auswertung und Bild-Auswertung. Für den Prüflauf gelten die technischen Betriebsgrenzen des Dienstes: bis zu 100.000 Seiten je Domain, wobei die Seitenobergrenze des einzelnen Laufs der niedrigere Wert aus der gewählten Größenstufe und dieser Betriebsgrenze ist; bis zu 500 Bilder je Lauf, soweit die Bild-Auswertung bestellt ist; bis zu 50 Dokumente je Lauf. Ein festes Zeitlimit je Lauf besteht nicht. Wiederholungsläufe kann der Einkaufspartner je Domain in einem frei wählbaren Intervall von 1 bis 90 Tagen einstellen. Bis zu 50 Benutzerzugänge innerhalb der Organisation des Einkaufspartners sowie die Mandanten-Verwaltung nach § 2 Buchstabe k stehen zur Verfügung.

(3a) Voraussetzungen eines Prüflaufs: Ein vergütungspflichtiger Prüflauf entsteht nur, wenn für jede bestellte Leistung ein vereinbarter Preis vorliegt und der Einkaufspartner die aktuelle Fassung der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (§ 12) angenommen hat. Erscheint eine neue Fassung dieser Vereinbarung, entstehen bis zu deren Annahme keine weiteren Prüfläufe. Für die Freigabe gilt: Bei einem vom Einkaufspartner selbst ausgelösten Prüflauf zeigt der Anbieter vor dem Start eine Kostenaufstellung an; der Start setzt die Bestätigung genau dieses angezeigten Wortlauts voraus. Wiederholungsläufe, die ohne Beteiligung eines Nutzers entstehen (eingestelltes Intervall, Anbindung des Content-Management-Systems), laufen gegen eine vorher je Domain erteilte Rahmenbestätigung; eine gesonderte Freigabe des einzelnen Laufs erfolgt in diesem Fall nicht. Ändert der Einkaufspartner den Prüfumfang einer Domain, entfällt die Rahmenbestätigung und ist neu zu erteilen. Maßgeblich für die Vergütung eines Laufs ist der zum Zeitpunkt seines Starts vereinbarte Preis; er wird mit dem Lauf festgeschrieben.

(4) Vergütung (abweichend von § 4): Für den Einkaufspartner gelten die in der Partnervereinbarung festgelegten Preise je Prüfungsart; ein Listenpreis nach § 4 besteht insoweit nicht. Der Anbieter rechnet die in einem Kalendermonat erbrachten Prüfungen in einer monatlichen Sammelrechnung ab und fügt die Einzelaufstellung als Anlage bei. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des jeweiligen Prüflaufs vereinbarte Preis; eine spätere Preisänderung wirkt nicht auf bereits abgerechnete Zeiträume zurück. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die vereinbarten Preise netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern in der Partnervereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben.

(5) Berichte unter eigener Marke: Der Einkaufspartner darf die Berichte unter eigener Marke an seine Auftraggeber weitergeben (White-Label-Bericht); § 11 Abs. 3 gilt entsprechend. Die Marke des Einkaufspartners wird im Bericht nur geführt, wenn Logo und Markenfarbe im Konto hinterlegt sind; fehlt eines von beiden, bleibt der Anbieter erkennbarer Absender. Die im Bericht enthaltenen Hinweise zum Charakter der Prüfung (§ 1 Abs. 5, § 10) bleiben Bestandteil des Dokuments und dürfen nicht entfernt werden.

(6) Datenschutz: Für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Kette Auftraggeber des Einkaufspartners, Einkaufspartner, Anbieter gilt § 12 Abs. 2a.

(7) Charakter unverändert, keine Rechtsberatung: Auch die für einen Einkaufspartner erbrachte Prüfung ist eine technische und organisatorische Prüf- und Dokumentationsleistung und stellt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. § 1 Abs. 5 sowie der Charakter- und Haftungsausschluss nach § 10 gelten vollumfänglich auch für Prüfungen im Rahmen einer Partnervereinbarung.

(8) Vorrang der Individualvereinbarung: Bei Widersprüchen zwischen der Partnervereinbarung und diesen AGB geht die Partnervereinbarung vor (§ 305b BGB). Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Plans auf der Website stellt kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Nutzer dar.

(2) Nach Auswahl eines Plans zeigt der Anbieter eine Bestellübersicht mit Leistung, Preis, Zahlweise, Laufzeit und Gesamtpreis sowie den Kennungen der geltenden Vertrags-, AGB- und Widerrufsfassung an. Der Nutzer kann seine Auswahl dort prüfen, ändern oder den Vorgang abbrechen (§ 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB). Erst mit Bestätigung dieser Übersicht und dem anschließenden Abschluss des Bestellvorgangs über Stripe Checkout gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Ohne bestätigte Bestellübersicht kommt kein Bestellvorgang zustande. Hat sich die Vertragsfassung zwischen dem Aufruf der Bestellübersicht und dem Absenden geändert, weist der Anbieter die Bestellung zurück und fordert den Nutzer auf, die Bestellübersicht erneut zu öffnen.

(3) Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Bestätigung der Zahlung durch Stripe zustande; bei Zahlungsarten mit verzögerter Gutschrift ist dies der Zeitpunkt, zu dem Stripe den Zahlungseingang bestätigt. Die anschließend versandte Bestätigungs-E-Mail stellt dem Nutzer den Vertragsinhalt und die Vertragsunterlagen auf einem dauerhaften Datenträger bereit; ihr Versand ist keine zusätzliche Voraussetzung für den Vertragsschluss.

(3a) Die Freischaltung der bezahlten Leistung im Kundenkonto erfolgt, sobald die Zahlungsbestätigung und der Versand der Vertragsbestätigung nach Absatz 3 vorliegen. Verzögert sich der Versand aus technischen Gründen, bleibt der Vertragsschluss davon unberührt; der Anbieter wiederholt Versand und Freischaltung automatisiert. Der Nutzer kann den Stand jederzeit unter kontakt@empcora.de erfragen.

