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Häufige Fragen

Was Sie über die EmpCo-Richtlinie wissen sollten.

31 Fragen und Antworten rund um Greenwashing-Verbote, Nachweispflichten und EmpCo-Compliance.

Hinweis für Österreich: Maßgeblich ist die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihre Umsetzung im österreichischen UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, insb. irreführende Geschäftspraktiken §§ 1, 2 samt Anhang). Die nationale Umsetzung der EmpCo in Österreich steht noch aus; die Richtlinie ist EU-weit ab dem 27.09.2026 anzuwenden. Soweit einzelne Antworten konkrete Paragrafen, Fristen oder Behörden nennen (z. B. das Dritte UWG-Änderungsgesetz, BGBl. I 2026 Nr. 43, oder §§ 8/9/13/19 dUWG), beziehen sich diese auf die deutsche Umsetzung und dienen nur als Beispiel — sie gelten nicht unmittelbar in Österreich.

Grundlagen

Was ist die EmpCo-Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) ist eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Österreich setzt sie über eine Anpassung des UWG um (Umsetzungsfrist 27.03.2026). Die neuen Regelungen zu irreführenden Umweltaussagen sind überwiegend ab 27.09.2026 anzuwenden.
Ab wann gilt die EmpCo-Richtlinie?
Die neuen Regelungen sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Unternehmen haben bis dahin Zeit, ihre Kommunikation anzupassen.
Betrifft die EmpCo auch kleine Unternehmen?
Ja, die EmpCo-Richtlinie gilt für alle Unternehmen unabhängig von der Größe. Auch KMUs mit einer Website, auf der Umweltbegriffe verwendet werden, sind betroffen.
Was ist der Unterschied zwischen EmpCo und Greenwashing-Richtlinie?
Die EmpCo (EU 2024/825) regelt Verbraucherinformation und Verbote. Die Green Claims Directive (GCD) sollte zusätzlich die Substantiierung von Umweltaussagen regeln. Sie ist nicht in Kraft: Die Kommission hat am 20.06.2025 die Rücknahme ihres Vorschlags angekündigt, der geplante dritte Trilog wurde abgesagt und das Verfahren seither nicht fortgeführt. Es gibt kein Anwendungsdatum.

Verbote

Welche Begriffe sind verboten?
Generische Umweltbegriffe wie „klimaneutral", „nachhaltig", „umweltfreundlich", „grün", „ökologisch" sind ohne konkreten, messbaren Nachweis auf derselben Webseite verboten. Besonders streng: „klimaneutral" auf Basis von CO₂-Kompensation ist ein Per-se-Verbot.
Was bedeutet Per-se-Verbot?
Ein Per-se-Verbot bedeutet, dass der Verstoß automatisch feststeht — ohne Einzelfallprüfung. Bei „klimaneutral" auf Basis von Offsetting ist das Verbot absolut, unabhängig davon ob tatsächlich kompensiert wurde.
Darf ich ein eigenes Nachhaltigkeitssiegel verwenden?
Nein. Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes, auf einem Zertifizierungssystem beruhendes Verfahren sind nach dem geänderten UWG (Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr. 2a) unzulässig. Es muss ein anerkanntes, extern geprüftes Siegel sein.
Darf ich sagen „Bis 2030 klimaneutral"?
Nur wenn ein öffentlich zugänglicher, detaillierter Umsetzungsplan vorliegt, der regelmäßig von unabhängigen Externen geprüft wird. Ohne diesen Plan ist das Zukunftsversprechen verboten.
Ist CO₂-Kompensation jetzt komplett verboten?
Nein, Kompensation selbst ist nicht verboten — aber die Werbung mit „klimaneutral" auf Basis von Kompensation ist es. Sie dürfen weiterhin kompensieren, dürfen es aber nicht als „Neutralität" kommunizieren.
Sind „CO₂-neutral" und „klimaneutral" gleich verboten?
Ja, beide Begriffe sind Per-se-Verbote, wenn sie auf Kompensation basieren. Auch Varianten wie „kohlenstoffneutral", „treibhausgasneutral", „THG-neutral" oder „carbon neutral" fallen unter dieselbe Regelung.
Darf ich „fair gehandelt" oder „fair produziert" werben?
Nur mit anerkanntem Zertifikat (Fairtrade International, GEPA, WFTO, GoodWeave). Generische Aussagen wie „faire Produktion" ohne Nachweis sind ab 2026 verboten. Auch für „faire Löhne" braucht es Lieferketten-Audits nach LkSG.

