Zum Hauptinhalt springen
Alle Branchen Risiko: hoch

Automobil: Greenwashing-Risiko 2026

Die Automobilbranche ist eines der prominentesten Greenwashing-Beispiele seit dem VW-Diesel-Skandal. Nach § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) haben Gerichte klargestellt: Auch synthetische Kraftstoffe (E-Fuels) und Hybrid-Antriebe rechtfertigen keine pauschalen „grüne Mobilität"-Claims. Ab dem 27.09.2026 müssen Hersteller bei jeder CO₂-Aussage die Bilanzgrenze (Scope 1-3) und Methodik offenlegen. Besonders heikel: „Zero Emission"-Werbung bei E-Autos ist nach EU-Recht nur für den lokalen Fahrbetrieb zulässig — die Akku-Produktion zählt zur Lieferkette und ist nicht emissionsfrei.

Typische Claims in Automobil

  • klimaneutrale Mobilität"
  • grüner Diesel"
  • emissionsfreies Fahren"
  • klimafreundliches Auto"
  • CO₂-neutraler Antrieb"
  • Zero Emission"
  • nachhaltiger SUV"
  • umweltfreundlicher Hybrid"
  • grüne Mobilitätswende"
  • CO₂-neutrale Lieferung"

Konkrete Beispiele (rot/gelb)

  • „Klimaneutrales Fahrzeug" durch CO₂-Offsetting in Aufforstungsprojekten
  • „Zero Emission" für E-Autos ohne Berücksichtigung der Akku-Produktion (Scope 3)
  • „CO₂-neutraler Antrieb" ohne Lebenszyklus-Bilanz
  • „Klimafreundlicher Diesel" durch E-Fuel-Beimischung (nach § 5 UWG verboten)
  • WLTP-Werte vs. reale Verbräuche — irreführend bei „nur 4,5 l/100 km"

Anerkannte Zertifikate

EU-Typgenehmigung mit WLTP-Werten
Verpflichtende Verbrauchs- und Emissionsangaben für Pkw-Zulassung.
CARB ZEV
Kalifornisches Zero-Emission-Vehicle-Programm, weltweit strengste Norm für E-Mobilität.
Blauer Engel für E-Fahrzeuge
Berücksichtigt Lebenszyklus inkl. Akku-Recycling und Strommix.
ISO 14067 (Product Carbon Footprint)
Internationale Norm für Produktbezogenen Carbon Footprint.
GHG Protocol Corporate Standard
Scope 1-3 Bilanzierung für Unternehmen.

Relevante Urteile

BGH · I ZR 98/23 · 2024
Katjes — „klimaneutral" ohne direkte Offenlegung der CO₂-Berechnungs- und Kompensationsmethoden ist irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG.

Haeufige Fragen

Darf ich noch „Zero Emission" für E-Autos werben?

Nur eingeschränkt. Zulässig ist „lokal emissionsfrei im Fahrbetrieb" oder „Zero Tailpipe Emissions". „Zero Emission" pauschal ist nach § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) irreführend, da Akku-Produktion und Strommix CO₂-Emissionen verursachen.

Was bedeutet WLTP — und warum sind die Werte irreführend?

WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure) ist seit 2017 die EU-verpflichtende Prüfnorm. Reale Verbräuche liegen typischerweise 20-30 % höher. Daher: WLTP-Werte angeben, aber Hinweis ergänzen, dass reale Werte je nach Fahrstil und Bedingungen variieren.

Reicht eine CO₂-Kompensation für „klimaneutralen" Antrieb?

Nein, ab 27.09.2026 nach EmpCo Anhang I Nr. 4c per-se verboten. Maßgeblich ist nach der Richtlinie, ob ein Reduktionspfad belegt ist (Beispiel zur Veranschaulichung: „CO₂ pro Fahrzeug um X % reduziert") und ob eine Kompensation nur ergänzend mit offengelegter Projekt-Methodik (z. B. Gold Standard, VCS) ausgewiesen wird.

Was muss in einer LCA (Lebenszyklus-Analyse) drinstehen?

Nach ISO 14067: Ziel und Untersuchungsrahmen, Bilanzgrenze (Scope 1-3), funktionelle Einheit (z. B. pro 100 km), Datenherkunft, Annahmen, Ergebnisse, kritische Überprüfung (Third Party Review). Ohne diese Elemente ist die Aussage nicht substanziell unterlegt.

Ist Ihre Automobil-Website betroffen?

Kostenloser Check — in 30 Sekunden wissen Sie Bescheid.

Jetzt prüfen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.