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Begriff & Grundlagen

Was ist EmpCo?

EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition" — die EU-Richtlinie 2024/825 ist das wichtigste neue Werberecht für umweltbezogene Aussagen. Sie verbietet ab 27. September 2026 pauschale Begriffe wie „klimaneutral", „umweltfreundlich" oder „nachhaltig" ohne konkrete Substanziierung am Werbemittel.

Letztes Update: 26. Mai 2026

Rechtsakt
Richtlinie (EU) 2024/825
Inkrafttreten EU
26. März 2024
Anwendung in AT
27. September 2026
Umsetzung
Änderung österreichisches UWG §§ 1, 2
Sanktionsrahmen
Bis 4 % EU-Jahresumsatz
Geltungsbereich
B2C-Werbung in der gesamten EU
Die vier Kernverbote

Was EmpCo konkret verbietet

EmpCo greift in vier Bereichen ein. Drei davon sind per se verboten — ohne Spielraum. Das vierte erlaubt Zukunftsversprechen nur unter strengen Bedingungen.

Generische Umweltaussagen

Begriffe wie „umweltfreundlich", „nachhaltig" oder „grün" sind ohne Substanziierung mit konkreten Belegen auf derselben Webseite verboten.

Klimaneutralitäts-Claims durch Kompensation

Aussagen wie „klimaneutral" oder „CO₂-neutral", die ausschließlich auf Kompensationszahlungen beruhen, sind als irreführend per se verboten.

Selbst erstellte Umweltsiegel

Hersteller dürfen keine Eigen-Labels mehr verwenden, die ein Drittpartei-Zertifikat suggerieren. Erlaubt sind nur durch unabhängige Stellen akkreditierte Siegel.

Zukunftsversprechen ohne Plan

Werbung mit Zielen wie „klimaneutral bis 2030" ist nur zulässig, wenn ein verifizierbarer, externer Umsetzungsplan vorliegt.

Geltungsbereich

Wer ist betroffen?

EmpCo gilt für jede Form der Verbraucherwerbung in der EU — unabhängig von der Unternehmensgröße. Folgende Kanäle und Touchpoints sind betroffen:

Einordnung im EU-Recht

EmpCo vs. Green Claims vs. UWG

EmpCo (EU 2024/825)

Verbot pauschaler Umweltaussagen, Selbstsiegel und Kompensations-Claims

In Kraft seit 26.03.2024, Anwendung ab 27.09.2026

Green Claims Directive (Entwurf 2023/166)

Vorab-Verifizierung von Umwelt-Claims durch akkreditierte Drittparteien

Im Trilog-Verfahren, voraussichtlich 2027 in Kraft

Österreichisches UWG §§ 1, 2

Generalklausel gegen irreführende Werbung — gilt heute schon

Wird durch EmpCo erweitert (österreichisches UWG)

Häufige Fragen

FAQ zu EmpCo

Was bedeutet EmpCo wörtlich?

EmpCo ist die Abkürzung für „Empowering Consumers for the Green Transition" — eine EU-Richtlinie, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umweltwerbungen schützen und ihre informierte Kaufentscheidung stärken soll.

Wann gilt EmpCo in Österreich?

Die Richtlinie ist seit 26. März 2024 in Kraft. Die nationalen Umsetzungsgesetze (Anpassung des österreichischen UWG) müssen bis 27. März 2026 erlassen werden, die Vorschriften gelten ab 27. September 2026 für die gesamte Werbepraxis.

Gilt EmpCo auch für kleine Unternehmen?

Ja. Die Richtlinie unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße. Sobald ein Unternehmen Werbung gegenüber Verbrauchern (B2C) macht, ist es betroffen — vom Einzelhändler bis zum Großkonzern.

Was ist der Unterschied zwischen EmpCo und der Green Claims Directive?

EmpCo verbietet konkrete irreführende Aussagen und ist bereits in Kraft. Die Green Claims Directive (in Vorbereitung) ergänzt diese um eine Pflicht zur Vorab-Verifizierung durch unabhängige Stellen — sie wird voraussichtlich 2027 folgen.

Welche Begriffe sind nach EmpCo verboten?

Pauschale Begriffe ohne Beleg auf derselben Webseite sind verboten: „umweltfreundlich", „nachhaltig", „grün", „klimaneutral", „ökologisch", „bio" (außerhalb des Lebensmittelkontextes) und ähnliche generische Aussagen.

Wer überwacht die Einhaltung?

In Österreich sind der VKI (Verein für Konsumenteninformation), der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, Mitbewerber sowie die Marktüberwachungsbehörden zuständig. Verstöße können per Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder behördlichem Bußgeldverfahren verfolgt werden.

Weiterführend

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