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Sanktionen & Urteile

Greenwashing- Bußgeld 2026

Die EmpCo-Richtlinie nennt für Greenwashing einen Sanktionsrahmen von bis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes. In der Praxis sind aber Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Schadensersatz-Verfahren die häufigeren Folgen. Diese Seite ordnet die vier Sanktionsebenen ein, zeigt wegweisende Urteile und gibt konkrete Risikoreduktions-Maßnahmen.

Letztes Update: 26. Mai 2026

Sanktionsstufen

Vier Sanktionsebenen im Überblick

Vom Abmahnschreiben bis zum behördlichen Bußgeld — die wahrscheinlichsten Folgen eines Verstoßes, geordnet nach Häufigkeit.

Abmahnung durch Mitbewerber oder Verband

1.000–5.000 € (Anwaltskosten + Unterlassungserklärung)

Mit Abstand häufigste Sanktion in Deutschland. Wettbewerbszentrale, IHK, Verbraucherzentrale Bundesverband und spezialisierte Kanzleien sind aktiv.

Einstweilige Verfügung

Streitwert oft 25.000–100.000 €, Gerichts- und Anwaltskosten anteilig

Wird beantragt, wenn die Abmahnung nicht akzeptiert wird oder Eilbedürftigkeit besteht. Häufig bei TV-Kampagnen und auflagestarken Print-Werbungen.

Hauptsacheverfahren mit Schadensersatz

Schadensersatz an Mitbewerber je nach Marktverwirrung — selten unter 10.000 €

Eher bei größeren Unternehmen und systematischen Verstößen. Beweislast für die Schadenshöhe trägt der Kläger.

Bußgeld durch Marktüberwachungsbehörde

Gesetzlicher Rahmen bis 4 % EU-Jahresumsatz, praktisch deutlich darunter

Ab 27.09.2026 bei systematischen oder grob fahrlässigen Verstößen. Wird in Deutschland voraussichtlich durch die Länderbehörden vollzogen.

Wegweisende Urteile

Vier Urteile aus der Praxis

BGH I ZR 98/23

· 2024
Katjes Fassin

Werbung „klimaneutral" ohne Offenlegung der Kompensationsmethode auf demselben Werbemittel verstößt gegen § 5 UWG. Wegweisendes Urteil — wurde von zahlreichen OLGs übernommen.

Prävention

Sechs konkrete Schutzmaßnahmen

So reduzieren Sie das Abmahn- und Bußgeldrisiko systematisch — und können bei einem tatsächlichen Verfahren entlastende Dokumentation vorlegen.

Häufige Fragen

FAQ zu Bußgeld & Sanktionen

Wie hoch ist das Bußgeld bei Greenwashing wirklich?

Die EmpCo-Richtlinie nennt einen gesetzlichen Höchstrahmen von 4 % des Jahresumsatzes im betroffenen EU-Mitgliedsstaat. In der Praxis liegen Sanktionen für KMU typischerweise deutlich darunter — die konkrete Höhe richtet sich nach Schwere, Vorsatz, Wiederholung und wird von der zuständigen Behörde im Einzelfall festgelegt. Verlässlicher kalkulierbar sind die Anwaltskosten bei Abmahnungen.

Wer kann mich abmahnen?

Mitbewerber, qualifizierte Wirtschaftsverbände (Wettbewerbszentrale, IHK), Verbraucherschutzverbände (z. B. Deutsche Umwelthilfe, vzbv) und ab 2026 auch die Marktüberwachungsbehörden. Eine Abmahnung kostet typischerweise 1.000–5.000 €.

Gibt es schon konkrete Bußgeld-Beispiele?

Die behördlichen Bußgelder nach EmpCo greifen erst ab 27.09.2026. Bereits heute haben Gerichte Schadensersatz und Unterlassungspflichten verhängt (BGH Katjes I ZR 98/23, OLG Frankfurt). Die finanziellen Auswirkungen heute sind: Anwaltskosten, Schadensersatz und Werbeentwertung.

Bin ich auch betroffen, wenn ich nur über Drittpartner verkaufe?

Ja, sofern Sie Werbung gegenüber Endverbrauchern verantworten. Wer als Hersteller mit umweltbezogenen Aussagen wirbt, haftet auch für die Werbung der Wiederverkäufer — Hersteller-Materialien (Datenblätter, Bilder, Texte) müssen daher konform sein.

Was passiert beim ersten Verstoß?

In der Regel wird zuerst eine Abmahnung verschickt mit der Aufforderung zur Unterlassung und Erstattung der Anwaltskosten. Wer die Unterlassungserklärung abgibt und die Aussage entfernt, kann das Verfahren meist günstig beenden. Wer ignoriert oder verzögert, riskiert eine einstweilige Verfügung mit deutlich höheren Kosten.

Wie kann ich das Risiko reduzieren?

Erstens: Vollständiges Audit der eigenen Kommunikation. Zweitens: Eine Beleg-Datenbank, in der zu jedem Claim die Quelle hinterlegt ist. Drittens: Externe Rechtsprüfung neuer Kampagnen. Viertens: Monitoring der eigenen Webseite auf neue Risikoformulierungen. Eine automatisierte Lösung wie Empcora übernimmt Punkt 1 und 4.

Weiterführend

Vertiefen Sie das Thema

Keine Rechtsberatung

Empcora liefert automatisierte Hinweise auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang). Diese sind eine Compliance-Indikation und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyseergebnisse wird keine Haftung übernommen. Die finale juristische Bewertung obliegt Ihrer Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.