Was ist EmpCo?
EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition" — die EU-Richtlinie 2024/825 ist das wichtigste neue Werberecht für umweltbezogene Aussagen. Sie verbietet ab 27. September 2026 pauschale Begriffe wie „klimaneutral", „umweltfreundlich" oder „nachhaltig" ohne konkrete Substanziierung am Werbemittel.
Letztes Update: 26. Mai 2026
Was EmpCo konkret verbietet
EmpCo greift in vier Bereichen ein. Drei davon sind per se verboten — ohne Spielraum. Das vierte erlaubt Zukunftsversprechen nur unter strengen Bedingungen.
Generische Umweltaussagen
Begriffe wie „umweltfreundlich", „nachhaltig" oder „grün" sind ohne Substanziierung mit konkreten Belegen auf derselben Webseite verboten.
Klimaneutralitäts-Claims durch Kompensation
Aussagen wie „klimaneutral" oder „CO₂-neutral", die ausschließlich auf Kompensationszahlungen beruhen, sind als irreführend per se verboten.
Selbst erstellte Umweltsiegel
Hersteller dürfen keine Eigen-Labels mehr verwenden, die ein Drittpartei-Zertifikat suggerieren. Erlaubt sind nur durch unabhängige Stellen akkreditierte Siegel.
Zukunftsversprechen ohne Plan
Werbung mit Zielen wie „klimaneutral bis 2030" ist nur zulässig, wenn ein verifizierbarer, externer Umsetzungsplan vorliegt.
Wer ist betroffen?
EmpCo gilt für jede Form der Verbraucherwerbung in der EU — unabhängig von der Unternehmensgröße. Folgende Kanäle und Touchpoints sind betroffen:
- Online-Shops mit Versand in die EU
- B2C-Webseiten und Landingpages
- Soziale Medien (Instagram, TikTok, Facebook)
- Produktverpackungen und Etiketten
- Print-Werbung, Plakate, TV-Spots
- Newsletter und E-Mail-Kampagnen
EmpCo vs. Green Claims vs. UWG
EmpCo (EU 2024/825)
Verbot pauschaler Umweltaussagen, Selbstsiegel und Kompensations-Claims
Auf EU-Ebene in Kraft getreten am 26.03.2024, in Österreich anzuwenden ab 27.09.2026
Green Claims Directive (Entwurf 2023/166)
Vorab-Verifizierung von Umwelt-Claims durch akkreditierte Drittparteien
Im Trilog-Verfahren, voraussichtlich 2027 in Kraft
Österreichisches UWG §§ 1, 2
Generalklausel gegen irreführende Werbung — gilt heute schon
Wird durch EmpCo erweitert (österreichisches UWG)
FAQ zu EmpCo
Was bedeutet EmpCo wörtlich?
EmpCo ist die Abkürzung für „Empowering Consumers for the Green Transition" — eine EU-Richtlinie, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umweltwerbungen schützen und ihre informierte Kaufentscheidung stärken soll.
Wann gilt EmpCo in Österreich?
Die Richtlinie ist auf EU-Ebene am 26. März 2024 in Kraft getreten. Die nationalen Umsetzungsgesetze (Anpassung des österreichischen UWG) müssen bis 27. März 2026 erlassen werden, die Vorschriften sind ab 27. September 2026 auf die gesamte Werbepraxis anzuwenden.
Gilt EmpCo auch für kleine Unternehmen?
Ja. Die Richtlinie unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße. Sobald ein Unternehmen Werbung gegenüber Verbrauchern (B2C) macht, ist es betroffen — vom Einzelhändler bis zum Großkonzern.
Was ist der Unterschied zwischen EmpCo und der Green Claims Directive?
EmpCo verbietet konkrete irreführende Aussagen; ihre Vorgaben sind ab dem 27.09.2026 anzuwenden. Die Green Claims Directive (in Vorbereitung) ergänzt diese um eine Pflicht zur Vorab-Verifizierung durch unabhängige Stellen — sie wird voraussichtlich 2027 folgen.
Welche Begriffe sind nach EmpCo verboten?
Pauschale Begriffe ohne Beleg auf derselben Webseite sind verboten: „umweltfreundlich", „nachhaltig", „grün", „klimaneutral", „ökologisch", „bio" (außerhalb des Lebensmittelkontextes) und ähnliche generische Aussagen.
Wer überwacht die Einhaltung?
In Österreich sind der VKI (Verein für Konsumenteninformation), der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, Mitbewerber sowie die Marktüberwachungsbehörden zuständig. Verstöße können per Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder behördlichem Bußgeldverfahren verfolgt werden.
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