Zum Hauptinhalt springen
Alle Branchen Risiko: mittel

Möbel & Einrichtung: Greenwashing-Risiko 2026

Die Möbel- und Einrichtungsbranche steht ab 2026 vor erheblichen Herausforderungen durch die EU-EmpCo-Richtlinie (2024/825) und die damit verbundene Verschärfung des Wettbewerbsrechts. Verbraucher legen zunehmend Wert auf Nachhaltigkeit, was zu einem Anstieg von „Greenwashing“-Praktiken führt. Unternehmen, die irreführende Umweltaussagen treffen, riskieren nicht nur Abmahnungen gemäß § 5 UWG, sondern auch Imageschäden und Vertrauensverluste. Gemäß § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) gilt der Begriff „nachhaltig” ohne transparente Lieferketten oder anerkannte Zertifikate als irreführend. Dies gilt auch für die Möbelbranche, in der die Herkunft des Holzes, die verwendeten Materialien und die Produktionsbedingungen eine entscheidende Rolle spielen. Die EmpCo-Richtlinie verschärft diese Anforderungen ab dem 27.09.2026, indem sie generische Behauptungen ohne anerkannten Nachweis verbietet (Anhang I Nr. 4a UCPD). Besonders kritisch ist die Verwendung von Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „natürlich“ ohne konkrete Belege. Relevant ist nach der Richtlinie, ob ein Nachweis vorliegt, dass die Möbel tatsächlich umweltfreundlich sind, beispielsweise durch die Verwendung von schadstoffarmen Lacken (DIN EN 71-3), die Zertifizierung nach dem Blauen Engel oder Cradle to Cradle. Auch die Behauptung „klimaneutral“ ist ab 2026 unzulässig, wenn sie auf CO2-Kompensation basiert (Anhang I Nr. 4c UCPD); die Richtlinie verlangt stattdessen konkrete Reduktionsziele und transparente Angaben zum CO2-Fußabdruck der Produkte. Maßgeblich für die Möbel- und Einrichtungsbranche ist damit die Unterscheidung zwischen belegten und unbelegten Aussagen zu Lieferketten, Zertifikaten und Produkteigenschaften.

Typische Claims in Möbel & Einrichtung

  • nachhaltiges Holz"
  • umweltfreundliche Möbel"
  • natürliche Materialien"
  • klimaneutral produziert"
  • ressourcenschonende Herstellung"

Konkrete Beispiele (rot/gelb)

  • „Nachhaltige Holzkollektion" ohne Angabe der Holzart und Zertifizierung
  • „Umweltfreundliche Möbel" ohne Nachweis der Schadstoffarmut (z.B. Blauer Engel)
  • „Klimaneutrale Lieferung" durch CO2-Kompensation ohne Reduktionsziele

Anerkannte Zertifikate

FSC
Forest Stewardship Council – Zertifizierung für nachhaltige Forstwirtschaft. Lizenznummer erforderlich.
PEFC
Programme for the Endorsement of Forest Certification – Alternative zu FSC, ebenfalls mit Lizenznummer.
Blauer Engel RAL-UZ
Umweltzeichen für Möbel, das die Schadstoffarmut und Ressourcenschonung bewertet.
Cradle to Cradle
Zertifizierung für Kreislaufwirtschaft, bewertet Materialgesundheit, Materialwiederverwendbarkeit, erneuerbare Energien und Wassermanagement.

Relevante Urteile

BGH · I ZR 98/23 · 2024
Katjes — „klimaneutral" ohne direkte Offenlegung der CO₂-Berechnungs- und Kompensationsmethoden ist irreführend nach § 5 UWG. Analog auf Möbelwerbung übertragbar.

Haeufige Fragen

Darf ich weiterhin "nachhaltig" für Möbel werben?

Ja, aber nur, wenn Sie dies durch anerkannte Zertifikate (FSC, PEFC, Cradle to Cradle) oder transparente Angaben zur Lieferkette und Materialzusammensetzung belegen können. Ansonsten drohen Abmahnungen gemäß § 5 UWG und EmpCo.

Was bedeutet die EmpCo-Richtlinie für meine Möbelwerbung ab 2026?

Die EmpCo-Richtlinie verbietet generische Behauptungen ohne Nachweis (Anhang I Nr. 4a UCPD). "Klimaneutral" durch Offsetting ist ab 27.09.2026 verboten (Anhang I Nr. 4c UCPD). Konzentrieren Sie sich auf transparente Angaben zu Materialien, Herkunft und Zertifizierungen.

Ist Ihre Möbel & Einrichtung-Website betroffen?

Kostenloser Check — in 30 Sekunden wissen Sie Bescheid.

Jetzt prüfen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.