Strafen

Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Verstöße werden in Österreich vor allem lauterkeitsrechtlich verfolgt: Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche, geltend gemacht durch Mitbewerber, den Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb und den Verein für Konsumenteninformation (VKI) — bis hin zum Obersten Gerichtshof (OGH). Die unionsrechtliche Sanktionsobergrenze von bis zu 4 % des im betroffenen EU-Mitgliedstaat erzielten Jahresumsatzes greift nur bei EU-weit koordinierten CPC-Verfahren (Art. 21 VO 2017/2394); lässt sich der Umsatz nur schätzen, gilt eine Höchstgrenze von 2 Mio. €. Die 4 Prozent greifen erst ab einem Jahresumsatz von mehr als 1,25 Mio. Euro; darunter liegt das Höchstmaß bei 50.000 Euro (§ 19 UWG).
Wer kann gegen Verstöße vorgehen?
In Österreich können Mitbewerber, der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen unlautere Umweltwerbung vorgehen — in der Regel zunächst per Aufforderungsschreiben und, wenn nötig, mit einer Unterlassungsklage (bis hin zum OGH).
Was tue ich, wenn ich abgemahnt werde?
Eine Abmahnung ist eine rechtliche Angelegenheit — die Bewertung gehört in fachkundige rechtliche Hände. Empcora ist ein reiner Prüf-Dienst und keine Rechtsberatung: Wir benennen Fundstellen und die jeweilige Rechtsgrundlage, geben aber keine Handlungsempfehlung zum Umgang mit einer Abmahnung.

Alternativen

Was darf ich noch auf meiner Website schreiben?
Konkrete, messbare und belegbare Aussagen sind weiterhin erlaubt. Beispiel: „Verpackung aus 87 % Recyclingmaterial (ISO 14021)" statt „nachhaltige Verpackung". Anerkannte Siegel (EU Ecolabel, Blauer Engel etc.) dürfen weiter verwendet werden.
Welche Umweltsiegel sind anerkannt?
Anerkannt sind Siegel mit unabhängiger Drittprüfung: EU Ecolabel, Blauer Engel, FSC, PEFC, GOTS, OEKO-TEX, Fairtrade, Cradle to Cradle, EMAS, ISO 14001. Unternehmenseigene Siegel ohne externe Prüfung sind verboten.

Tool

Wie prüfe ich meine Website auf Verstöße?
Mit dem Empcora Gratis-Check: Geben Sie Ihre URL ein und unser Tool crawlt automatisch Ihre Website und benennt problematische Begriffe als Fundstellen mit der jeweiligen Rechtsgrundlage. Empcora ist ein reiner Prüf-Dienst (keine Rechtsberatung).
Was kostet Empcora?
Der Gratis-Check (5 Seiten, 3 Befunde sichtbar) ist kostenlos. Monitoring-Basis (1 Domain, 100 Seiten) kostet 19 €/Monat, Monitoring-Pro (1 Domain, 1.000 Seiten) 59 €/Monat, Agentur (25 Domains, Multi-User, White-Label) 499 €/Monat.
Wie lange dauert ein vollständiger Audit?
Ein Audit für eine durchschnittliche Website (50–100 Seiten) dauert mit Empcora ca. 5–10 Minuten. Sie erhalten den vollständigen PDF-Report direkt im Anschluss per E-Mail oder Download.
Was steht im PDF-Report?
Der PDF-Report enthält: Compliance-Score (A-F), Statistik (Verboten/Nachweis nötig/OK), Fundstellen pro Seite mit Status-Pill, die rechtliche Einordnung pro Claim, die erforderlichen Nachweise, die Rechtsgrundlage (UWG-Paragraph) und einen rechtlichen Disclaimer. Empcora ist ein reiner Prüf-Dienst und gibt keine Reformulierungen oder Handlungsempfehlungen.
Werden auch Meta-Tags und Alt-Texte geprüft?
Ja. Der Crawler prüft Headlines (h1-h4), Paragraphen, Listen, Meta-Description, Meta-Keywords, og:title, og:description, twitter:title, twitter:description und Alt-Texte von Bildern.
Was passiert beim Monitoring?
Im Monitoring-Plan wird Ihre Website automatisch in dem von Ihnen gewählten Intervall (täglich/wöchentlich/monatlich) re-gescannt. Sie erhalten eine E-Mail-Alert, wenn neue Claims gefunden oder bestehende behoben wurden — mit Diff-Tabelle.
Was ist das Compliance-Badge?
Bei einem Score von A oder B erhalten Sie ein Compliance-Badge (SVG), das Sie auf Ihrer Website einbetten können. Es zeigt potentiellen Kunden, dass der automatisierte Pre-Check keine per-se-verbotenen Begriffe gefunden hat — es ist keine Konformitäts- oder Rechtssicherheits-Garantie und keine Zertifizierung. Bei C/D/E/F bekommen Sie eine andere Variante (z.B. „Nachweis erforderlich").
Kann ich mehrere Websites gleichzeitig prüfen?
Ja, im Agentur-Plan können Sie bis zu 25 Domains parallel verwalten. Multi-User-Konten und White-Label-Reports sind im Agentur-Plan inklusive.
Wie oft sollte ich meine Website re-scannen?
Empfehlung: Monatlich beim Monitoring-Basis, wöchentlich beim Pro-Plan, täglich für Agenturen. Bei jedem größeren Marketing-Update zusätzlich einen manuellen Scan starten. Re-Scans sind im Plan inklusive.
Kann ich meinen Plan jederzeit ändern?
Ja. Upgrade jederzeit sofort wirksam. Downgrade zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode. Stripe Customer Portal verwaltet alles inklusive Rechnungen und Zahlungsmethoden.

