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Alle verbotenen Begriffe
Per-se-Verbot

Klimapositiv"

Anhang I Nr. 4c UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825)

Was bedeutet das?

„Klimapositiv“ suggeriert, dass ein Unternehmen oder Produkt mehr Treibhausgase bindet, als es verursacht. Ab dem 27.09.2026 stellt die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) diesen Begriff unter ein absolutes Werbeverbot, da er irreführend sein kann und in die Kategorie der „Per-se-Verbotenen“ Praktiken fällt. Das BGH-Urteil I ZR 98/23 (Katjes, 27.06.2024) verdeutlicht, dass auch die Kompensation von CO₂-Emissionen allein keine ausreichende Grundlage für die Verwendung solcher Behauptungen darstellt. Für die Belegbarkeit ist relevant, ob die Methodik transparent offengelegt und durch eine unabhängige Verifizierung nach anerkannten Standards wie ISO 14064-1 oder PAS 2060 gestützt ist. Eine bloße Behauptung ohne Nachweis stellt eine irreführende geschäftliche Handlung gemäß § 5 UWG dar.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)

Anhang I Nr. 4c UCPD (i.d.F. EmpCo) — Neutralitäts-/Reduktions-Claim auf Kompensations-Basis

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
Treffen einer Aussage, die sich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen begründet und wonach ein Produkt hinsichtlich der Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat."
ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappen
Claiming, based on the offsetting of greenhouse gas emissions, that a product has a neutral, reduced or positive impact on the environment in terms of greenhouse gas emissions."
FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappen
Affirmer, sur la base de la compensation des émissions de gaz à effet de serre, qu'un produit a un impact neutre, réduit ou positif sur l'environnement en termes d'émissions de gaz à effet de serre."
NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
Beweren dat een product dankzij de compensatie van broeikasgasemissies een neutraal, verminderd of positief milieueffect heeft wat broeikasgasemissies betreft."
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.