(4) Der Anbieter speichert zu jeder Bestellung die Kennungen der bei Vertragsschluss geltenden Vertrags-, AGB- und Widerrufsfassung. Mit der Vertragsbestätigung nach Absatz 3 erhält der Nutzer diese Fassungen als Dateianhang (AGB und Widerrufsbelehrung jeweils als HTML-Datei) sowie eine Bestellübersicht als Textdatei; die Kennungen sind zusätzlich in der Bestätigungs-E-Mail ausgewiesen. Unter /at/agb ist stets die aktuell für Neubestellungen geltende Fassung abrufbar. Die für eine bereits abgeschlossene Bestellung geltende Fassung stellt der Anbieter auf Anfrage unter kontakt@empcora.de unverändert erneut bereit.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die für die über die Website buchbaren Leistungen (§ 2) ausgewiesenen Preise sind in Euro (€) angegeben und verstehen sich als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Regelbesteuerung; § 19 UStG findet keine Anwendung). Für individuelle Audit-Aufträge gelten abweichend die Preise des jeweiligen Angebots (§ 2a Abs. 4), für Einkaufspartner die Preise der Partnervereinbarung (§ 2b Abs. 4); diese verstehen sich gegenüber Unternehmern netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(1a) Umsatzsteuerlicher Ausweis: Maßgeblich für den Steuerausweis sind das in der Bestellung angegebene Land der Rechnungsanschrift sowie eine im Bestellvorgang angegebene und erfolgreich geprüfte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Bei Bestellern mit Sitz außerhalb der Europäischen Union sowie bei Bestellern mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgreich geprüft wurde, weist der Anbieter keine deutsche Umsatzsteuer aus; die Rechnung trägt in diesen Fällen den entsprechenden Hinweis (steuerfreie Ausfuhrlieferung bzw. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers). Der nach Absatz 1 ausgewiesene Preis ist in diesen Fällen zugleich der Nettobetrag; der vom Nutzer zu zahlende Gesamtbetrag verringert sich dadurch nicht. Die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist freiwillig; wird keine angegeben oder kann sie nicht geprüft werden, rechnet der Anbieter mit deutscher Umsatzsteuer ab. Der Anbieter erteilt zu den steuerlichen Folgen beim Nutzer keine Auskunft.

(2) Einmal-Audits werden sofort und vollständig fällig. Monitoring-Plans werden bei monatlicher Zahlweise monatlich im Voraus zum jeweiligen Stichtag der Vertragsperiode abgerechnet. Wird eine jährliche Zahlweise angeboten und gewählt, erfolgt die Abrechnung jährlich im Voraus (§ 6 Abs. 2a). Prüfläufe für Einkaufspartner werden abweichend nachträglich abgerechnet (Absatz 6).

(3) Die Zahlung der über die Website buchbaren Leistungen (§ 2) erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe. Welche Zahlungsarten im Bestellvorgang angeboten werden, richtet sich nach dem Bestellweg:

  • Bestellung ohne Kundenkonto: ausschließlich Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express). Zahlungsarten mit verzögerter Gutschrift stehen in diesem Bestellweg nicht zur Verfügung, weil das Konto erst nach Zahlungseingang eingerichtet wird.
  • Bestellung im angemeldeten Kundenkonto: zusätzlich diejenigen Zahlungsarten, die Stripe für die jeweilige Bestellung bereitstellt (z. B. SEPA-Lastschrift, Apple Pay, Google Pay). Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht; das im Bestellvorgang angezeigte Angebot ist maßgeblich.

(3a) Ein hinterlegtes Zahlungsmittel kann der Nutzer im angemeldeten Kundenkonto unter „Abrechnung" über das Zahlungsportal des Zahlungsdienstleisters ändern. Kündigungen sind über dieses Portal nicht möglich; hierfür gelten ausschließlich die Wege nach § 6 Abs. 3.

(4) Bei Zahlungsverzug nach § 286 BGB ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Dienst nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist von mindestens 14 Tagen zu sperren. Bei Verbrauchern setzt der Verzug gemäß § 286 Abs. 3 BGB voraus, dass auf die Folge des Verzugs in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.

(5) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(6) Für individuelle Audit-Aufträge (Managed Audit) gelten abweichend die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Angebots (§ 2a Abs. 4); insbesondere sind eine Anzahlung bei Beauftragung sowie die Zahlung per Banküberweisung zulässig, und Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Für Einkaufspartner (§ 2b Abs. 4) rechnet der Anbieter die in einem abgeschlossenen Kalendermonat erbrachten Prüfläufe in einer monatlichen Sammelrechnung ab; sie ist ohne Abzug per Überweisung innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels zu begleichen. Absatz 3 findet auf individuelle Audit-Aufträge und auf Sammelrechnungen keine Anwendung.

(7) Rechnungsstellung: Für jede kostenpflichtige Leistung erstellt der Anbieter eine Rechnung. Sie wird als PDF an die im Konto hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse versandt und steht im angemeldeten Kundenkonto unter „Abrechnung" zum Abruf bereit. Das PDF enthält zusätzlich den strukturierten Rechnungsdatensatz (XRechnung/ZUGFeRD); dieser kann im Kundenkonto auch getrennt als XML-Datei geladen werden. Grundlage des Steuerausweises sind die im Konto hinterlegte Rechnungsanschrift und, sofern angegeben und geprüft, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Absatz 1a). Der Nutzer hält diese Angaben aktuell; er kann sie im angemeldeten Kundenkonto ändern.

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern (§ 13 BGB) steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g i. V. m. § 355 BGB zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Marcel Schlüter IT-Services, Empcora
Kollwitzstraße 76
10435 Berlin
Deutschland
E-Mail: kontakt@empcora.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Alternativ können Sie die ständig leicht zugängliche elektronische Widerrufs-/Rücktrittsfunktion unter Vertrag widerrufen verwenden. Nach dem Absenden erhalten Sie unverzüglich eine Bestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. (Empcora erbringt eine reine digitale Dienstleistung; Lieferkosten fallen nicht an.)

Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht (§ 357a Abs. 2 BGB).

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

Bei der Bestellung eines Einmal-Audits wird der Verbraucher daher vor dem Stripe-Checkout gesondert aufgefordert, den vorzeitigen Leistungsbeginn ausdrücklich zu verlangen und seine Kenntnis zu bestätigen:

Ich verlange ausdrücklich, dass Empcora vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass mein Rücktrittsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlischt (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG)."

Hinweis für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich

Auf diesen Vertrag findet die in § 14 getroffene Rechtswahl (deutsches Recht) Anwendung. Hat der Verbraucher (§ 13 BGB / § 1 KSchG) seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, bleiben gemäß Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO die zwingenden österreichischen Verbraucherschutzvorschriften unberührt, insbesondere das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und das Konsumentenschutzgesetz (KSchG), soweit der Anbieter seine Tätigkeit auf Österreich ausrichtet.

Danach steht Ihnen nach §§ 11 ff. FAGG ein Rücktrittsrecht von vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu. Die Ausübung erfolgt durch eindeutige Erklärung an die in der vorstehenden Widerrufsbelehrung genannte Adresse; das oben abgedruckte Muster-Formular kann verwendet werden.

Vorzeitiges Erlöschen des Rücktrittsrechts (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG): Bei Dienstleistungsverträgen erlischt das Rücktrittsrecht, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit deren Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu ausdrücklich zugestimmt und zur Kenntnis genommen hat, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert. Diese ausdrückliche Zustimmung und Kenntnisnahme wird im Stripe-Checkout über die im vorstehenden Kasten abgedruckte Erklärung eingeholt.

Soweit die zwingenden österreichischen Bestimmungen für den Verbraucher günstiger sind als die parallelen deutschen Regelungen (§§ 312g, 355, 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB), gehen sie diesen vor.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Marcel Schlüter IT-Services, Empcora, Kollwitzstraße 76, 10435 Berlin, Deutschland, E-Mail: kontakt@empcora.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

  • Bestellt am (*)/erhalten am (*):
  • Name des/der Verbraucher(s):
  • Anschrift des/der Verbraucher(s):
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
  • Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 5a Freiwillige Garantien: Zufriedenheits-Garantie und Coverage-Garantie

(1) Zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht (§ 5 AGB, gilt nur für Verbraucher) gewährt der Anbieter eine freiwillige Zufriedenheits-Garantie für alle Nutzer (auch Unternehmer i. S. d. § 14 BGB):

  • Monitoring-Abonnements (MONITORING_BASIS, MONITORING_PRO, MONITORING_BUSINESS, MONITORING_ENTERPRISE, AGENTUR/Multi-Domain): Innerhalb von 14 Tagen ab erstmaligem Vertragsabschluss kann der Nutzer ohne Angabe von Gründen die Aufhebung des Vertrags und die vollständige Erstattung des für die erste Abrechnungsperiode gezahlten Betrags verlangen, solange für keine seiner Domains ein vollständiger Prüflauf gestartet oder durchgeführt wurde. Der Anbieter verlangt für die Inanspruchnahme keine Begründung und stellt keine Rückfragen zum Grund. Mit der Erstattung endet der Vertrag insgesamt (einschließlich der Laufzeit nach § 6 Abs. 2). Ist ein vollständiger Prüflauf gestartet oder durchgeführt worden, ist die Garantie ausgeschlossen; anteilige Erstattungen sind ausgeschlossen, die Garantie gilt „alles oder nichts". Wiederkehrende Prüfläufe (Auto-Scan) startet der Anbieter nur für Domains, für die der Nutzer sie selbst aktiviert hat; ohne diese Aktivierung läuft die Frist des Satzes 1, ohne dass der Anbieter einen Prüflauf auslöst.
  • Einmal-Audits (Coverage-Garantie) (EINMAL_AUDIT, EINMAL_AUDIT_PRO, EINMAL_AUDIT_BUSINESS, EINMAL_AUDIT_ENTERPRISE): Konnte der Crawler weniger als 30 % der in diesem Prüflauf tatsächlich angesteuerten Seiten erfolgreich analysieren oder ist der Abruf technisch vollständig fehlgeschlagen, gewährt der Anbieter auf Antrag eine vollständige Erstattung des für diesen Prüflauf gezahlten Betrags. Beide Fälle weist die Scan-Übersicht im Kundenkonto als „Teilweise blockiert" bzw. „Fehler" aus. Bezugsgröße ist die Zahl der im Prüflauf angesteuerten Seiten, erfolgreich geladene Seiten zuzüglich der Seiten, die wegen Blockade, Zeitüberschreitung oder Server-Fehler nicht geladen werden konnten. Die im gebuchten Plan enthaltene Seitenobergrenze ist nicht Bezugsgröße; sie begrenzt lediglich, wie viele Seiten der Prüflauf höchstens ansteuert. Für kostenlose Prüfläufe besteht kein Erstattungsanspruch.

(2) Die Garantie ist wie folgt geltend zu machen:

  • Coverage-Garantie (Absatz 1, zweiter Spiegelstrich): über die Schaltfläche zur Erstattungsanfrage auf der Ergebnisseite des betroffenen Prüflaufs im angemeldeten Kundenkonto. Die Schaltfläche wird angezeigt, solange der Prüflauf einen der dort genannten Zustände trägt, es sich nicht um einen kostenlosen Prüflauf handelt und noch keine Erstattung angefragt wurde.
  • Zufriedenheits-Garantie (Absatz 1, erster Spiegelstrich) sowie alle übrigen Fälle: in Textform per E-Mail an kontakt@empcora.de unter Angabe der Rechnungsnummer oder der bei der Bestellung verwendeten E-Mail-Adresse.

(2a) Der Anbieter bearbeitet die Anfrage manuell. Er prüft ausschließlich, ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen; eine Begründung der Anfrage ist nicht erforderlich. Über das Ergebnis unterrichtet der Anbieter unverzüglich in Textform. Liegen die Voraussetzungen vor, veranlasst er die Erstattung über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel beim Zahlungsdienstleister Stripe, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Anfrage. Bis zur Gutschrift auf dem Zahlungsmittel können je nach Zahlungsdienstleister und kontoführendem Institut weitere Tage vergehen; hierauf hat der Anbieter keinen Einfluss.