Sicherheit

Respektiert der Crawler robots.txt?
Standardmäßig ja: für alle anonymen Gratis-Scans und für nicht-verifizierte Domains hält sich der Empcora-Crawler strikt an Ihre robots.txt — Disallow-Regeln und rel="nofollow" werden befolgt. NACH einer Domain-Inhaber-Verifikation (HTTP-Header, Meta-Tag, .well-known, DNS-TXT oder automatisch über die bestätigte Konto-E-Mail-Adresse des Inhabers) darf der Crawler die robots.txt für genau diese Domain ignorieren, damit Ihr eigener Compliance-Scan alle Seiten abdeckt. Wettbewerber-Scans fremder Sites bleiben absolut an robots.txt gebunden.
Wer kann meine Domain bei Empcora scannen?
Niemand außer Ihnen selbst — vorausgesetzt Sie haben Ihre Domain in Ihrem Konto angelegt UND per Inhaber-Verifikation freigegeben. Solange diese Verifikation fehlt, blockiert Empcora tiefe Scans (Modus „Strikt") oder hält sich an Ihre robots.txt (Modus „Optional"). Wettbewerber oder Anwälte können Ihre Site daher nicht unbemerkt auf Verstöße abklopfen — der anonyme Gratis-Check ist hart auf 5 Seiten gedeckelt und respektiert immer robots.txt.
Wie verifiziere ich meine Domain als Inhaber?
Empcora unterstützt vier Methoden — Sie wählen die für Sie einfachste: 1. HTTP-Header (empfohlen): Web-Server oder CDN sendet bei jedem Request den Header X-Empcora-Verify mit Ihrem Token. 2. HTML Meta-Tag im <head> der Startseite. 3. .well-known/empcora-verify-Datei mit Token-Inhalt. 4. DNS-TXT-Record auf _empcora-verify.<domain>. Beim Anlegen Ihrer Domain öffnet sich automatisch ein Wizard mit Copy-Paste-Snippets für nginx, Apache, Cloudflare, WordPress und alle gängigen DNS-Provider. Die Prüfung dauert wenige Sekunden. In vielen Fällen entfällt die Einrichtung komplett: Stimmt die Domain Ihrer bestätigten Konto-E-Mail-Adresse mit der geprüften Domain überein (etwa name@ihrefirma.de für ihrefirma.de), gilt Ihre Inhaberschaft automatisch als nachgewiesen. Freemail-Adressen wie Gmail oder GMX sind davon ausgenommen.
Was passiert mit meiner robots.txt?
Solange Sie nicht verifiziert sind, befolgt der Empcora-Crawler Ihre robots.txt-Direktiven exakt — wenn Crawler dort generell ausgesperrt werden, kann das Scan-Ergebnis unvollständig sein. Nach der Inhaber-Verifikation darf der Crawler die robots.txt für Ihre eigene Domain ignorieren — als Inhaber haben Sie Empcora explizit autorisiert, alle Seiten zu prüfen. Diese Sonderregelung gilt ausschließlich für verifizierte Domains und niemals für anonyme Gratis-Scans oder Wettbewerber-Crawls.
Welche Daten verlassen meinen Server beim Scan?
Empcora liest ausschließlich die öffentlich erreichbaren HTML-Inhalte Ihrer Seiten — wie jeder andere Crawler oder Browser. Es werden keine Cookies gesetzt, keine Formulare abgesendet, keine JavaScript-Logins ausgeführt. Der Crawler nutzt einen festen User-Agent (Empcora/1.0) und bei verifizierten Domains zusätzlich den X-Empcora-Verified-Token-Header — den können Sie in Ihrer Cloudflare/WAF gezielt für Empcora whitelisten, ohne den User-Agent global zu öffnen. SSRF-Schutz blockt automatisch interne Adressen (127.0.0.1, RFC1918, Cloud-Metadata-Endpoints). Hosting: Hetzner Deutschland, DSGVO Art. 28 AVV verfügbar.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.

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