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Pflicht-Substantiierung

Ohne Tierversuche"

EU 1223/2009 Art. 18, Anhang I Nr. 10a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825)

Was bedeutet das?

Seit 2013 sind Tierversuche an fertigen Kosmetikprodukten und deren Inhaltsstoffen in der Europäischen Union verboten (EU 1223/2009). Die Behauptung „ohne Tierversuche“ stellt daher grundsätzlich keine differenzierende Information dar und kann als Trivial-Claim abgemahnt werden. Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) verschärft die Anforderungen an solche Aussagen, indem sie eine klare Substantiierungspflicht vorsieht (Anhang I Nr. 10a UCPD). Unternehmen müssen nachweisen, dass nicht nur das Endprodukt, sondern die gesamte Lieferkette frei von Tierversuchen ist. Eine reine Behauptung ohne Zertifizierung oder transparente Angaben zur Lieferkette ist nicht ausreichend und kann als irreführend gemäß § 5 UWG gewertet werden.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)

Anhang I Nr. 10a UCPD (i.d.F. EmpCo) — gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaft als Besonderheit

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
Präsentation von Anforderungen, die kraft Gesetzes für alle Produkte in der betreffenden Produktkategorie auf dem Unionsmarkt gelten, als Besonderheit des Angebots des Gewerbetreibenden."
ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappen
Presenting requirements imposed by law on all products within the relevant product category on the Union market as a distinctive feature of the trader's offer."
FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappen
Présenter comme une caractéristique distinctive de l'offre du professionnel des exigences imposées par la loi pour tous les produits de la catégorie de produits concernée sur le marché de l'Union."
NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
Het voorstellen van voor alle producten binnen de toepasselijke productcategorie op de markt van de Unie wettelijk opgelegde vereisten als een onderscheidend kenmerk van het aanbod van de handelaar."
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Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.