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Pflicht-Substantiierung

Mikroplastikfrei"

§ 5 Abs. 1 UWG i.V.m. EU-VO 2023/2055 REACH Anhang XVII Eintrag 78

Was bedeutet das?

„Mikroplastikfrei" ist eine zulässige Aussage, sofern sie vollständig korrekt ist und durch geeignete Nachweise belegt werden kann. Die EU-Verordnung 2023/2055 (REACH) beschränkt ab dem 17. Oktober 2027 die Verwendung von absichtlich zugesetztem Mikroplastik in Produkten. Werden synthetische Polymere in der Formulierung verwendet, muss dies transparent offengelegt werden. Andernfalls kann die Behauptung „mikroplastikfrei“ nach § 5 UWG als irreführend bewertet werden. Ein Nachweis durch unabhängige Laboranalytik gemäß ISO 16128 ist empfehlenswert, um die Konformität mit der REACH-Verordnung zu dokumentieren.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)

Anhang I Nr. 4a UCPD (i.d.F. EmpCo) — generische Umweltaussage ohne anerkannte Nachweise

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
Treffen einer allgemeinen Umweltaussage, wobei der Gewerbetreibende die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann."
ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappen
Making a generic environmental claim for which the trader is not able to demonstrate recognised excellent environmental performance relevant to the claim."
FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappen
Présenter une allégation environnementale générique au sujet de laquelle le professionnel n'est pas en mesure de démontrer l'excellente performance environnementale reconnue en rapport avec l'allégation."
NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
Het maken van een generieke milieuclaim zonder dat de handelaar erkende voortreffelijke milieuprestaties kan aantonen die relevant zijn voor de claim."
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.