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Umweltsiegel prüfen
Staatlich festgesetztes Zeichen

Blauer Engel

Deutsches Umweltzeichen seit 1978; staatlich getragen, Vergabe über RAL gGmbH mit produktgruppenspezifischen Kriterien und Prüfung durch das Umweltbundesamt.

Träger / Vergabestelle
Bundesministerium für Umwelt (Zeichenträger); Vergabe durch die RAL gGmbH, fachliche Prüfung durch das Umweltbundesamt, Entscheidung durch die Jury Umweltzeichen
Bestehen
seit 1978
Geltungsbereich
PapierprodukteFarben und LackeReinigungsmittelElektrogeräte und ITBau- und Innenraumprodukteweitere produktgruppenspezifische Vergabegrundlagen

Vergabekriterien und Prüfverfahren

Antrag bei der RAL gGmbH mit Nachweisen zur produktgruppenspezifischen Vergabegrundlage; über neue Produktgruppen und Kriterien entscheidet die unabhängige Jury Umweltzeichen; Zeichennutzungsverträge sind befristet und an die jeweils gültige Vergabegrundlage gebunden.

Vergabekriterien beim Träger

Geltungsbereich und Grenzen

Das Zeichen gilt je Produkt für die Kriterien der jeweiligen Vergabegrundlage — es trifft keine Aussage über andere Produkte desselben Anbieters oder über das Unternehmen insgesamt.

Übliche Erscheinung in der Werbung

Logo auf Produkt und Verpackung mit Nennung der geprüften Eigenschaft im Untertitel des Zeichens, dazu Verweise in Produktdatenblättern und Online-Shops.

Übliche Nachweise

Quellen

Faktenstand: 2026-08-28

Dieses Verzeichnis dokumentiert technische Fakten zu Vergabesystemen mit amtlichen Quellen beziehungsweise den Quellen des jeweiligen Systemträgers. Es enthält keine Rechtsberatung und keine Einzelfallbewertung — ob und wie ein Zeichen in einer konkreten Werbung eingesetzt werden kann, wird hier nicht beurteilt.

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Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.