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Pflicht-Substantiierung

Frei von ..."

Anhang I Nr. 10a UCPD i.d.F. EmpCo, § 5 UWG

Was bedeutet das?

„Frei von“-Behauptungen sind nach der EmpCo-Richtlinie und § 5 UWG nur dann zulässig, wenn sie einen echten Mehrwert für den Verbraucher darstellen und durch geeignete Nachweise belegt werden können. Eine bloße Wiederholung von gesetzlichen Verboten (z.B. „BPA-freie Flasche“) ist unzulässig, da sie keinen Informationsgehalt bietet. Die Aussage muss sich auf einen Stoff beziehen, der in vergleichbaren Produkten üblicherweise verwendet wird und für den ein tatsächliches Risiko besteht. Was die Rechtslage für eine belegte Behauptung verlangt, ist eine Substantiierung durch Zertifikate (z.B. Bio-Siegel) oder Laboranalysen (z.B. Nachweis der Abwesenheit von Mikroplastik gemäß ISO 14853-2).

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)

Anhang I Nr. 10a UCPD (i.d.F. EmpCo) — gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaft als Besonderheit

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
Präsentation von Anforderungen, die kraft Gesetzes für alle Produkte in der betreffenden Produktkategorie auf dem Unionsmarkt gelten, als Besonderheit des Angebots des Gewerbetreibenden."
ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappen
Presenting requirements imposed by law on all products within the relevant product category on the Union market as a distinctive feature of the trader's offer."
FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappen
Présenter comme une caractéristique distinctive de l'offre du professionnel des exigences imposées par la loi pour tous les produits de la catégorie de produits concernée sur le marché de l'Union."
NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
Het voorstellen van voor alle producten binnen de toepasselijke productcategorie op de markt van de Unie wettelijk opgelegde vereisten als een onderscheidend kenmerk van het aanbod van de handelaar."
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.