EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition" — die EU-Richtlinie 2024/825 ist das wichtigste neue Werberecht für umweltbezogene Aussagen. Sie verbietet ab 27. September 2026 pauschale Begriffe wie „klimaneutral", „umweltfreundlich" oder „nachhaltig" ohne konkrete Substanziierung am Werbemittel.
Letztes Update: 26. Mai 2026
EmpCo greift in vier Bereichen ein. Drei davon sind per se verboten — ohne Spielraum. Das vierte erlaubt Zukunftsversprechen nur unter strengen Bedingungen.
Begriffe wie „umweltfreundlich", „nachhaltig" oder „grün" sind ohne Substanziierung mit konkreten Belegen auf derselben Webseite verboten.
Aussagen wie „klimaneutral" oder „CO₂-neutral", die ausschließlich auf Kompensationszahlungen beruhen, sind als irreführend per se verboten.
Hersteller dürfen keine Eigen-Labels mehr verwenden, die ein Drittpartei-Zertifikat suggerieren. Erlaubt sind nur durch unabhängige Stellen akkreditierte Siegel.
Werbung mit Zielen wie „klimaneutral bis 2030" ist nur zulässig, wenn ein verifizierbarer, externer Umsetzungsplan vorliegt.
EmpCo gilt für jede Form der Verbraucherwerbung in der EU — unabhängig von der Unternehmensgröße. Folgende Kanäle und Touchpoints sind betroffen:
Verbot pauschaler Umweltaussagen, Selbstsiegel und Kompensations-Claims
In Kraft seit 26.03.2024, Anwendung ab 27.09.2026
Vorab-Verifizierung von Umwelt-Claims durch akkreditierte Drittparteien
Im Trilog-Verfahren, voraussichtlich 2027 in Kraft
Generalklausel gegen irreführende Werbung — gilt heute schon
Wird durch EmpCo erweitert (österreichisches UWG)
EmpCo ist die Abkürzung für „Empowering Consumers for the Green Transition" — eine EU-Richtlinie, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umweltwerbungen schützen und ihre informierte Kaufentscheidung stärken soll.
Die Richtlinie ist seit 26. März 2024 in Kraft. Die nationalen Umsetzungsgesetze (Anpassung des österreichischen UWG) müssen bis 27. März 2026 erlassen werden, die Vorschriften gelten ab 27. September 2026 für die gesamte Werbepraxis.
Ja. Die Richtlinie unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße. Sobald ein Unternehmen Werbung gegenüber Verbrauchern (B2C) macht, ist es betroffen — vom Einzelhändler bis zum Großkonzern.
EmpCo verbietet konkrete irreführende Aussagen und ist bereits in Kraft. Die Green Claims Directive (in Vorbereitung) ergänzt diese um eine Pflicht zur Vorab-Verifizierung durch unabhängige Stellen — sie wird voraussichtlich 2027 folgen.
Pauschale Begriffe ohne Beleg auf derselben Webseite sind verboten: „umweltfreundlich", „nachhaltig", „grün", „klimaneutral", „ökologisch", „bio" (außerhalb des Lebensmittelkontextes) und ähnliche generische Aussagen.
In Österreich sind der VKI (Verein für Konsumenteninformation), der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, Mitbewerber sowie die Marktüberwachungsbehörden zuständig. Verstöße können per Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder behördlichem Bußgeldverfahren verfolgt werden.
Die vollständige Aufschlüsselung mit Zeitplan, Pflichten und Sanktionen.
Wie Deutschland die EmpCo-Richtlinie nationalrechtlich umsetzt.
Über 40 Begriffe, die ab 2026 in der Werbung nicht mehr erlaubt sind.
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