(3) Die Zufriedenheits-Garantie schließt das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher nicht aus, sondern tritt zusätzlich neben dieses. Im Konfliktfall greift die für den Nutzer günstigere Regelung. Wiederholte Inanspruchnahme zum Zweck der Umgehung der Zahlungspflicht (z. B. erneuter Vertragsabschluss desselben Nutzers innerhalb von 90 Tagen nach Erstattung) ist nach § 242 BGB ausgeschlossen.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Einmalige Leistungen (CHECK, EINMAL_AUDIT, EINMAL_AUDIT_PRO, EINMAL_AUDIT_BUSINESS, EINMAL_AUDIT_ENTERPRISE, KOMPLETT_AUDIT) sind ohne wiederkehrende Verpflichtung. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

(2) Monitoring-Abos (MONITORING_BASIS, MONITORING_PRO, MONITORING_BUSINESS, MONITORING_ENTERPRISE, AGENTUR/Multi-Domain) richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB; für Österreich: Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, kein Verbrauchergeschäft nach § 1 KSchG); ein Vertragsschluss durch Verbraucher ist ausgeschlossen. Bei monatlicher Zahlweise werden sie als Jahresvertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen, zahlbar in 12 gleichen Monatsbeträgen. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Laufzeit, es erfolgt keine Verlängerung und keine weitere Abbuchung; eine Kündigung ist hierfür nicht erforderlich. Der Nutzer kann im Bestellvorgang stattdessen die automatische Verlängerung wählen: In diesem Fall läuft der Vertrag nach Ablauf der Laufzeit auf unbestimmte Zeit weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Diese Wahl wird bei der Bestellung getroffen und ist Bestandteil der Bestellbestätigung; eine nachträgliche Umstellung eines laufenden Vertrags auf automatische Verlängerung ist nicht vorgesehen. Wünscht der Nutzer nach Vertragsende eine Fortsetzung, schließt er einen neuen Vertrag ab.

(2a) Bei jährlicher Zahlweise (sofern angeboten) beträgt die Erstlaufzeit 12 Monate; die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus. Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate. Er kann jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden; eine Kündigungsfrist besteht insoweit nicht. Für die Kündigungswege gilt Absatz 3; Absatz 5 Satz 2 (keine anteilige Rückerstattung für die laufende Periode) bleibt unberührt.

(3) Die Kündigung ist möglich:

  • über die Kündigungsschaltfläche unter empcora.de/kuendigen, ohne Login erreichbar, mit unmittelbarer Eingangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger (§ 312k BGB)
  • in Textform per E-Mail an kontakt@empcora.de
  • durch Löschung des Kontos in den Konto-Einstellungen („Konto löschen"); bei laufenden befristeten Verträgen endet damit der Zugang, die Vergütung für die Restlaufzeit bleibt nach Abs. 5 geschuldet

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Eine ordentliche Kündigung wirkt bei befristeten Verträgen (Abs. 2) zum Ende der Vertragslaufzeit, der Vertrag endet zu diesem Zeitpunkt ohnehin automatisch, im Übrigen zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode. Der Nutzer kann den Dienst bis zum Vertrags- bzw. Periodenende uneingeschränkt nutzen; eine anteilige Rückerstattung geleisteter Zahlungen erfolgt nicht. Beendet der Nutzer einen befristeten Vertrag vorzeitig (z. B. durch Löschung des Kontos), bleiben die bis zum Vertragsende geschuldeten Monatsbeträge zahlbar; ersparte Aufwendungen des Anbieters werden angerechnet. Hat der Anbieter den Anlass zur außerordentlichen Kündigung schuldhaft zu vertreten, hat der Nutzer Anspruch auf anteilige Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistung.

(6) Altverträge: Für Monitoring-Abos, die vor dem 14. Juli 2026 geschlossen wurden, gilt § 6 in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung (monatlich kündbares Abonnement). Sie werden nicht nachträglich befristet und können weiterhin jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden.

(7) Individuell vereinbarte Verträge: Für Verträge, die nicht über die Website gebucht werden, sondern nach § 2a, nach § 2b oder auf Grundlage eines individuellen Angebots nach § 2 (Plan „Enterprise") zustande kommen, richten sich Laufzeit, Verlängerung und Kündigung ausschließlich nach der jeweiligen Vereinbarung; die Absätze 2, 2a und 5 gelten für sie nicht. Enthält die Vereinbarung hierzu keine Regelung, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Die Absätze 3 und 4 gelten entsprechend.

§ 7 Verfügbarkeit, Gewährleistung und höhere Gewalt

(1) Der Anbieter erbringt den Dienst nach den Grundsätzen des „Best Effort". Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert; die unverbindliche Zielverfügbarkeit liegt bei 99 % im Jahresmittel, eine vertragliche Garantie oder ein Service-Level-Agreement wird hieraus nicht begründet. Abweichend hiervon gilt für die Reaktionszeit auf schriftliche Anfragen: Der Anbieter beantwortet Anfragen, die ihn über das Kontaktformular oder über kontakt@empcora.de erreichen, an Werktagen innerhalb von 24 Stunden. Meldungen über ein Fehlverhalten des Crawlers (Missbrauchsmeldungen) beantwortet der Anbieter innerhalb von 24 Stunden. Die Betreuung erfolgt ausschließlich schriftlich; ein telefonischer Support wird nicht angeboten.

(1a) Gewährleistung bei Mängeln: Soweit der Dienst die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in dem Maße erbringt, dass eine bestimmungsgemäße Nutzung dauerhaft beeinträchtigt ist, gelten die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB) entsprechend. Der Nutzer hat festgestellte Mängel unverzüglich in Textform an kontakt@empcora.de zu melden. Der Anbieter wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beheben (Nachbesserung). Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Nutzer den Vertrag außerordentlich kündigen oder die Vergütung anteilig mindern.

