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Alle Branchen Risiko: mittel

Pflege & Soziales: Greenwashing-Risiko 2026

Die Pflege- und Sozialbranche steht im Fokus wachsender öffentlicher und rechtlicher Aufmerksamkeit hinsichtlich Nachhaltigkeit. Ab dem 27.09.2026 verschärft die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) die Anforderungen an die Transparenz und Nachweisbarkeit von Umwelt- und Sozialaussagen. Insbesondere generische Behauptungen wie „nachhaltige Pflege“ oder „umweltfreundliches Pflegeheim“ sind ohne konkrete Belege unzulässig (Anhang I Nr. 4a UCPD). Das Urteil des BGH I ZR 98/23 (Katjes) verdeutlicht, dass auch im Lebensmittelbereich – und analog für andere Branchen – die bloße Verwendung von Begriffen wie „klimaneutral“ ohne detaillierte Offenlegung der Berechnungsmethodik und Kompensationsmaßnahmen irreführend ist. Für Pflegeeinrichtungen bedeutet dies, dass reine Imagekampagnen ohne substanzielle Maßnahmen und deren transparente Kommunikation nicht mehr ausreichend sind. Die Risiken von Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherzentralen sind hoch. Besonders kritisch sind Aussagen zur Klimaneutralität, die häufig durch CO2-Kompensation ohne gleichzeitige Reduktion der Emissionen getätigt werden (Anhang I Nr. 4c UCPD). Die Branche ist zudem durch einen hohen Ressourcenverbrauch (Energie, Wasser, Materialien) und eine große Anzahl an Mitarbeitern geprägt, was die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitskonzepts unterstreicht. Eine rechtskonforme Kommunikation erfordert die Dokumentation und Offenlegung konkreter Maßnahmen, die nachweislich zu einer Reduzierung der Umweltauswirkungen und zur Verbesserung der sozialen Bedingungen beitragen. Dies umfasst beispielsweise den Einsatz erneuerbarer Energien, die Implementierung eines Umweltmanagementsystems (ISO 14001, EMAS), die Verwendung umweltfreundlicher Pflegeprodukte und die Förderung fairer Arbeitsbedingungen.

Typische Claims in Pflege & Soziales

  • nachhaltige pflege"
  • umweltfreundliches pflegeheim"
  • klimaneutraler betrieb"
  • grüne pflege"
  • ressourcenschonende pflege"
  • ökologische pflegeprodukte"
  • sozial verantwortliches pflegeheim"

Konkrete Beispiele (rot/gelb)

  • „Nachhaltige Pflegeeinrichtung" ohne Umweltkonzept oder Zertifizierung
  • „Klimaneutraler Betrieb" ohne transparente Bilanzierung und Kompensation
  • „Öko-Pflegeheim" ohne Energieausweis oder Angaben zu Energiequellen

Anerkannte Zertifikate

ISO 14001
Internationaler Standard für Umweltmanagementsysteme, der eine strukturierte Vorgehensweise zur Reduzierung der Umweltauswirkungen ermöglicht.
EMAS
Europäisches Umweltmanagementsystem, das über ISO 14001 hinausgeht und eine öffentliche Umweltberichterstattung erfordert.
NaTrue
Zertifizierung für Naturkosmetik, die hohe Qualitätsstandards und den Verzicht auf synthetische Inhaltsstoffe garantiert.

Relevante Urteile

BGH · I ZR 98/23 · 2024
Katjes — „klimaneutral" ohne detaillierte Offenlegung der Berechnungsmethodik und Kompensationsmaßnahmen ist irreführend und verstößt gegen § 5 UWG.

Haeufige Fragen

Darf ich als Pflegeheim noch mit „umweltfreundlich“ werben?

Ja, aber nur, wenn Sie konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen nachweisen können, z.B. durch Zertifizierungen wie ISO 14001 oder EMAS.

Welche Konsequenzen drohen bei irreführender Werbung?

Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherzentralen, Unterlassungsansprüche und Bußgelder gemäß § 5 UWG.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.