Die EU-Richtlinie 2024/825 verbietet keine Umweltwerbung — sie verbietet unbelegte Umweltwerbung. Entscheidend ist deshalb die Frage, welcher Beleg für welchen Claim-Typ genügt. Diese Übersicht ordnet die Anforderungen je Aussage-Kategorie ein und zeigt, wie eine belastbare Beleg-Dokumentation aufgebaut ist.
Emissionsdaten über den Lebenszyklus (z. B. Bilanz nach GHG Protocol / ISO 14067). Aussagen, die allein auf Kompensation beruhen, sind ab 27.09.2026 für Produkte unzulässig — Reduktion und Kompensation müssen getrennt ausgewiesen werden.
Nur zulässig mit anerkannter, hervorragender Umweltleistung (z. B. EU-Ecolabel) oder wenn die Aussage unmittelbar präzisiert wird („umweltfreundlich, weil 80 % weniger Wasserverbrauch seit 2019" — mit belegter Messung).
Material- und Verfahrensnachweise (Zertifikate der Lieferkette, Norm-Prüfungen wie EN 13432 für Kompostierbarkeit), bezogen auf das konkrete Produkt — nicht auf die Produktkategorie.
Öffentlich einsehbarer, realistischer Umsetzungsplan mit messbaren, terminierten Zwischenzielen und unabhängiger, regelmäßiger Überprüfung — reine Absichtserklärungen genügen nicht.
Nur Nachhaltigkeitssiegel aus staatlichen Systemen oder mit unabhängiger Drittzertifizierung. Selbst erstellte Siegel ohne externes Zertifizierungssystem sind ab dem Stichtag per se unzulässig.
Nachvollziehbare Vergleichsbasis: gleiche Messmethode, gleiche Datengrundlage, Offenlegung des Bezugsprodukts und des Zeitraums.
Einordnung nach Richtlinie (EU) 2024/825 und UWG-Umsetzung; die konkrete Anforderung hängt vom Einzelfall ab. Begriffs-Details: verbotene Begriffe und EmpCo-Richtlinie erklärt.
Inventur: Jede Umweltaussage auf Website, Shop, PDFs, Bannern und Siegeln erfassen — mit Fundstelle.
Zuordnung: Jede Aussage einem Claim-Typ (Tabelle oben) und der einschlägigen Regelung zuordnen.
Beleg-Akte: Pro Aussage den Nachweis ablegen (Messung, Zertifikat, Norm-Prüfung, Umsetzungsplan) — datiert und versioniert.
Lücken schließen: Aussagen ohne Beleg präzisieren, belegen oder entfernen — vor dem 27.09.2026.
Laufend halten: Neue Inhalte (Kampagnen, Produkttexte, Social-Grafiken) vor Veröffentlichung gegen die Beleg-Akte prüfen.
Schritt 1 automatisieren: Die vollständige Inventur aller Umweltaussagen — inklusive PDFs, Bildern und Siegeln — liefert die EmpCo-Prüfung als fundstellengenauen Bericht.
Gratis-Check startenViele Unternehmen besitzen Zertifikate und Ökobilanzen, werben aber mit Aussagen, die diese Belege gar nicht tragen: Das FSC-Zertifikat belegt die Papierherkunft, nicht die „klimaneutrale Produktion"; die Ökostrom-Rechnung belegt den Strombezug, nicht das „umweltfreundliche Produkt". Entscheidend ist die Deckungsgleichheit von Aussage und Beleg — genau das prüfen Abmahnvereine zuerst.
Das werbende Unternehmen. Wettbewerber, Verbraucher- und Wettbewerbsverbände können Aussagen abmahnen; im Verfahren muss das Unternehmen die Richtigkeit seiner Umweltaussage belegen können — mit Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Werbung bereits vorlagen.
Die Präzisierung einer Aussage muss für Verbraucher unmittelbar wahrnehmbar sein — auf demselben Werbemittel oder direkt verlinkt. Ein Verweis auf einen 200-seitigen Nachhaltigkeitsbericht ohne konkrete Fundstelle genügt dafür regelmäßig nicht.
Für produktbezogene Werbung nicht: Ab dem 27.09.2026 sind Klimaneutralitäts-Aussagen, die allein auf Kompensation beruhen, ausdrücklich unzulässig (Anhang I der Richtlinie 2024/825). Zulässig bleibt transparente Kommunikation, die Reduktion und Kompensation klar trennt.
Ja — maßgeblich ist, was ab dem Stichtag öffentlich abrufbar ist. Auch ältere Blog-Artikel, Produkttexte, PDF-Broschüren und Social-Media-Posts zählen, solange sie erreichbar sind.
Manuelle Inventuren übersehen erfahrungsgemäß Aussagen in PDFs, Bildern und Siegeln. Empcora scannt automatisiert alle Seiten, verlinkte Dokumente und per Bilderkennung auch Grafiken — und liefert die Inventur mit Fundstellen als Bericht.
Diese Übersicht ordnet die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2024/825 und ihrer UWG-Umsetzung allgemein ein — sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls durch Ihre Rechtsberatung.