(2) Geplante Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch. Eine Vorankündigung erfolgt, soweit sie technisch und organisatorisch möglich ist; ein bestimmter Ankündigungsweg und eine bestimmte Vorlaufzeit werden nicht zugesagt. Unaufschiebbare Arbeiten zur Beseitigung von Sicherheits- oder Betriebsstörungen kann der Anbieter ohne Vorankündigung durchführen.

(3) Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Angriffen Dritter oder Störungen bei den vom Anbieter eingesetzten Auftragsverarbeitern (Hetzner Online GmbH, Cloudflare, Inc., Anthropic PBC) oder beim Zahlungsdienstleister Stripe liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters. Stripe ist nicht pauschal Unterauftragsverarbeiter der Prüfleistung; die maßgebliche Rolle ergibt sich aus der Datenschutzerklärung. Die für die Prüfleistung eingesetzten Unterauftragnehmer sind abschließend in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (§ 12 Abs. 2) benannt.

(4) Höhere Gewalt: Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare und vom Anbieter nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Cyberangriffe großen Ausmaßes (z. B. nationale Internet-Störungen, DDoS-Angriffe gegen Backbone-Provider), Energieversorgungs-Ausfälle und vergleichbare Ereignisse. Während des Zeitraums höherer Gewalt sind beide Vertragsparteien von ihren Leistungspflichten befreit. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 8 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, ausschließlich Domains zur Prüfung anzugeben, an denen er selbst die Verfügungsberechtigung hat oder von deren Inhaber er ausdrücklich beauftragt wurde (z. B. als Agentur oder als Einkaufspartner nach § 2b). Domains, die der Nutzer in seinem Konto anlegt, unterliegen zusätzlich einer technischen Inhaber-Verifikation: Der Anbieter startet für eine solche Domain erst dann einen über den Gratis-Umfang hinausgehenden Prüflauf, wenn die Inhaberschaft technisch nachgewiesen ist. Als Nachweis dienen ein vom Anbieter erzeugtes Token, das der Nutzer auf der Domain hinterlegt (HTTP-Header, HTML-Meta-Tag, Datei unter /.well-known/empcora-verify oder DNS-TXT-Eintrag), oder eine bestätigte Konto-E-Mail-Adresse, die auf der zu prüfenden Domain selbst liegt. Die vertragliche Zusicherung nach Satz 1 ersetzt diesen Nachweis nicht.

(1a) Umgang mit der robots.txt: Bei Prüfläufen ohne verifizierte Domain, insbesondere beim Gratis Test-Scan, hält sich der Crawler des Anbieters ausnahmslos an die robots.txt der geprüften Website. Liegt für eine Domain ein technischer Inhaber-Nachweis nach Absatz 1 vor, so kann der Crawler die robots.txt dieser Domain übergehen, um den vom Nutzer beauftragten Prüfumfang auf seiner eigenen Website vollständig zu erfassen; er weist sich dabei über einen eigenen Kennungs-Header aus. Eine bloße Beauftragung durch den Nutzer oder eine Freischaltung durch den Anbieter genügt hierfür nicht. Der Nutzer stellt sicher, dass er zu dieser Prüfung berechtigt ist; im Übrigen gelten § 8 Abs. 1 Satz 1 und § 12 Abs. 3.

(2) Es ist insbesondere untersagt:

  • Domains Dritter ohne Auftrag scannen zu lassen
  • den Dienst zu Zwecken zu verwenden, die einer rechtswidrigen Tätigkeit dienen
  • technische Sperren des Dienstes zu umgehen
  • Lasttests, Benchmarks oder automatisierte Massenanfragen ohne vorherige Abstimmung durchzuführen
  • den Dienst weiterzuverkaufen oder im Sub-License-Modell weiterzugeben (außer im AGENTUR-Plan sowie für Nutzer, denen der Anbieter den Status als Einkaufspartner in Textform bestätigt hat, jeweils im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs)

(3) Der Nutzer ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten selbst verantwortlich. Bei Verdacht auf unbefugten Zugriff ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

(4) Datensicherungspflicht: Der Nutzer ist verpflichtet, von ihm in den Dienst eingegebene oder erstellte Daten (Konto-Stammdaten, Scan-Konfigurationen, Berichte, Nachweis-Uploads) regelmäßig nach dem Stand der Technik und entsprechend der Datenkritikalität in einer eigenen Sicherung zu hinterlegen. Diese Pflicht ist Voraussetzung für die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen bei Datenverlust (§ 9 Abs. 4).

(5) Bei Verstoß gegen diese Pflichten ist der Anbieter berechtigt, das Konto fristlos zu sperren oder zu kündigen.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
  • im Umfang einer vom Anbieter ausdrücklich übernommenen Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie

(1a) Die als „Zufriedenheits-Garantie" und als „Coverage-Garantie" bezeichneten Zusagen (§ 5a) sind Erstattungszusagen zum bereits gezahlten Entgelt. Sie sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Sinne des § 443 BGB und begründen keine Haftung nach Absatz 1.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, außer in den Fällen des Absatzes 1, nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Bei Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei einer dem Stand der Technik entsprechenden, regelmäßigen Datensicherung durch den Nutzer (vgl. § 8 Abs. 4) eingetreten wäre. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Anbieters für Datenverlust zusätzlich auf einen Höchstbetrag von 500 € pro Schadensfall begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz (Abs. 1).

(5) Die Beschränkungen dieser Klausel gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(6) Keine zugesicherte Beschaffenheit: Eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Tool-Ergebnisse, insbesondere ihre rechtliche Belastbarkeit, ihre Eignung als Beweismittel oder ihr Bestand vor Gericht, wird vom Anbieter ausdrücklich nicht übernommen. Beschreibende Aussagen in Oberfläche, Bericht und Außendarstellung (z. B. „technischer Pre-Check", „technischer Risiko-Score", „technischer Risikobericht", „Fundstellen mit hinterlegten Regelquellen", „Beleg-Checkliste") sind reine Leistungsbeschreibungen und stellen keine Zusicherung im Sinne des § 443 BGB dar.

