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Strategie

Wettbewerber wegen Greenwashing abmahnen

Wettbewerber, die sich mit „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ einen unzulässigen Marktvorteil verschaffen, kann man abmahnen lassen. Die EmpCo-Richtlinie schafft dafür ab dem 27. September 2026 erstmals eine harmonisierte europäische Grundlage. Aber: Eine Abmahnung ist immer auch ein Risiko-Spiel.

Diese Seite zeigt, wann eine Wettbewerber-Abmahnung sinnvoll ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie der Ablauf aussieht — und welche vier Risiken Sie unbedingt kennen sollten, bevor Sie eine Abmahnung aussprechen.

Problem

Wann lohnt sich eine Abmahnung?

Eine Wettbewerber-Abmahnung lohnt sich nicht bei Bagatell-Verstößen. Sie lohnt sich, wenn ein direkter Mitbewerber durch unlautere Umweltwerbung systematisch Marktanteile gewinnt — und sich dadurch ein messbarer Umsatzeffekt zu Ihren Lasten ergibt. Klassische Konstellationen: ein vergleichbares Produkt zum gleichen Preis wirbt mit „klimaneutral“ und gewinnt deutlich an Listings, oder ein Mitbewerber dominiert SEO-Rankings mit Suchbegriffen wie „nachhaltig“ — die er selbst nicht belegen kann.

Nicht jede Greenwashing-Beobachtung rechtfertigt jedoch eine Abmahnung. Wer ohne saubere Aktivlegitimation oder mit unzureichender Beweislage vorgeht, riskiert einen Vergleichs- oder Prozessausgang zum eigenen Nachteil. Die rechtssichere Abmahnung ist immer ein juristisch begleiteter Vorgang — nicht eine Marketing-Maßnahme.

Wichtig: Saubere Hand

Vor jeder Wettbewerber-Abmahnung wird die eigene Werbekommunikation auf identische Risiken geprüft. Wer selbst mit „klimaneutral“ wirbt und dann andere abmahnt, riskiert eine sofortige Gegenabmahnung — mit doppelten Kosten und voll Reputationsschaden.

Lösung

Vier Voraussetzungen

Diese vier Voraussetzungen müssen lückenlos erfüllt sein. Fehlt eine davon, scheitert die Abmahnung — entweder im Vorfeld an der Erstattungsfähigkeit oder spätestens im gerichtlichen Verfahren.

Aktivlegitimation

Sie müssen Mitbewerber nach österreichischem UWG sein. Konkret: Waren oder Dienstleistungen anbieten, die im sachlichen, räumlichen und zeitlichen Wettbewerb stehen. Allgemeine Branchenzugehörigkeit reicht nicht — entscheidend ist die Austauschbarkeit aus Kundensicht.

Konkreter Verstoß

Der Verstoß muss in der Werbung aktuell und feststellbar sein. Bloße Vermutungen oder veraltete Cache-Inhalte sind ungeeignet. Empfehlung: Beanstandeter Inhalt zur Beweissicherung notariell archivieren lassen.

Wesentlichkeit

Der Verstoß muss spürbar sein, also geeignet, das Marktverhalten von Verbrauchern zu beeinflussen. Bei Greenwashing-Begriffen wie „klimaneutral” ohne Beleg ist die Wesentlichkeit nach europäischer Leit-Rechtsprechung regelmäßig gegeben.

Saubere eigene Werbung

Wer selbst greenwasht, wird im Verfahren regelmäßig auf eigene Verstöße verwiesen. Verteidigungsstandard ist die Gegenabmahnung. Vor jeder Abmahnung daher die eigene Kommunikation auf identische Risiken scannen.

Ablauf

Schritt für Schritt

Typischer Ablauf einer Wettbewerber-Abmahnung von der ersten Beobachtung bis zur einstweiligen Verfügung.

  1. 1

    Verdacht prüfen

    1 Tag

    Eigene Wettbewerbsstellung dokumentieren, Verstoß abgrenzen, eigene Werbung gegenchecken.

  2. 2

    Beweissicherung

    1–2 Tage

    Screenshots mit Zeitstempel, URL-Archivierung über web.archive.org, ggf. notarielle Beglaubigung.

  3. 3

    Anwalt einschalten

    2–3 Tage

    Spezialisierte Kanzlei für Wettbewerbsrecht. Honorarklarheit, Kostenrisiko und Erfolgschance offen besprechen.

  4. 4

    Abmahnung versenden

    1 Tag

    Schreiben mit Beanstandung, vorformulierter UE, Frist (5 bis 10 Werktage) und Kostennote.

  5. 5

    Reaktion auswerten

    7–14 Tage

    UE akzeptieren, nachverhandeln oder einstweilige Verfügung beantragen.

Risiken

Vier Risiken, die Sie kennen müssen

Eine Abmahnung kann auch nach hinten losgehen. Diese vier Risiken sind die am häufigsten unterschätzten — und die größten Kostenquellen für leichtfertig eingereichte Abmahnungen.

01

Negative Feststellungsklage

Der Abgemahnte kann nach Erhalt der Abmahnung beim Wunsch-Gericht eine negative Feststellungsklage einreichen. Damit verlieren Sie die Wahl des Gerichtsstands.

02

Gegenabmahnung

Eine wachsende Zahl von Unternehmen prüft den Abmahner sofort auf eigene Verstöße. Wer selbst nicht sauber ist, wird mitabgemahnt — und der Schuss geht nach hinten los.

03

Kostenrisiko bei Klage-Abweisung

Wird der Abmahn-Anspruch vor Gericht verworfen, trägt der Abmahnende die vollen Verfahrenskosten plus eigene Anwaltskosten. Bei Streitwerten um 50.000 Euro entstehen Risiken im fünfstelligen Bereich.

04

Reputationsschaden

Abmahnungen werden häufig öffentlich. Wer als „Abmahn-Wettbewerber“ wahrgenommen wird, verliert Sympathie bei Kunden, Partnern und Medien — besonders im ESG-affinen Umfeld.

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