Lebensmittel: Greenwashing-Risiko 2026
Lebensmittel sind nach EmpCo-Direktive und BGH-Rechtsprechung die abmahngefährdetste Branche: Verbraucher entscheiden in Sekunden auf Basis von Verpackungsclaims, und Mitbewerber wie die Verbraucherzentralen klagen seit Jahren aktiv gegen unbelegte Umweltaussagen. Das Katjes-Urteil (BGH I ZR 98/23) hat 2024 klargestellt: „klimaneutral" ist nur zulässig, wenn die zugrundeliegenden CO₂-Berechnungs- und Kompensationsmethoden direkt am Produkt verlinkt sind. „Nachhaltig" allein gilt als generisch und damit irreführend.
Typische Claims in Lebensmittel
- „nachhaltig angebaut"
- „klimaneutral produziert"
- „umweltfreundliche Verpackung"
- „ökologisch"
- „aus regionaler Erzeugung"
- „CO₂-neutral"
- „natürlich"
- „fair gehandelt"
- „umweltschonend"
- „enkeltauglich"
Konkrete Beispiele (rot/gelb)
- „Nachhaltig angebauter Kaffee" ohne Zertifikat oder Lieferkettennachweis
- „Klimaneutrale Schokolade" durch CO₂-Offsetting statt Reduktion
- „Aus regionaler Erzeugung" ohne Definition von Region (Bsp. Eier aus 200 km Entfernung)
- „Natürlich" auf hochverarbeitetem Produkt mit Aromen E-Stoffen
- „Bio-Inspiration" — Wortspiel als Greenwashing-Indikator (BGH 2024)
Anerkannte Zertifikate
Relevante Urteile
Haeufige Fragen
Darf ich noch mit „bio" werben?
Ja, sofern Sie EU-Bio-zertifiziert sind und die Kontrollstellennummer (z. B. DE-ÖKO-007) auf der Verpackung angeben. Der Begriff „bio" ist EU-weit gesetzlich geschützt — ohne Zertifizierung ist die Verwendung verboten.
Ist „klimaneutral" auf Lebensmitteln ab 2026 komplett verboten?
Nicht pauschal. Verboten ist die Aussage ohne direkte Offenlegung der zugrundeliegenden CO₂-Berechnungs- und Kompensationsmethodik. Wer Reduktionspfad + Kompensation transparent dokumentiert (z. B. Gold Standard, VCS) und am Produkt verlinkt, kann den Begriff nach EmpCo Anhang I Nr. 4c weiterhin nutzen.
Was ist mit „regional" — wie viele Kilometer sind erlaubt?
Eine feste Kilometergrenze gibt es nicht — maßgeblich ist die Verkehrsauffassung im Einzelfall (§ 5 UWG, EU 2024/825). Sicherer Weg: eine konkrete Region nennen („Bayern", „Schwarzwald") statt vager Begriffe wie „regional" oder „heimisch".
Reicht das Fairtrade-Logo?
Ja, mit FLO-ID am Produkt. Wichtig: Bei Mischprodukten (z. B. Schokolade mit 30 % Fairtrade-Kakao) muss der Anteil prozentual angegeben werden — sonst suggeriert das Logo eine 100 %-Fairtrade-Zusammensetzung, die nicht vorliegt.
Wer kann mich abmahnen?
Mitbewerber, Verbraucherschutzverbände (z. B. Verbraucherzentrale Bundesverband), die Wettbewerbszentrale sowie qualifizierte Wirtschaftsverbände nach § 8 Abs. 3 UWG. Die Abmahnkosten hängen vom Streitwert und Einzelfall ab und können von niedrigen drei- bis in den fünfstelligen Bereich reichen.
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