(7) Freistellung bei nutzerseitig veranlassten Abrufen: Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Nutzer entgegen § 8 Abs. 1 und 2 Domains oder Inhalte zur Prüfung angegeben hat, an denen ihm die Verfügungsberechtigung oder eine Beauftragung durch den Inhaber fehlte. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter unterrichtet den Nutzer unverzüglich über einen geltend gemachten Anspruch und stimmt sich mit ihm ab, bevor er Ansprüche anerkennt oder vergleicht. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt; § 12 Abs. 3 gilt ergänzend für datenschutzrechtliche Ansprüche.

§ 10 Compliance-Hinweise: Charakter, Grenzen und Haftungsausschluss

(1) Charakter der Leistung: Empcora ist ein technischer Pre-Check. Die Prüfung läuft zweistufig und in beiden Stufen vollständig automatisiert ab. In der ersten Stufe gleicht ein regelbasiertes Verfahren die vom Nutzer bereitgestellten Inhalte mit den im Tool hinterlegten Regelquellen ab, dem amtlichen Wortlaut der Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie), dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie ausgewählter, öffentlich zugänglicher höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Zeitpunkt der jeweiligen Aktualisierung der Tool-Datenbank. Diese Stufe erzeugt Kandidaten; sie erfasst den Satzzusammenhang nicht. In der zweiten Stufe wird jeder Kandidat, der nicht bereits als unauffällig („GRÜN") gilt, zusätzlich durch ein KI-gestütztes Verfahren im Satzzusammenhang eingeordnet. Dieses Verfahren bestimmt die im Ergebnis ausgewiesene Einstufung: Es kann eine Fundstelle entlasten (Herabstufung auf „GELB" oder „GRÜN") und es kann einen Regelverdacht bestätigen (Ausweisung als „ROT"). Zugunsten des Nutzers gilt dabei: Ohne bestätigendes Urteil dieser zweiten Stufe und ohne hinreichende Konfidenz wird eine Fundstelle nie als Verstoß („ROT") ausgewiesen; fehlt das Urteil, etwa weil das Verfahren technisch nicht verfügbar ist, bleibt die Fundstelle zur manuellen Prüfung durch den Nutzer „GELB". Vom Nutzer für seine Domain freigegebene Ausnahmen können eine Einstufung ausschließlich entschärfen, nie verschärfen. Eine Einstufung des Tools ist eine technische Indikation zur Fundstelle und keine Feststellung, dass ein Verstoß vorliegt oder nicht vorliegt. Der Anbieter nimmt keine rechtliche Auslegung oder Subsumtion des Einzelfalls vor. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und damit keine Rechtsberatung dar; sie ersetzen diese nicht. Die vorstehende zweistufige Prüfung gilt für die Prüfung der im Konto des Nutzers hinterlegten Domains. Soweit der Anbieter ergänzende Schnellabfragen über eine Browser-Erweiterung anbietet, liefern diese ausschließlich Ergebnisse der ersten Stufe; sie sind in der Ausgabe als nicht verifiziert gekennzeichnet und werden nie als Verstoß („ROT") ausgewiesen.

(1a) Kennzeichnung automatisiert erzeugter Textbausteine: Die erläuternden Textbausteine zu einer Fundstelle, insbesondere die Kontext-Einordnung, die Begründung der Einstufung und die Hinweise zur automatisierten Prüfung, werden von einem KI-System erzeugt. Der Anbieter kennzeichnet diese Textbausteine maschinenlesbar: in den Dokument-Metadaten des technischen Risikoberichts, durch einen Spaltenhinweis in den Datei-Exporten und durch eine Auszeichnung in der Ergebnisansicht. Automatisch erzeugte Antworten des Chat- und E-Mail-Assistenten sind ebenfalls als solche gekennzeichnet. Die Kennzeichnung dient der Transparenz über den Einsatz eines KI-Systems (Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689).

(2) Verantwortung für Verwendung: Die Entscheidung über die Verwendung einer Werbeaussage und über Folgemaßnahmen trifft ausschließlich der Nutzer. Tool-Ergebnisse sind technische Hinweise mit Quellenstand und dürfen nicht als individuelle Rechtsbewertung, Freigabe oder zugesicherter Compliance-Nachweis verwendet werden. Vor produktiver Verwendung hat der Nutzer die angezeigten Fundstellen und Stichtage anhand der verlinkten amtlichen Quellen zu prüfen; eine Haftung des Anbieters für Folgen einer abweichenden Verwendung ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen (vgl. § 10 Abs. 5, § 9).

(2a) Aktualität und Versionierung der Tool-Datenbank: Die dem Tool zugrunde liegende Datenbank (Richtlinien-Wortlaut, UWG-Normen, Rechtsprechungs-Datensätze, Prüf-Regeln) wird vom Anbieter regelmäßig, jedoch ohne zugesicherten Aktualisierungs-Rhythmus, gepflegt. Zwischen dem Stichtag der letzten Aktualisierung und dem Datum des Scans können sich die Richtlinie selbst, ihre nationalen Umsetzungs-Gesetze und -Verordnungen, die Verwaltungspraxis der zuständigen Behörden sowie höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, OLG, EuGH) geändert haben, ohne dass dies bereits in der Datenbank abgebildet ist. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der in der Tool-Datenbank hinterlegten Rechtsquellen. Der Nutzer hat deshalb den ausgewiesenen Quellenstand vor produktiver Verwendung mit den verlinkten amtlichen Quellen abzugleichen.

(3) Charakter des PDF-Berichts: Der vom Tool erstellte PDF-Bericht ist eine technische Zusammenfassung der durchgeführten Prüfung und dient der internen Dokumentation. Der Bericht hat keinerlei rechtliche Wirkung. Er stellt insbesondere kein Rechtsgutachten, keine verbindliche Freigabe, keinen Compliance-Nachweis und keine zugesicherte Eigenschaft im Sinne des § 443 BGB dar.

