„TCFD“
Bedeutung
Die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) wurde 2015 vom Financial Stability Board eingesetzt und veröffentlichte im Juni 2017 Empfehlungen zur Offenlegung klimabezogener finanzieller Risiken und Chancen. Sie gliedern sich in vier Bereiche: Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele. Die Task Force wurde im Oktober 2023 aufgelöst; die Weiterführung liegt bei der IFRS-Stiftung, deren Standard IFRS S2 (Climate-related Disclosures) die Empfehlungen aufgenommen hat. Eine Berichtspflicht folgt nicht aus TCFD selbst. Sie ergibt sich in der Union aus Art. 19a der Richtlinie 2013/34/EU, der durch die CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) eingefügt wurde. Inhaltlich konkretisiert wird sie durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 mit den European Sustainability Reporting Standards. Der Klimastandard ESRS E1 gliedert sich in die Angabepflichten E1-1 bis E1-9 — Übergangsplan, Politiken, Maßnahmen, Ziele, Energieverbrauch und Energiemix, Treibhausgasemissionen der Scopes 1 bis 3, Emissionsabbau und über CO2-Zertifikate finanzierte Minderungsprojekte, interne CO2-Bepreisung sowie erwartete finanzielle Effekte. Der Anwendungsbeginn ist nach Unternehmensgruppen gestaffelt und wurde durch die Richtlinie (EU) 2025/794 für spätere Gruppen verschoben; maßgeblich ist die jeweils geltende nationale Umsetzung, und der Zuschnitt des Anwendungsbereichs ist Gegenstand laufender unionsrechtlicher Änderungsvorhaben. Berichtsrecht und Lauterkeitsrecht sind zu trennen. Eine unterbliebene oder unzureichende Nachhaltigkeitsberichterstattung wird über das Bilanz- und Offenlegungsrecht sanktioniert und ist nicht ohne Weiteres ein Verstoß gegen das UWG. Das Lauterkeitsrecht wird berührt, wenn Aussagen aus dem Bericht in der Marktkommunikation gegenüber Marktteilnehmern verwendet werden. Dann ist § 5 UWG der Maßstab für Angaben, die zur Täuschung geeignet sind; ob eine Irreführung vorliegt, hängt von der Verkehrsauffassung der angesprochenen Kreise und von der geschäftlichen Relevanz im Einzelfall ab. § 5a UWG betrifft das Vorenthalten wesentlicher Informationen; § 5b UWG legt lediglich fest, welche Informationen als wesentlich gelten, und ist selbst kein Verbotstatbestand. Das Datum 27.09.2026 gehört zur Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) und markiert nicht den Anwendungsbeginn der CSRD. TCFD, IFRS S2 und ESRS E1 legen fest, welche Informationen offenzulegen sind. Sie treffen keine Aussage über die Klimaleistung des Unternehmens. Aus einem TCFD-konformen Bericht folgt weder eine niedrige Emissionsintensität noch ein wirksamer Reduktionspfad. Wird der Berichtsbezug in der Werbung in eine allgemeine Umweltaussage überführt — etwa „klimaverantwortliches Unternehmen" —, ist ab dem 27.09.2026 Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. der Richtlinie (EU) 2024/825 einschlägig, umgesetzt im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG: Die Ziffer stellt auf den fehlenden Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung ab. Bezieht sich eine Aussage auf das gesamte Unternehmen oder Produkt, ist aber nur für einen Teilaspekt belegt, kommt Anhang I Nr. 4b in Betracht. Besondere Aufmerksamkeit verlangt der Berichtsinhalt zu CO2-Zertifikaten (ESRS E1-7). Produktbezogene Klimaaussagen, die auf einem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, sind nach Anhang I Nr. 4c ab dem 27.09.2026 erfasst. Daran ändert sich nichts durch einen Transparenzzusatz zu Projekttyp, Vintage oder zugrunde liegendem Standard. Zur Mehrdeutigkeit des Begriffs „klimaneutral" hat der BGH mit Urteil vom 27.06.2024 (I ZR 98/23) entschieden, dass in der Werbung selbst aufzuklären ist, ob Reduktion oder Kompensation gemeint ist. Die Datengrundlage der Offenlegung stammt typischerweise aus dem GHG Protocol (Corporate Standard und Scope-3-Standard) oder aus ISO 14064-1 für die Bilanz auf Organisationsebene. ISO 14064-3 regelt die Verifizierung, ISO 14067 die produktbezogene CO2-Bilanz. Die Nennung eines Berichtsrahmens ersetzt diese Datengrundlage nicht: Prüfbar ist eine TCFD-Angabe erst mit Berichtsjahr, Konsolidierungskreis, Methodik und Angabe, ob und durch wen die Daten geprüft wurden.
Typische Formulierungen in der Werbung
- „TCFD-konformer Geschäftsbericht"
- „Offenlegung klimabezogener Risiken nach TCFD"
- „TCFD-Reporting gemäß CSRD-Anforderungen"
- „TCFD-konform und damit klimaverantwortlich" — Übergang vom Berichtsrahmen zur Umweltaussage
Übliche Nachweise und Standards
- IFRS S2 Climate-related Disclosures (ISSB) — Nachfolgerahmen der TCFD-Empfehlungen
- TCFD-Empfehlungen von 2017 mit Angabe von Berichtsjahr und Konsolidierungskreis
- ESRS E1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772), Angabepflichten E1-1 bis E1-9
- Treibhausgasbilanz nach GHG Protocol (Corporate Standard und Scope-3-Standard) bzw. ISO 14064-1, Verifizierung nach ISO 14064-3
Quellenbasierte Orientierung
Standard oder Nachweismethode — Der Begriff ist nicht allein aufgrund seines Wortlauts einem Anhang-I-Eintrag zugeordnet.
Dieser Eintrag beschreibt einen Standard oder eine Nachweismethode, keine Werbeaussage. Er dient der Einordnung und Abgrenzung; ein eigener Eintrag in Anhang I besteht dafür nicht.
Merkmale der Quellenkategorie
- Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.
Abgrenzungen und weitere Kontexte
- Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
- Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Rechtsraum
- international
- Quellenstand geprüft am
- 1.8.2026
Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.
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Kostenloser CheckEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Eine individuelle rechtliche Bewertung wird von Empcora nicht angeboten.
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.

