Greenwashing-Check für Unternehmen aus Wien
Konzern-Zentralen, Finanzplatz und E-Commerce-Hubs — viele Marken mit „grünem" Branding und entsprechend hohem lauterkeitsrechtlichem Risiko bei Umweltaussagen.
EmpCo betrifft jedes Unternehmen in Wien
Die EU-Richtlinie 2024/825 ist EU-weit ab 27.09.2026 anzuwenden — Österreich setzt sie über eine Anpassung des UWG um (Umsetzungsfrist 27.03.2026), sie gilt also auch für Unternehmen in Wien. Wer auf seiner Website Begriffe wie „klimaneutral", „nachhaltig" oder „umweltfreundlich" ohne konkreten Nachweis verwendet, riskiert lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche. Vorgehen können insbesondere Mitbewerber, der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb und der Verein für Konsumenteninformation (VKI).
Umweltbezogene Werbeaussagen unterliegen dem österreichischen UWG und können durch Mitbewerber, den Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb sowie den VKI beanstandet werden — unabhängig vom Standort. Im Branchen-Fokus dieser Stadt (Konzerne, E-Commerce, Finanzplatz) sind Umwelt-Claims häufig.
Was Empcora für Wien bietet
- Gratis-Check in der Regel in etwa einer Minute — keine Anmeldung, keine Kreditkarte
- Vollständiger Audit (49 €) mit PDF-Report: Fundstellen + Rechtsgrundlage je Verstoß
- Monitoring ab 19 €/Mo — Re-Scan + Alerts bei neuen Verstößen
- Reine Prüfung — Fundstellen und Rechtsgrundlage, keine Rechtsberatung
- Server in Deutschland (Hetzner) — DSGVO-konform
Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst für automatisierte EmpCo-/Greenwashing-Checks — keine Anwaltskanzlei und vermittelt auch keine Anwälte. Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.

