Werbung mit „nachhaltig", „umweltfreundlich" oder „grün" ist ab 27. September 2026 nur noch erlaubt, wenn jede Aussage direkt am Werbemittel mit einem konkreten Beleg substanziiert ist. Diese Seite zeigt die vier Kernprinzipien, gibt Reformulierungs-Beispiele für vier typische Aussagen und ordnet das Risiko pro Kanal ein.
Letztes Update: 26. Mai 2026
Generische Begriffe wie „nachhaltig" oder „umweltfreundlich" müssen durch konkrete, messbare Eigenschaften ersetzt werden — z. B. „80 % weniger Wasserverbrauch in der Produktion gegenüber 2019".
Belege müssen direkt auf derselben Webseite oder demselben Werbeträger zugänglich sein — kein Verweis auf ein 200-seitiges Nachhaltigkeitsdokument, sondern Inline-Links zu Norm, Zertifikat und Methodik.
Wer einen Teil der Emissionen tatsächlich reduziert und einen anderen kompensiert, muss beides offen kommunizieren. Eine Verschmelzung der beiden Größen ist irreführend.
Eigene „Eco-"-Labels und Selbst-Zertifikate sind ab 2026 verboten, wenn sie ein Drittpartei-Siegel suggerieren. Verlässlich sind nur akkreditierte Siegel (Blauer Engel, EU Ecolabel, FSC, GOTS).
So sehen die vier häufigsten Risiko-Formulierungen nach Reformulierung aus — substanziiert, prüfbar und rechtskonform.
Höchstes Abmahn-Risiko. Produkttexte, Kategorie-Seiten, Marketing-Banner und About-Pages werden von Wettbewerbsverbänden systematisch gescreent.
Stark unterschätzt. Pauschale Claims in Bildbeschreibungen oder Story-Texten werden von Verbraucherschutzverbänden zunehmend kontrolliert.
Lange Produktionszyklen — Änderungen brauchen Vorlauf von 6–12 Monaten. Bestehende Lagerware kann ab 27.09.2026 zur Abmahnfalle werden.
Mittleres Risiko durch begrenzte Reichweite, aber hohe öffentliche Sichtbarkeit — fehlerhafte Kampagnen werden in Fachpresse aufgegriffen.
Geringes, aber stetig steigendes Risiko. Wettbewerbsverbände abonnieren systematisch Newsletter konkurrierender Marken.
Nur in Kombination mit konkretem Beleg. „Nachhaltig produziert" allein ist verboten — „nach GOTS-Standard zertifiziert produziert (Zertifikat-Nr. XY)" ist erlaubt. Faustregel: Jeder pauschale Begriff muss auf derselben Seite durch eine prüfbare Tatsache untermauert sein.
Anerkannte Standards (ISO 14040 LCA, GHG Protocol, EN 13432, GOTS, FSC), unabhängige Zertifizierungen (Blauer Engel, EU Ecolabel, Demeter, Naturland) und wissenschaftliche Studien mit zitierbarer Quelle. Eigene Berechnungen ohne externe Verifikation reichen nicht.
Schritt 1: Alle pauschalen Begriffe identifizieren. Schritt 2: Pro Begriff fragen — auf welcher messbaren Tatsache basiert das? Schritt 3: Tatsache mit Quelle direkt am Werbemittel verlinken. Schritt 4: Externe Rechtsprüfung vor Veröffentlichung, idealerweise mit Verifikations-Check (z. B. TÜV-Audit oder Drittpartei-Gutachten).
Nein, diese Begriffe haben keinen direkten Umweltbezug und fallen nicht unter EmpCo. Wenn sie aber implizit auf Umweltvorteile abzielen („regional = nachhaltig"), greift die Richtlinie wieder. Die Aussage muss dann substanziiert werden.
Für eine mittelgroße Webseite mit 50–100 Seiten realistisch 4–8 Wochen: Audit (1 Woche), Recherche und Beleg-Beschaffung (2–3 Wochen), Textüberarbeitung (1–2 Wochen), Rechtsprüfung (1 Woche). Bei größeren Auftritten entsprechend mehr.
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