EmpCo-Compliance für Online-Shops
Ab 27.09.2026 müssen alle Produktseiten EU-Greenwashing-Recht entsprechen. Bestandsprodukte sind betroffen. Regelfolge ist die Abmahnung mit Unterlassung und Schadensersatz; ein gesetzliches Höchstmaß bis 4 % des im betroffenen Mitgliedstaat erzielten Jahresumsatzes greift nur bei EU-weit koordinierten CPC-Verfahren (Art. 21 VO 2017/2394). Hier finden Sie die wichtigsten Risiken, die Shop-Checkliste und Integrations-Optionen. Die 4 Prozent greifen erst ab einem Jahresumsatz von mehr als 1,25 Mio. Euro; darunter liegt das Höchstmaß bei 50.000 Euro (§ 19 UWG).
Typische EmpCo-Verstöße in Shops
Diese fünf Muster tauchen in Shop-Audits regelmäßig auf. Sortiert nach Risiko-Schwere, jeweils mit der einschlägigen Rechtsgrundlage. Reine Prüfung, keine Rechtsberatung.
„CO2-neutraler Versand" auf Produktseiten
Grund: Aussagen zu Umweltauswirkungen, die auf Kompensation/Treibhausgas-Ausgleich beruhen, stehen künftig EU-weit auf der Schwarzen Liste (Anhang I UGP-Richtlinie, anzuwenden ab 27.09.2026). Vgl. das deutsche Urteil BGH „Katjes" (I ZR 98/23) als EU-weite Orientierung: „klimaneutral" muss auf derselben Werbefläche über Reduktion bzw. Kompensation aufklären. Ein spezifisches OGH-Judikat mit vergleichbarer Leitsatzwirkung ist derzeit nicht bekannt — die EU-Richtlinie ist maßgeblich.
„Nachhaltige Verpackung" ohne nachweisbaren Beleg
Grund: Allgemeine Umweltaussage ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung. Künftig EU-weit unzulässig nach Anhang I UGP-Richtlinie (nicht nachweisbare allgemeine Umweltaussage); zudem Irreführung durch Vorenthalten wesentlicher Informationen. In Österreich erfolgt die nationale Umsetzung über eine Anpassung des UWG, Umsetzungsfrist 27.03.2026 — genaue Paragraphen-/Absatznummer derzeit nicht abschließend verifiziert.
„Bio" ohne EU-Bio-Logo
Grund: Geschützter Begriff nach EU 2018/848. Verwendung ohne Zertifizierung kann irreführend i.S.d. österreichischen UWG sein.
Vage „eco" oder „green" im Produktnamen
Grund: Allgemeine Umweltaussage i.S.d. der EU-Ebene (Anhang I UGP-Richtlinie). Irreführung nach österreichischem UWG, wenn nicht nachweisbar; die nationale Umsetzung der EmpCo-Vorgaben steht in Österreich noch aus (Begutachtungsentwurf, Umsetzungsfrist 27.03.2026).
Selbst gestaltetes Nachhaltigkeits-Siegel
Grund: Nachhaltigkeitssiegel ohne zugrunde liegendes Zertifizierungssystem bzw. ohne behördliche Festlegung stehen künftig EU-weit auf der Schwarzen Liste (Anhang I UGP-Richtlinie, anzuwenden ab 27.09.2026).
Shop-Audit in 5 Bereichen
Produktseiten
- Alle Umweltclaims erfassen (z.B. „klimaneutral", „nachhaltig", „eco")
- Bei Zertifikat-Logos: Vorhandensein einer Zertifikat-Nummer prüfen
- Lieferversprechen wie „CO2-neutraler Versand" identifizieren (Anhang I UGP-Richtlinie)
- Materialangaben auf Nachweisbarkeit prüfen (z.B. „aus Recyclingmaterial")
Kategorie- & Landingpages
- „Nachhaltige Mode", „Eco-Produkte" als Filter oder Kategorie erfassen
- Hero-Banner mit allgemeinen Umweltaussagen identifizieren
- SEO-Texte sichten: allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis können lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche auslösen
Checkout & Versand
- Versandoptionen mit „klimaneutral" erfassen (Kompensations-Aussage, Anhang I UGP-Richtlinie)
- Verpackungs-Bezeichnungen wie „nachhaltige Verpackung" auf Beleg prüfen
- AGB auf „grüne" Versprechen ohne Nachweis sichten
Marketing
- Newsletter-Templates auf Umwelt-Claims prüfen
- Social Media Ads auf Umwelt-Claims prüfen
- Affiliate-Texte und Influencer-Briefings auf Umwelt-Claims sichten
- Produktfotos auf generische Umwelt-Symbole ohne Beleg prüfen
Internationale Shops
- EU 2024/825 ist EU-weit anzuwenden ab 27.09.2026; nationale Umsetzung je Land unterschiedlich weit (in Österreich liegt derzeit ein Begutachtungsentwurf zur UWG-Novelle vor, noch nicht in Kraft; DE bereits im BGBl. I 2026 Nr. 43 verkündet)
