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Pflicht-Substantiierung

TCFD"

CSRD Art. 19a, ESRS E1 Abschnitt 4.2

Was bedeutet das?

TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures) ist ein internationaler Standard für die Offenlegung klimabezogener finanzieller Risiken und Chancen. Ab 27.09.2026 werden viele Unternehmen durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet, TCFD-konform zu berichten. Die CSRD implementiert die TCFD-Empfehlungen in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), insbesondere in ESRS E1. Eine fehlende oder unzureichende Offenlegung klimabezogener Risiken kann ab diesem Zeitpunkt eine irreführende geschäftliche Handlung gemäß § 5 UWG darstellen, da die Informationen für Investoren und Stakeholder wesentlich sind. Die Berichterstattung umfasst vier Kernbereiche: Governance, Strategie, Risikomanagement und Kennzahlen/Metriken.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)

Anhang I Nr. 4a UCPD (i.d.F. EmpCo) — generische Umweltaussage ohne anerkannte Nachweise

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
Treffen einer allgemeinen Umweltaussage, wobei der Gewerbetreibende die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann."
ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappen
Making a generic environmental claim for which the trader is not able to demonstrate recognised excellent environmental performance relevant to the claim."
FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappen
Présenter une allégation environnementale générique au sujet de laquelle le professionnel n'est pas en mesure de démontrer l'excellente performance environnementale reconnue en rapport avec l'allégation."
NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
Het maken van een generieke milieuclaim zonder dat de handelaar erkende voortreffelijke milieuprestaties kan aantonen die relevant zijn voor de claim."
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.