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Pflicht-Substantiierung

Tierversuchsfrei"

Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825), EU-Kosmetik-VO 1223/2009

Was bedeutet das?

Der Begriff „tierversuchsfrei“ suggeriert, dass ein Produkt oder dessen Inhaltsstoffe nicht an Tieren getestet wurden. Während die EU-Kosmetik-Verordnung (1223/2009) Tierversuche für Kosmetika bereits seit 2013 verbietet, bedeutet dies nicht automatisch, dass ein Produkt auch tatsächlich tierversuchsfrei ist – insbesondere bei Inhaltsstoffen oder Produkten außerhalb des Kosmetikbereichs. Ab 27.09.2026 verschärft die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) die Anforderungen an die Substantiierung von Umwelt- und Sozialbehauptungen, zu denen auch „tierversuchsfrei“ zählt. Ohne einen anerkannten Nachweis wie das Leaping Bunny- oder PETA-Zertifikat ist die Behauptung irreführend gemäß § 5 UWG und Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo. Die bloße Einhaltung der EU-Kosmetik-VO reicht nicht aus, um den Claim als Werbung zu verwenden.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)

Anhang I Nr. 10a UCPD (i.d.F. EmpCo) — gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaft als Besonderheit

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
Präsentation von Anforderungen, die kraft Gesetzes für alle Produkte in der betreffenden Produktkategorie auf dem Unionsmarkt gelten, als Besonderheit des Angebots des Gewerbetreibenden."
ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappen
Presenting requirements imposed by law on all products within the relevant product category on the Union market as a distinctive feature of the trader's offer."
FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappen
Présenter comme une caractéristique distinctive de l'offre du professionnel des exigences imposées par la loi pour tous les produits de la catégorie de produits concernée sur le marché de l'Union."
NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
Het voorstellen van voor alle producten binnen de toepasselijke productcategorie op de markt van de Unie wettelijk opgelegde vereisten als een onderscheidend kenmerk van het aanbod van de handelaar."
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.