Zum Hauptinhalt springen
Alle Umweltaussagen
Standard oder Nachweismethode

„Cradle to Grave“

Bedeutung

„Cradle to Grave“ bezeichnet in der Ökobilanz nach ISO 14040/14044 eine Systemgrenze, die den gesamten Lebensweg eines Produkts von der Rohstoffgewinnung über Herstellung und Nutzung bis zur Entsorgung erfasst. Abzugrenzen ist sie von „Cradle to Gate“ (bis zum Verlassen des Werks) und „Gate to Gate“ (einzelner Verarbeitungsschritt). „Cradle to Cradle“ steht im Ökobilanz-Kontext für eine Modellierung mit geschlossenem Kreislauf beziehungsweise Recyclingallokation; damit ist nicht das Produktzertifikat Cradle to Cradle Certified® gemeint, das auf einer anderen Ebene liegt und in Stufen von Bronze bis Platin vergeben wird. Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 schreibt keine Bilanzierungsmethode vor. Sie ändert Tatbestände der UGP-Richtlinie — Anhang I Nr. 2a, 4a bis 4c, 10a und 23d bis 23j sowie Art. 6 und 7 — und wird ab dem 27.09.2026 angewendet. Eine allgemeine Nachweismethodik für Umweltaussagen hätte erst der gesonderte Vorschlag für eine Green-Claims-Richtlinie gebracht, der nicht in Kraft ist. Wie tief eine Angabe belegt sein muss, richtet sich daher nach der konkreten Aussage; für produktbezogene CO₂-Angaben ist die Lebenszyklusbetrachtung nach ISO 14067 der übliche Nachweisweg, für vergleichende öffentliche Aussagen verlangt ISO 14044 zusätzlich eine kritische Prüfung. Eine Zahlenangabe ohne Systemgrenze, funktionelle Einheit, Datenstand und Methodik bleibt für den Adressaten nicht überprüfbar. Ob darin eine Irreführung nach § 5 UWG liegt, hängt von der Verkehrsauffassung des angesprochenen Publikums und von der geschäftlichen Relevanz der Angabe im Einzelfall ab.

Typische Formulierungen in der Werbung

Übliche Nachweise und Standards

Quellenbasierte Orientierung

Standard oder Nachweismethode — Der Begriff ist nicht allein aufgrund seines Wortlauts einem Anhang-I-Eintrag zugeordnet.

Dieser Eintrag beschreibt einen Standard oder eine Nachweismethode, keine Werbeaussage. Er dient der Einordnung und Abgrenzung; ein eigener Eintrag in Anhang I besteht dafür nicht.

Merkmale der Quellenkategorie

  • Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.

Abgrenzungen und weitere Kontexte

  • Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
  • Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
Rechtsraum
international
Quellenstand geprüft am
1.8.2026

Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.

Verwendet Ihre Website „Cradle to Grave“?

Der kostenlose Check durchsucht Ihre Website nach Umwelt-Aussagen und nennt die Fundstellen.

Kostenloser Check
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Eine individuelle rechtliche Bewertung wird von Empcora nicht angeboten.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.