„Verified Carbon Standard (VCS)“
Bedeutung
Der Verified Carbon Standard (VCS) ist das Zertifizierungsprogramm der Non-Profit-Organisation Verra für freiwillige Klimaschutzprojekte und zählt zu den mengenmäßig größten Programmen im freiwilligen Kohlenstoffmarkt. Projekte werden nach registrierten Methodiken entwickelt, von einer akkreditierten Validierungs- und Verifizierungsstelle geprüft und erhalten handelbare Zertifikate (Verified Carbon Units, VCU) mit Projekt-ID, Vintage-Jahr und Seriennummer, die im öffentlichen Verra Registry nachvollziehbar sind. Der Standard belegt damit Herkunft, Methodik und Prüfung eines Projekts — über die Klimabilanz eines Produkts, für das die Zertifikate später verwendet werden, sagt er nichts aus. Ab dem 27.09.2026 dürfen Produkt- und Unternehmensaussagen zu neutraler, verringerter oder positiver Klimawirkung nicht mehr auf einen Ausgleich von Treibhausgasemissionen gestützt werden. Anhang I Nr. 4c UCPD in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/825 — in Deutschland umgesetzt im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG — verbietet solche Aussagen ohne Einzelfallprüfung. Der Wortlaut knüpft an die kompensationsbasierte Wirkungsaussage selbst an: Angaben zu Projekttyp, Vintage, Registry-ID, Stilllegungsdatum oder zum zugrunde liegenden Programm ändern daran nichts, und zwar bei VCS ebenso wenig wie bei anderen Programmen. Eine Aussage wie „CO₂-kompensiert mit VCS-Zertifikaten“ ist ab diesem Zeitpunkt von der Ziffer erfasst, gleich welche Zusätze sie trägt. Zulässig bleibt die von jeder Wirkungsaussage getrennte Sachinformation darüber, welches Projekt in welchem Umfang unterstützt und welche Menge an Zertifikaten stillgelegt wurde — solange daraus keine Neutralitäts-, Minderungs- oder Positivwirkung für das beworbene Produkt oder das Unternehmen abgeleitet wird. Wird das VCS-Zeichen wie ein produktbezogenes Nachhaltigkeitssiegel eingesetzt, ist zusätzlich Anhang I Nr. 2a UCPD i.d.F. EmpCo zu beachten: Zertifiziert ist das Klimaschutzprojekt, nicht die beworbene Ware. Die Qualität von Zertifikaten aus dem freiwilligen Markt ist fachlich umstritten. Im Januar 2023 berichteten The Guardian, Die Zeit und SourceMaterial gestützt auf wissenschaftliche Auswertungen, mehr als 90 % der untersuchten Zertifikate aus VCS-Regenwaldprojekten (REDD+) seien wahrscheinlich wertlos („phantom credits“). Verra widersprach der Methodik der zugrunde liegenden Untersuchungen öffentlich und hat seine REDD+-Methodik seither überarbeitet. Die Recherche betraf eine einzelne Projektkategorie und ist keine behördlich oder gerichtlich festgestellte Tatsache. Für die lauterkeitsrechtliche Bewertung kommt es darauf nach dem 27.09.2026 ohnehin nicht mehr an: Nr. 4c stellt auf die kompensationsbasierte Aussage ab, nicht auf die Qualität der einzelnen Zertifikate. Bis zur Anwendbarkeit der neuen Ziffer gilt der allgemeine Irreführungsmaßstab des § 5 UWG; maßgeblich sind Verkehrsauffassung und geschäftliche Relevanz im Einzelfall. Der Bundesgerichtshof hat für den mehrdeutigen Begriff „klimaneutral“ entschieden, dass bereits in der Werbung selbst aufzuklären ist, ob die Aussage auf eigener Emissionsminderung oder auf Kompensation beruht (Urteil vom 27.06.2024, I ZR 98/23). Rechtsprechung zur EmpCo-Richtlinie selbst existiert bislang nicht, da sie noch nicht anzuwenden ist.
Typische Formulierungen in der Werbung
- „CO₂-kompensiert mit VCS-Zertifikaten“
- „Klimaneutral über Verra-VCS-Projekte“
- „Klimapositiv dank VCU aus zertifizierten Waldprojekten“
Übliche Nachweise und Standards
- Verra Registry: Projekt-ID, angewandte Methodik und Stilllegungsnachweis (Retirement) mit Seriennummer, Vintage und Datum
- Validierungs- und Verifizierungsbericht der akkreditierten Stelle (VVB) zum Projekt
- Für tatsächlich eigene Minderungen: THG-Bilanz nach ISO 14064-1 bzw. GHG Protocol (Scope 1–3), Produkt-CFP nach ISO 14067, Verifizierung nach ISO 14064-3
- Nicht tragfähig für kompensationsbasierte Klimaaussagen: Anhang I Nr. 4c lässt dafür keinen Nachweis zu
Quellenbasierte Orientierung
Standard oder Nachweismethode — Der Begriff ist nicht allein aufgrund seines Wortlauts einem Anhang-I-Eintrag zugeordnet.
Dieser Eintrag beschreibt einen Standard oder eine Nachweismethode, keine Werbeaussage. Er dient der Einordnung und Abgrenzung; ein eigener Eintrag in Anhang I besteht dafür nicht.
Merkmale der Quellenkategorie
- Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.
Abgrenzungen und weitere Kontexte
- Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
- Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Rechtsraum
- international
- Quellenstand geprüft am
- 1.8.2026
Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.
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Kostenloser CheckEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Eine individuelle rechtliche Bewertung wird von Empcora nicht angeboten.
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