Blauer Engel
Deutsches Umweltzeichen seit 1978; staatlich getragen, Vergabe über RAL gGmbH mit produktgruppenspezifischen Kriterien und Prüfung durch das Umweltbundesamt.
- Träger / Vergabestelle
- Bundesministerium für Umwelt (Zeichenträger); Vergabe durch die RAL gGmbH, fachliche Prüfung durch das Umweltbundesamt, Entscheidung durch die Jury Umweltzeichen
- Bestehen
- seit 1978
- Geltungsbereich
- PapierprodukteFarben und LackeReinigungsmittelElektrogeräte und ITBau- und Innenraumprodukteweitere produktgruppenspezifische Vergabegrundlagen
Vergabekriterien und Prüfverfahren
Antrag bei der RAL gGmbH mit Nachweisen zur produktgruppenspezifischen Vergabegrundlage; über neue Produktgruppen und Kriterien entscheidet die unabhängige Jury Umweltzeichen; Zeichennutzungsverträge sind befristet und an die jeweils gültige Vergabegrundlage gebunden.
Geltungsbereich und Grenzen
Das Zeichen gilt je Produkt für die Kriterien der jeweiligen Vergabegrundlage — es trifft keine Aussage über andere Produkte desselben Anbieters oder über das Unternehmen insgesamt.
Übliche Erscheinung in der Werbung
Logo auf Produkt und Verpackung mit Nennung der geprüften Eigenschaft im Untertitel des Zeichens, dazu Verweise in Produktdatenblättern und Online-Shops.
Übliche Nachweise
- Zeichennutzungsvertrag mit der RAL gGmbH für das konkrete Produkt
- Angabe der Vergabegrundlage (DE-UZ-Nummer), auf der die Zertifizierung beruht
Quellen
Faktenstand: 2026-08-28
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