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Branchen-Check · Stichtag 27.09.2026

Greenwashing-Check für Lebensmittel

Bei Lebensmitteln gelten die strengsten Spielregeln: „Bio" und „öko" sind gesetzlich geschützt (EU-Öko-Verordnung), „klimaneutral"-Logos waren Gegenstand der bekanntesten Gerichtsverfahren der Branche — und ab dem Stichtag kommen die neuen Pauschal-Verbote für „natürlich", „regional-nachhaltig" & Co. hinzu.

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Branchen-Risiken

Die typischen Risiko-Claims der Branche

„Bio"/„öko" ohne Zertifizierung

Gesetzlich geschützte Begriffe der EU-Öko-VO 2018/848 — Verwendung ohne Kontrollstellen-Code ist schon heute per se rechtswidrig, kein EmpCo-Thema.

„Klimaneutral"-Logos auf Produkten

Kompensationsbasierte Klima-Logos (der Katjes-Fall!) sind ab dem Stichtag verboten; die Verpackungs-Umstellung braucht Monate Vorlauf.

„Natürlich" / „aus der Natur"

Als Umwelt-Anmutung ohne konkreten Bezug rutscht der Begriff in die Pauschal-Kategorie; in Kombination mit Natur-Bildwelten verstärkt sich die Irreführungsgefahr.

„Regional" ohne Herkunftsangabe

Undefinierter Herkunfts-Claim; ohne Radius/Region und Beleg der tatsächlichen Herkunft angreifbar.

Aus der Branchenpraxis

Vorher / Nachher

Generische Beispiele — die Zulässigkeit im Einzelfall hängt von Produkt und Beleglage ab.

„Unsere Öko-Qualität aus der Region."

Doppelrisiko: geschützter Begriff ohne Zertifizierung plus undefinierte Herkunftsangabe.

„EU-Bio-zertifiziert (DE-ÖKO-006); Milch von 12 Höfen im Umkreis von 50 km um Ravensburg — Hofliste einsehbar."

„Klimaneutraler Genuss" mit Logo auf der Packung.

Kompensationsbasierter Produkt-Claim — der meistverklagte Lebensmittel-Claim der letzten Jahre.

„Rezeptur seit 2024 mit 35 % geringerem CO₂-Fußabdruck (ISO 14067, extern geprüft) — Bilanz online."

Was die Prüfung abdeckt

Prüf-Schwerpunkte für Lebensmittel

Bio-/Öko-Verwendungen gegen Zertifizierungs-Pflicht (inkl. Kontrollstellen-Code)

Klima-Logos und Siegel auf Produktbildern per Bilderkennung

„Natürlich"-/„regional"-Formulierungen in Produkt- und Markentexten

Verpackungs-Claims in Shop-Bildern und Hersteller-PDFs

Vertiefung: Branchen-Überblick Lebensmittel · Claim-Ratgeber · alles zum Stichtag

Häufige Fragen

Fragen aus der Branche

Unser Hofladen wirbt mit „bio" ohne Zertifizierung — ist das wirklich verboten?

Für die Vermarktung von Lebensmitteln als „bio"/„öko" gilt die Zertifizierungspflicht der EU-Öko-VO grundsätzlich auch für Direktvermarkter (mit engen Ausnahmen im Einzelhandel unter Schwellenwerten). Das ist unabhängig vom Stichtag bereits geltendes Recht.

Wir haben noch Verpackungsbestände mit „klimaneutral"-Logo — was nun?

Verpackungen, die nach dem 27.09.2026 in den Verkehr gebracht werden, fallen unter das neue Verbot. Bestände abverkaufen, Neudrucke umstellen — und die Übergangsplanung dokumentieren; die Vorlaufzeiten machen das zum dringendsten Punkt.

Ist „ohne Gentechnik" auch betroffen?

Das ist ein eigener, gesetzlich geregelter Claim (EGGenTDurchfG) mit eigenen Voraussetzungen — kein EmpCo-Pauschalfall, aber Teil der Gesamt-Compliance. Die Prüfung erfasst solche Spezial-Claims mit.

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