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Alle Branchen Risiko: hoch

Tourismus: Greenwashing-Risiko 2026

Der Tourismus ist eine besonders abmahngefaehrdete Branche, da Verbraucher bei der Wahl ihres Urlaubsziels stark von emotionalen und umweltbezogenen Claims beeinflusst werden. Die EmpCo-Richtlinie 2024/825 verschärft ab dem 27.09.2026 die Anforderungen an die Transparenz und Nachweisbarkeit von Nachhaltigkeitsaussagen erheblich. Insbesondere die generische Verwendung von Begriffen wie „nachhaltig", „umweltfreundlich" oder „klimaneutral" wird strenger sanktioniert. Das BGH-Urteil vom 27.06.2024 (I ZR 98/23, Katjes) hat bereits klargestellt, dass „klimaneutral" ohne detaillierte Offenlegung der Berechnungsmethodik und Kompensationsprojekte irreführend ist. Dieses Prinzip lässt sich analog auf die Tourismusbranche übertragen: Reiseveranstalter und Hotels, die mit „klimaneutralen Reisen" oder „CO2-freien Urlaubsangeboten" werben, müssen nachweisen, wie die CO2-Emissionen berechnet und kompensiert werden. Die EmpCo-Richtlinie stuft ab 27.09.2026 Klimaneutralitäts-Aussagen, die sich auf CO2-Kompensation (Offsetting) stützen, als per se unzulässig ein (Anhang I Nr. 4c UCPD); belegbare, konkrete Emissionsreduktionen bleiben hingegen kommunizierbar. Die Richtlinie verlangt stattdessen konkrete Reduktionsziele und transparente Informationen über die Kompensationsmethoden. Auch bei Begriffen wie „nachhaltiges Hotel" oder „umweltfreundlicher Urlaub" ist relevant, ob eine konkrete Substantiierung durch Zertifikate (Green Key, EU Ecolabel) oder messbare Kennzahlen (Energieeffizienz, Wasserverbrauch, regionale Produkte) vorliegt. Maßgeblich ist damit die Unterscheidung zwischen belegten und unbelegten Umweltaussagen.

Typische Claims in Tourismus

  • klimaneutrale reise"
  • nachhaltiges hotel"
  • umweltfreundlicher urlaub"
  • grünes reiseziel"
  • CO2-freie reise"
  • regionaler tourismus"

Konkrete Beispiele (rot/gelb)

  • „Klimaneutrale Pauschalreise" durch CO2-Kompensation ohne transparente Methodik.
  • „Nachhaltiges Hotel" ohne Zertifizierung oder konkrete Maßnahmen zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks.
  • „Umweltfreundlicher Urlaub" ohne Angaben zu Energieeffizienz, Wasserverbrauch oder Abfallmanagement.

Anerkannte Zertifikate

Green Key
Internationales Zertifikat für nachhaltige Hotels und Unterkünfte.
EU Ecolabel
EU-weites Umweltzeichen für Produkte und Dienstleistungen, inklusive Hotels.
Travelife
Nachhaltigkeitszertifizierung für Reiseveranstalter und Hotels.
TourCert
Nachhaltigkeitsstandard für Reiseveranstalter, basierend auf GRI-Kriterien.

Relevante Urteile

BGH · I ZR 98/23 · 2024
Katjes — „klimaneutral" ohne Offenlegung der CO2-Berechnung und Kompensationsmethoden ist irreführend. Analog auf Reiseveranstalter übertragbar.

Haeufige Fragen

Darf ich als Reiseveranstalter noch "klimaneutral" werben?

Nein, nicht mehr pauschal. Ab 27.09.2026 ist "klimaneutral" als Begriff verboten (EmpCo Anhang I Nr. 4c). Sie können den CO2-Fussabdruck der Reise transparent ausweisen und Kompensation nach anerkannten Standards (Gold Standard, VCS) kommunizieren.

Was bedeutet die EmpCo-Richtlinie für Hotels?

Hotels müssen ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen transparent dokumentieren und belegen, um irreführende Werbung zu vermeiden. Zertifikate wie Green Key oder EU Ecolabel sind empfehlenswert.

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Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.