(4) Keine Reformulierung, keine Handlungsempfehlung: Empcora ist ein reiner Prüf-Dienst. Das Tool und der PDF-Bericht beschränken sich darauf, potenziell prüfungsrelevante Werbeaussagen (Fundstellen) zu benennen und die zugehörige Regelquelle anzugeben. Der Anbieter erstellt keine Alternativ-Formulierungen, keine Umformulierungen und keine konkreten Handlungsempfehlungen dazu, wie der Nutzer eine Aussage ändern oder formulieren soll. Die inhaltliche Entscheidung und Anpassung obliegt ausschließlich dem Nutzer (vgl. Abs. 1 und 2).

(4a) Charakter des technischen Risiko-Scores: Der vom Tool ausgegebene technische Risiko-Score (Stufen A bis F bzw. Ampelfarben GRÜN/GELB/ROT) ist eine automatisierte technische Indikation des durch den Algorithmus errechneten Risiko-Niveaus auf Basis der hinterlegten Regeln und Datenquellen. Der Score stellt ausdrücklich kein Gütesiegel, keine Zertifizierung und keinen rechtlich verbindlichen Compliance-Nachweis dar. Auch bei einem hohen Score (insbesondere A oder B bzw. GRÜN) muss der Nutzer Aktualisierungsstand, angegebene Quellen und vollständigen Kontext vor seiner Entscheidung prüfen; der Score begründet keinen Vertrauensschutz gegenüber Dritten, Behörden oder Gerichten.

(5) Ausschluss der Haftung für Folgeschäden: Der Anbieter haftet nicht für Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Klagen, Bußgelder, Streitwerte, Vertragsstrafen, Anwaltskosten, Schadenersatz-Forderungen oder sonstige rechtliche oder wirtschaftliche Folgen, die der Nutzer aufgrund der Nutzung des Tools, einer auf die Hinweise gestützten eigenen Anpassung seiner Inhalte, der Verwendung des technischen Risiko-Scores oder der Veröffentlichung des PDF-Berichts erleidet. Insbesondere besteht keine Haftung, wenn:

  • das Tool einen Verstoß nicht erkennt (False Negative);
  • das Tool eine zulässige Aussage als problematisch markiert (False Positive);
  • die Rechtslage zwischen Scan-Datum und tatsächlicher Verwendung der Aussage durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung modifiziert wird;
  • der Nutzer die Hinweise des Tools nicht oder nicht vollständig umsetzt;
  • eine als „GRÜN" oder mit Score „A"/„B" eingestufte Aussage später durch ein Gericht oder eine Behörde als unzulässig bewertet wird.

(6) Verhältnis zu § 9: Die in dieser Vorschrift enthaltenen Beschränkungen lassen die Haftung nach § 9 Abs. 1 (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Produkthaftung, ausdrücklich übernommene Garantie) unberührt. Eine darüber hinausgehende Haftung für die Compliance-Bewertung wird ausgeschlossen.

§ 11 Schutz- und Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Dienstes ein. Die Ausnahmen nach § 8 Abs. 2 bleiben unberührt.

(2) Sämtliche Rechte an Software, Quellcode, Datenbankinhalten und Berichten verbleiben beim Anbieter.

(3) Erstellte PDF-Reports darf der Nutzer für eigene interne Dokumentations- und Organisationszwecke verwenden. Die Weitergabe eines Reports an denjenigen Auftraggeber, für den der Nutzer die Prüfung durchgeführt hat, ist keine Veröffentlichung im Sinne dieser Vorschrift. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung der Reports (z. B. auf der eigenen Website oder in der Presse) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters; die Zustimmung ist für Nutzer, denen der Anbieter den Status als Einkaufspartner in Textform bestätigt hat, für Reports unter deren eigener Marke (White-Label-Bericht, § 2b Abs. 5) pauschal erteilt.

(4) Datenexport vor Vertragsende (Datenmitnahme): Der Nutzer hat während der Vertragslaufzeit und für 30 Tage nach ihrem Ende Anspruch auf einen vollständigen Export seiner im Dienst gespeicherten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Der Gesamtexport wird als JSON ausgegeben und umfasst Konto- und Organisations-Stammdaten, die Domain-Liste, Scan-Ergebnisse einschließlich der erkannten Fundstellen, Support-Tickets, Protokolldaten mit Personenbezug sowie die Verzeichnisdaten zu hochgeladenen Nachweisen und erstellten Berichten (Bezeichnung, Typ, Zeitpunkt, Ablagepfad). Die zugehörigen Dateien selbst, hochgeladene Nachweisdokumente und PDF-Berichte, sind nicht Bestandteil dieser Datei; der Nutzer lädt sie einzeln über die Nachweis-Verwaltung und die Ergebnisansicht seines Kontos herunter, solange sein Zugang besteht. Der Anbieter stellt den Gesamtexport auf Anforderung in Textform innerhalb von sieben Werktagen kostenlos bereit. Unabhängig davon stehen im Konto laufend zur Verfügung: der PDF-Bericht je Prüflauf, in den Plänen, deren Leistungsumfang nach § 2 den XLSX-/CSV-Export enthält, auch die Datei-Exporte (XLSX, CSV) je Prüflauf, sowie, in den Plänen, deren Leistungsumfang den Sammelexport enthält, der organisationsweite Export aller Fundstellen als CSV oder JSON. Diese Regelung dient der Erfüllung von Art. 20 DSGVO sowie der Vermeidung eines „Lock-in"-Effekts.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der separaten Datenschutzerklärung geregelt.

