„B Corp zertifiziert“
Bedeutung
„Certified B Corporation“ (B Corp) ist eine Zertifizierung der privaten Non-Profit-Organisation B Lab. Bewertet wird das Unternehmen als Ganzes — Governance, Mitarbeitende, Gemeinwesen, Umwelt und Kunden — über das B Impact Assessment. Die Zertifizierung setzt eine Mindestpunktzahl von 80 Punkten sowie die Verankerung der Stakeholder-Verantwortung in den Gesellschaftsdokumenten voraus; die Rezertifizierung erfolgt turnusmäßig im Abstand von drei Jahren. Maßgeblich ist jeweils die geltende Fassung des Zertifizierungssystems von B Lab. Anhang I Nr. 2a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825) untersagt ab dem 27.09.2026 das Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels, das nicht auf einem Zertifizierungssystem beruht oder nicht von Behörden eingeführt wurde. B Corp beruht auf einem Zertifizierungssystem mit veröffentlichten Kriterien, Bewertung durch eine dritte Stelle, Verzeichnis und Rezertifizierung. Die Darstellung des Siegels ist deshalb nach Nr. 2a nicht ausgeschlossen, solange die Zertifizierung tatsächlich besteht und dem werbenden Rechtsträger zusteht. Damit ist eine allgemeine Umweltaussage im Sinne von Anhang I Nr. 4a nicht abgedeckt. Diese Ziffer verlangt den Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung — etwa das EU Ecolabel, ein anderes Typ-I-Umweltzeichen nach EN ISO 14024 oder eine unionsrechtlich festgelegte Spitzenklasse. B Corp ist eine private Gesamtbewertung eines Unternehmens und gehört nicht dazu; eine pauschale Aussage wie „umweltfreundliches Unternehmen“ wird durch das Siegel nicht getragen. Eine Score-Angabe ist rechtlich nicht geboten: Weder die EmpCo-Richtlinie noch das UWG verlangen die Nennung der Punktzahl. Nr. 2a setzt das zugrunde liegende Zertifizierungssystem voraus, § 5 UWG im Übrigen eine nicht irreführende Darstellung. Ob die Darstellung irreführt, hängt unter anderem davon ab, ob Zertifizierungsinhaber, Geltungszeitraum und Bezugseinheit erkennbar sind — die Zertifizierung gilt dem Unternehmen, nicht einem einzelnen Produkt. Der typische Streitfall ist eine abgelaufene oder auf eine andere Konzerngesellschaft lautende Zertifizierung; die Bewertung richtet sich nach Verkehrsauffassung und geschäftlicher Relevanz im Einzelfall.
Typische Formulierungen in der Werbung
- „B Corp zertifiziert"
- „Certified B Corporation"
Übliche Nachweise und Standards
- Zertifikat von B Lab mit Zertifizierungsinhaber und Geltungszeitraum
- Öffentlich einsehbares B Impact Assessment im B-Corp-Verzeichnis
- Nachweis der laufenden Rezertifizierung (Turnus drei Jahre)
Quellenbasierte Orientierung
Standard oder Nachweismethode — Der Begriff ist nicht allein aufgrund seines Wortlauts einem Anhang-I-Eintrag zugeordnet.
Dieser Eintrag beschreibt einen Standard oder eine Nachweismethode, keine Werbeaussage. Er dient der Einordnung und Abgrenzung; ein eigener Eintrag in Anhang I besteht dafür nicht.
Merkmale der Quellenkategorie
- Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.
Abgrenzungen und weitere Kontexte
- Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
- Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Rechtsraum
- international
- Quellenstand geprüft am
- 1.8.2026
Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.
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Kostenloser CheckEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Eine individuelle rechtliche Bewertung wird von Empcora nicht angeboten.
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.