- Übersetzungen prüfen: „climate neutral", „duurzaam" — vergleichbare Aussagen erfassen
- Per-Country-Sortimente: nationale Rechtslage je Markt einzeln berücksichtigen
Shopsystem-Integration
Shopify
Aufwand: Niedrig- Empcora-Embed im Theme Layout einbauen (Liquid-Snippet)
- Signierter Shopify-Webhook: startet bei Produkt-Updates einen erneuten Scan
- Befunde im Empcora-Konto, auf Wunsch als PDF-Report je Scan
WooCommerce / WordPress
Aufwand: Niedrig- Kein Plugin nötig: Empcora liest den Shop über seine öffentlichen URLs
- Bei `save_post` einen signierten Webhook auslösen — der startet den Scan
- Bulk-Export aller gefundenen Claims als CSV oder JSON
Shopware 6
Aufwand: Mittel- Kein Plugin nötig: der Scan läuft über die öffentlichen Shop-URLs
- Bis dahin: Webhook auf das Product/Update-Event
- Bulk-Export aller gefundenen Claims als CSV oder JSON
Magento / Adobe Commerce
Aufwand: Mittel- Webhook bei Product-Save: startet den Empcora-Scan
- Custom Magento-Modul oder eigener Cron-Job
- Enterprise-Tarif empfohlen für Multi-Store-Setups
Custom / Headless
Aufwand: Niedrig- Signierte Webhooks je System — Auth über ein HMAC-Signaturgeheimnis
- Headless: Scan via CMS-Hook (z.B. Strapi, Contentful, Sanity)
- CI/CD-Integration: Empcora-Check als Build-Step
Häufige Fragen aus dem Shop-Alltag
Gelten die neuen Vorgaben auch für Bestandsprodukte?
Die Vorgaben der EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) sind EU-weit ab 27.09.2026 anzuwenden. In Österreich erfolgt die Umsetzung durch eine Anpassung des UWG; dazu liegt derzeit ein Begutachtungsentwurf vor, als geltendes nationales Recht ist die Umsetzung in Österreich noch nicht in Kraft — betroffen sind aber auch hier Bestandsartikel mit älteren Beschreibungen, sobald die Novelle greift. Empcora erfasst entsprechende Aussagen zentral und ordnet sie nach Risiko ein.
Sind auch Dropshipper und Marketplace-Seller betroffen?
Grundsätzlich gilt das Lauterkeitsrecht für Werbung im geschäftlichen Verkehr im EU-Markt. Wer Produkte im Markt anbietet, kann für die Produktdarstellung in der Verantwortung stehen. Aktivlegitimiert sind in Österreich u. a. Mitbewerber, der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Wirtschaftskammer (WKO).
Welche Sanktionen sind möglich?
In Österreich drohen bei Verstößen vor allem lauterkeitsrechtliche Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche, geltend gemacht durch Mitbewerber, den Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb und den VKI — statt eines Abmahnverfahrens nach deutschem Muster eher ein Aufforderungsschreiben bzw. eine Unterlassungsklage. Die unionsrechtliche Sanktionsobergrenze beträgt als Höchstmaß bis zu 4 % des im betroffenen EU-Mitgliedstaat erzielten Jahresumsatzes und greift nur bei EU-weit koordinierten CPC-Verfahren (Art. 21 VO 2017/2394); bei Schätzung höchstens 2 Mio. €. Dies ist keine Rechtsberatung. Die 4 Prozent greifen erst ab einem Jahresumsatz von mehr als 1,25 Mio. Euro; darunter liegt das Höchstmaß bei 50.000 Euro (§ 19 UWG).
Können wir Empcora als White-Label für unsere Shop-Kunden nutzen?
Mit dem Agentur-Tarif verwalten Sie mehrere Domains für Ihre Kunden und können White-Label-PDFs mit Ihrem Logo exportieren. Multi-Mandanten-Verwaltung ist enthalten. Aktuelle Konditionen finden Sie auf der Preisseite.
Wie häufig kann ein Shop gescannt werden?
Empcora bietet wiederkehrende Scans (Monitoring) sowie Einzelscans an. Neue Produkte lassen sich via API direkt nach dem Anlegen scannen. Aktuelle Tarife und Intervalle finden Sie auf der Preisseite.
Funktioniert Empcora auch bei mehrsprachigen Shops?
Ja. Empcora scannt DE, EN, FR und NL nativ. Andere Sprachen werden über automatische Übersetzung der gefundenen Begriffe geprüft. Pro Sprache wird ein separater Report erstellt.

