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EmpCo-konforme Kommunikation

Nachhaltige Werbung 2026

Werbung mit „nachhaltig", „umweltfreundlich" oder „grün" ist ab 27. September 2026 nur noch erlaubt, wenn jede Aussage direkt am Werbemittel mit einem konkreten Beleg substanziiert ist. Diese Seite zeigt die vier Kernprinzipien, gibt Reformulierungs-Beispiele für vier typische Aussagen und ordnet das Risiko pro Kanal ein.

Letztes Update: 26. Mai 2026

Grundlagen

Die vier Kernprinzipien

Spezifisch statt pauschal

Generische Begriffe wie „nachhaltig" oder „umweltfreundlich" müssen durch konkrete, messbare Eigenschaften ersetzt werden — z. B. „80 % weniger Wasserverbrauch in der Produktion gegenüber 2019".

Substanziierung am Werbemittel

Belege müssen direkt auf derselben Webseite oder demselben Werbeträger zugänglich sein — kein Verweis auf ein 200-seitiges Nachhaltigkeitsdokument, sondern Inline-Links zu Norm, Zertifikat und Methodik.

Trennung Reduktion und Kompensation

Wer einen Teil der Emissionen tatsächlich reduziert und einen anderen kompensiert, muss beides offen kommunizieren. Eine Verschmelzung der beiden Größen ist irreführend.

Verifikation durch unabhängige Stellen

Eigene „Eco-"-Labels und Selbst-Zertifikate sind ab 2026 verboten, wenn sie ein Drittpartei-Siegel suggerieren. Verlässlich sind nur akkreditierte Siegel (Blauer Engel, EU Ecolabel, FSC, GOTS).

Konkret formuliert

Vier Reformulierungen aus der Praxis

So sehen die vier häufigsten Risiko-Formulierungen nach Reformulierung aus — substanziiert, prüfbar und rechtskonform.

Bisher
Umweltfreundliche Verpackung"
Künftig
Verpackung aus 100 % recyceltem Karton (FSC Recycled, Lizenz C-XXXXXX), nach DIN EN 13432 industriell kompostierbar"
Bisher
Nachhaltige Produktion"
Künftig
Produktion mit 100 % Ökostrom (Herkunftsnachweis nach § 42 EnWG), Wasserverbrauch -60 % gegenüber 2019 (verifiziert durch TÜV Rheinland)"
Bisher
Bio-Baumwolle (eigenes Siegel)"
Künftig
Biologisch erzeugte Baumwolle nach GOTS-Standard (Zertifikat-Nr. GOTS-12345), Lieferkette von Anbau bis Fertigprodukt zertifiziert"
Bisher
Klimaneutrales Produkt"
Künftig
CO₂-Fußabdruck 4,2 kg CO₂e pro Stück (Scope 1+2 nach GHG Protocol) — Reduktion um 35 % seit 2019, 65 % verbleibend kompensiert über Gold-Standard-Projekt VER-2024-AT"
Risiko nach Kanal

Wo das Abmahn-Risiko am höchsten ist

Webseite & Online-Shop

Höchstes Abmahn-Risiko. Produkttexte, Kategorie-Seiten, Marketing-Banner und About-Pages werden von Wettbewerbsverbänden systematisch gescreent.

Social Media (Instagram, TikTok, LinkedIn)

Stark unterschätzt. Pauschale Claims in Bildbeschreibungen oder Story-Texten werden von Verbraucherschutzverbänden zunehmend kontrolliert.

Produktverpackung & Etiketten

Lange Produktionszyklen — Änderungen brauchen Vorlauf von 6–12 Monaten. Bestehende Lagerware kann ab 27.09.2026 zur Abmahnfalle werden.

Print, Plakat, TV

Mittleres Risiko durch begrenzte Reichweite, aber hohe öffentliche Sichtbarkeit — fehlerhafte Kampagnen werden in Fachpresse aufgegriffen.

Newsletter & E-Mail

Geringes, aber stetig steigendes Risiko. Wettbewerbsverbände abonnieren systematisch Newsletter konkurrierender Marken.

Häufige Fragen

FAQ zu nachhaltiger Werbung

Darf ich „nachhaltig" überhaupt noch verwenden?

Nur in Kombination mit konkretem Beleg. „Nachhaltig produziert" allein ist verboten — „nach GOTS-Standard zertifiziert produziert (Zertifikat-Nr. XY)" ist erlaubt. Faustregel: Jeder pauschale Begriff muss auf derselben Seite durch eine prüfbare Tatsache untermauert sein.

Was zählt als „akzeptierte" Substanziierung?

Anerkannte Standards (ISO 14040 LCA, GHG Protocol, EN 13432, GOTS, FSC), unabhängige Zertifizierungen (Blauer Engel, EU Ecolabel, Demeter, Naturland) und wissenschaftliche Studien mit zitierbarer Quelle. Eigene Berechnungen ohne externe Verifikation reichen nicht.

Wie reformuliere ich bestehende Kampagnen?

Schritt 1: Alle pauschalen Begriffe identifizieren. Schritt 2: Pro Begriff fragen — auf welcher messbaren Tatsache basiert das? Schritt 3: Tatsache mit Quelle direkt am Werbemittel verlinken. Schritt 4: Externe Rechtsprüfung vor Veröffentlichung, idealerweise mit Verifikations-Check (z. B. TÜV-Audit oder Drittpartei-Gutachten).

Sind Begriffe wie „regional" oder „handgemacht" auch betroffen?

Nein, diese Begriffe haben keinen direkten Umweltbezug und fallen nicht unter EmpCo. Wenn sie aber implizit auf Umweltvorteile abzielen („regional = nachhaltig"), greift die Richtlinie wieder. Die Aussage muss dann substanziiert werden.

Wie lange dauert eine Reformulierung?

Für eine mittelgroße Webseite mit 50–100 Seiten realistisch 4–8 Wochen: Audit (1 Woche), Recherche und Beleg-Beschaffung (2–3 Wochen), Textüberarbeitung (1–2 Wochen), Rechtsprüfung (1 Woche). Bei größeren Auftritten entsprechend mehr.

Weiterführend

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