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Alle Branchen Risiko: hoch

Mode & Textil: Greenwashing-Risiko 2026

Die Modebranche steht nach EmpCo besonders im Fadenkreuz: Generische Nachhaltigkeits-Labels und unbelegte Umweltaussagen auf Kleidung waren wiederholt Gegenstand verbraucherrechtlicher Prüfungen. So hat etwa die niederländische Verbraucherschutzbehörde ACM wiederholt auf unzureichend belegte Nachhaltigkeitsaussagen in der Modebranche hingewiesen und Anpassungen angemahnt. Ab dem 27.09.2026 gelten alle generischen Umweltaussagen ohne konkreten, messbaren Nachweis als irreführend nach § 5 UWG n. F. — egal ob auf Produkt-Label, im Online-Shop oder in der Werbung.

Typische Claims in Mode & Textil

  • nachhaltige Kollektion"
  • eco fashion"
  • umweltfreundliche Materialien"
  • fair produziert"
  • conscious"
  • green line"
  • recycelte Fasern"
  • klimaneutrales T-Shirt"
  • wasserarme Färbung"
  • circular fashion"

Konkrete Beispiele (rot/gelb)

  • „Sustainable Collection" ohne GOTS-Zertifikat — generische Nachhaltigkeitsaussage ohne anerkannten Nachweis
  • „Eco-friendly T-Shirt" mit 20 % recyceltem Polyester (Rest virgin) ohne Anteilsangabe
  • „Conscious" — generischer Begriff ohne messbares Kriterium
  • „Klimaneutrales Hemd" durch Pflanzen statt eigener Emissionsreduktion
  • „Made in Europe" bei Konfektion in Bangladesch und Endfertigung in Portugal

Anerkannte Zertifikate

GOTS (Global Organic Textile Standard)
Bio-Naturfasern + soziale Mindeststandards, Lizenznummer CU XXXXXX prüfbar.
OEKO-TEX Standard 100
Schadstoffprüfung mit Prüfnummer und Klasse (I für Baby, II für hautnah).
GRS (Global Recycled Standard)
Verifizierter Recycling-Anteil und Lieferkette.
Fair Wear Foundation
Mitgliedschaft mit Audit-Score (Leader/Good/Improver).
Bluesign
Ressourcenschonende Produktion (Wasser, Chemie, Luft).
Cradle to Cradle Certified
Kreislaufwirtschafts-Zertifikat in 5 Stufen.

Relevante Urteile

BGH · I ZR 98/23 · 2024
Katjes — „klimaneutral" ohne direkte Offenlegung der CO₂-Berechnungs- und Kompensationsmethoden ist irreführend nach § 5 UWG. Analog auf Modeartikel übertragbar.

Haeufige Fragen

Darf ich „recycelt" auf einem T-Shirt bewerben?

Nur mit Anteils-Angabe und Quellen-Information. Beispiel: „65 % recyceltes Polyester (GRS-zertifiziert)" ist zulässig, „aus recyceltem Material" allein nicht. Das EU Ecolabel und faserspezifische Normen stellen konkrete Anforderungen an den nachweisbaren Recyclinganteil für die Bewerbung als „recycelt".

Ist „Made in Europe" eine Greenwashing-Aussage?

Nicht per se, aber irreführend, wenn nur die finale Konfektion in Europa erfolgt. Nach Art. 60 UZK gilt: Made-in-Land = letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung. Bei Mode wird das oft missbraucht — z. B. Stoff aus Bangladesch, Nähen in Portugal = legal „Made in EU", aber irreführend.

Was bedeutet „circular fashion" rechtlich?

Rechtlich ist „circular" nicht definiert — daher ohne Substantiierung verboten (EmpCo Anhang I Nr. 4a). Wer den Begriff nutzen will, muss messbare Kreislauf-Indikatoren angeben: % recyceltes Material, Take-back-Programm, Reparatur-Service, Lebenszyklus-Analyse (LCA).

Reicht ein einzelnes Bio-Baumwoll-Hemd in der Kollektion für „nachhaltige Kollektion"?

Nein. Wenn eine Kollektion als „nachhaltig" beworben wird, müssen die zugrunde gelegten Mindeststandards für alle Artikel der Kollektion gelten, nicht nur für einzelne Hero-Pieces.

Wie hoch sind die Abmahnkosten in der Modebranche?

Abmahnkosten richten sich nach Gegenstandswert und Aufwand und können bei Wiederholung deutlich steigen. Hinzu kommen mögliche behördliche Verfahren sowie die Kosten für die Anpassung der beanstandeten Kommunikation.

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Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.