(2) Soweit der Nutzer im Rahmen des Dienstes Domains scannen lässt, deren Inhalt personenbezogene Daten Dritter enthält (z. B. Mitarbeiter-Webseiten), erfolgt die Verarbeitung dieser Daten durch den Anbieter im Auftrag des Nutzers. Der Nutzer ist Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO und der Anbieter Auftragsverarbeiter i. S. d. Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Die hierfür erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO hält der Anbieter als versionierte Fassung bereit; sie benennt Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die eingesetzten Unterauftragnehmer abschließend. Die jeweils geltende Fassung ist unter empcora.de/avv einschließlich einer dauerhaft erreichbaren Versions-Adresse abrufbar. Nutzern mit Unternehmereigenschaft stellt der Anbieter die Vereinbarung zusätzlich auf die Stammdaten der Organisation personalisiert im Konto bereit (Bereich „AVV"); sie ist dort als HTML und als PDF abrufbar und kann vom Organisations-Inhaber elektronisch angenommen werden. Über die Annahme erzeugt der Anbieter einen Nachweis mit Fassung, kryptografischer Prüfsumme des angenommenen Dokuments, Zeitpunkt und annehmender Person, den der Nutzer im Konto als JSON und als PDF herunterladen kann. Erscheint eine neue Fassung, weist das Kundenkonto sie als noch nicht angenommen aus. Voraussetzung der Bereitstellung im Konto ist, dass die Organisations-Stammdaten (Firmenname, Ansprechpartner, Anschrift, E-Mail) vollständig hinterlegt sind.

(2a) Einkaufspartner: Hat der Anbieter dem Nutzer den Status als Einkaufspartner in Textform bestätigt (§ 2b) und lässt der Nutzer Domains prüfen, die seinen eigenen Auftraggebern zuzuordnen sind, so ist abweichend von Absatz 2 der jeweilige Auftraggeber des Nutzers Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO, der Nutzer dessen Auftragsverarbeiter i. S. d. Art. 4 Nr. 8 DSGVO und der Anbieter weiterer Auftragsverarbeiter i. S. d. Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Für diese Verarbeitungen stellt der Anbieter im Konto des Einkaufspartners eine eigene Partnerfassung der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bereit. Sie besteht aus dem Vertragskern der Standardfassung (Teil A) und einem zusätzlichen Teil B, der die Verarbeitungskette Auftraggeber → Einkaufspartner → Anbieter nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO regelt. Bereitstellung, Personalisierung, elektronische Annahme und Annahmenachweis richten sich im Übrigen nach Absatz 2. Prüfläufe für Einkaufspartner setzen die Annahme der jeweils aktuellen Partnerfassung voraus (§ 2b Abs. 3a). Absatz 2 bleibt unberührt, soweit der Nutzer Verarbeitungen für eigene Zwecke veranlasst.

(3) Der Nutzer sichert zu, dass er zur Verarbeitung der gescannten Inhalte berechtigt ist. Bei Verstößen gegen diese Zusicherung stellt der Nutzer den Anbieter im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter (insbesondere DSGVO-Bußgeldern) frei.

§ 13 Streitbeilegung

Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gilt diese Rechtswahl uneingeschränkt. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) bleiben gemäß Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Mitgliedstaats unberührt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern der Anbieter seine Tätigkeit dorthin ausrichtet.

(1a) Mehrsprachige Fassungen und Geltungsbereich der Hinweise: Der Anbieter kann die Tool-Oberfläche, Vertragsdokumente und Marketing-Inhalte in weiteren Sprachen (derzeit Englisch, Französisch, Niederländisch, Italienisch und Spanisch) bereitstellen. Vertragssprache ist die im Bestellvorgang gewählte Sprache; die deutsche Ausgangsfassung dient bei Übersetzungsabweichungen als Auslegungshilfe, ohne zwingende Verbraucherrechte einzuschränken. Die vom Tool ausgegebenen technischen Risikohinweise beziehen sich primär auf die Richtlinie (EU) 2024/825 als unionsrechtlichen Rechtsakt sowie auf das deutsche UWG. Soweit der Nutzer das Tool zur Prüfung von Inhalten verwendet, die einem anderen mitgliedstaatlichen Recht unterliegen, übernimmt der Anbieter keine Gewähr dafür, dass die Hinweise das jeweilige nationale Umsetzungsrecht, dortige Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung vollständig oder zutreffend abbilden. Maßgeblich bleiben die verlinkten amtlichen Quellen und deren ausgewiesener Stand. Verbindlich ist ausschließlich die von der Europäischen Union im Amtsblatt veröffentlichte Sprachfassung der Richtlinie (verfügbar in allen 24 EU-Amtssprachen auf EUR-Lex); etwaige in der Tool-Oberfläche oder im PDF-Bericht zitierte Wortlaute dienen ausschließlich der schnellen Orientierung und ersetzen den Originaltext nicht.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Änderungen dieser AGB betreffen laufende Verträge nur, soweit es sich um Dauerschuldverhältnisse nach § 6 Abs. 2 oder Abs. 2a handelt. Für abgeschlossene Einmalleistungen gilt unverändert die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung (§ 3 Abs. 4). Änderungen kündigt der Anbieter dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse an. Bis zum Zugang einer solchen Ankündigung gilt für den laufenden Vertrag die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung fort; die Veröffentlichung einer neuen Fassung unter /agb allein setzt weder die Frist nach Buchstabe a in Lauf noch ändert sie einen laufenden Vertrag.

a) Bei Anpassungen, die für den Nutzer unwesentlich sind oder einer Änderung gesetzlicher Vorgaben Rechnung tragen (z. B. geänderte Steuersätze, technische Anpassungen, Klarstellungen ohne materielle Auswirkungen, Aufnahme zusätzlicher Funktionen ohne Mehrkosten), gelten die Änderungen als angenommen, wenn der Nutzer nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

b) Bei wesentlichen Änderungen, insbesondere Preiserhöhungen, Einschränkungen oder Wegfall vereinbarter Leistungen, Erweiterungen der Pflichten des Nutzers, Verschärfungen der Haftungsregelungen, bedarf die Änderung der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers. Erteilt der Nutzer keine Zustimmung, gelten die bisherigen Bedingungen unverändert weiter; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich zu kündigen.

Diese Differenzierung trägt der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 27.04.2021, Az. XI ZR 26/20) Rechnung, nach der eine fingierte Zustimmung des Verbrauchers bei wesentlichen Änderungen unwirksam ist.