„Fairtrade“
Bedeutung
Fairtrade ist ein privates Zertifizierungssystem: Fairtrade International setzt die Standards, die Zertifizierung der Akteure und die Kontrolle der Lieferkette übernimmt die unabhängige Zertifizierungsstelle FLOCERT. Die Aussage ist in erster Linie sozial geprägt — sie betrifft Handelsbedingungen, Mindestpreise und Prämien —, enthält daneben aber auch ökologische Kriterien. Ab dem 27.09.2026 gilt Anhang I Nr. 2a UCPD in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/825; in Deutschland wirkt der Tatbestand über den Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG. Untersagt ist danach die Darstellung eines Nachhaltigkeitssiegels, das nicht auf einem Zertifizierungssystem beruht und nicht von Behörden eingeführt wurde. Das Fairtrade-Siegel beruht auf einem solchen System, weil Standardsetzung, Audit und Zertifikatsvergabe getrennt organisiert und die Kriterien öffentlich einsehbar sind. Selbst gestaltete „fair gehandelt“-Zeichen ohne dahinterstehendes System erfüllen diese Voraussetzung nicht. Bezieht sich die Zertifizierung nur auf einzelne Bestandteile, darf sie nicht als Aussage über das gesamte Produkt dargestellt werden (Anhang I Nr. 4b). Die Angabe des zertifizierten Anteils ist der praktische Weg, diese Zuordnung klarzustellen; wie die Kennzeichnung auszusehen hat, ergibt sich aus den Kennzeichnungsregeln der Fairtrade-Standards. Eine gesetzliche Pflicht, den Anteil ab dem 27.09.2026 in Prozent anzugeben, folgt aus der Richtlinie nicht — sie erfasst die unzutreffende Zuordnung einer Aussage zum Gesamtprodukt, schreibt aber keine Prozentangabe vor. Für einzelne Rohstoffe lassen die Fairtrade-Standards den Mengenausgleich (Mass Balance) zu. Der physisch im Produkt enthaltene Rohstoff stammt dann nicht zwingend aus zertifiziertem Anbau; die Fairtrade-Kennzeichnungsregeln sehen für diesen Fall einen Hinweis vor. Die Zertifizierung ist auf Verlangen über den FLOCERT-Auditbericht und die Lizenz- beziehungsweise Akteursnummer nachweisbar. Eine gesetzliche Pflicht, die FLO-ID auf dem Produkt oder der Verpackung anzugeben, besteht nicht: Sie ist eine Kennung für die Lieferkettenprüfung, kein vorgeschriebenes Kennzeichnungselement. Deckt der herangezogene Nachweis die beworbene Eigenschaft nicht ab — etwa wenn für Baumwolle auf die Fair Wear Foundation verwiesen wird, die Mitgliedsmarken im Brand Performance Check bewertet (Stufen Leader, Good, Needs Improvement) und weder Rohstoffe noch Produkte zertifiziert —, kommt eine Irreführung nach § 5 UWG in Betracht; maßgeblich sind die Verkehrsauffassung der angesprochenen Kreise und die geschäftliche Relevanz im Einzelfall. Rechtsprechung zur EmpCo-Richtlinie gibt es nicht, da sie erst ab dem 27.09.2026 anzuwenden ist.
Typische Formulierungen in der Werbung
- „Fairtrade-Schokolade“ – zertifiziert ist nur der Kakaoanteil
- „Fair gehandelt“ ohne Angabe eines dahinterstehenden Zertifizierungssystems
- „T-Shirt aus 100 % Fairtrade-Baumwolle (Fair Wear Foundation zertifiziert)“ – die Fair Wear Foundation bewertet Mitgliedsmarken, sie zertifiziert weder Baumwolle noch Produkte
Übliche Nachweise und Standards
- FLOCERT-Zertifikat mit FLO-ID des zertifizierten Akteurs
- FLOCERT-Auditbericht zur geprüften Lieferkette
- Lizenzvertrag und Lizenznummer der nationalen Fairtrade-Organisation für die Nutzung des Siegels
- Nachweis über den Mengenausgleich (Mass Balance), soweit die Fairtrade-Standards ihn für den Rohstoff zulassen
Quellenbasierte Orientierung
Standard oder Nachweismethode — Der Begriff ist nicht allein aufgrund seines Wortlauts einem Anhang-I-Eintrag zugeordnet.
Dieser Eintrag beschreibt einen Standard oder eine Nachweismethode, keine Werbeaussage. Er dient der Einordnung und Abgrenzung; ein eigener Eintrag in Anhang I besteht dafür nicht.
Merkmale der Quellenkategorie
- Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.
Abgrenzungen und weitere Kontexte
- Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
- Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Rechtsraum
- international
- Quellenstand geprüft am
- 1.8.2026
Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.
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Kostenloser CheckEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Eine individuelle rechtliche Bewertung wird von Empcora nicht angeboten.
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.

