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Per-se-Verbot

Klimapositiv bilanziert"

Anhang I Nr. 4c UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825)

Was bedeutet das?

„Klimapositiv bilanziert" und „Carbon Negative" sind Varianten von „klimaneutral", die suggerieren, mehr CO₂ zu entfernen als emittiert wird. Ab 27.09.2026 ist auch diese Behauptung ein Per-se-Verbot nach EmpCo, wenn sie auf Kompensation basiert. Das BGH-Urteil I ZR 98/23 (Katjes, 27.06.2024) bestätigt, dass irreführende CO₂-Bilanzierung ohne transparente Methodik unzulässig ist. Eine Reduktion der Emissionen muss nachweisbar sein, beispielsweise durch ISO 14064-1. Zusätzliche CO₂-Senken sind nur mit anerkannten Standards wie VCS oder SBTi und einer unabhängigen Verifizierung zulässig. Die bloße Behauptung „klimapositiv“ ohne konkrete Daten ist irreführend.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)

Anhang I Nr. 4c UCPD (i.d.F. EmpCo) — Neutralitäts-/Reduktions-Claim auf Kompensations-Basis

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
Treffen einer Aussage, die sich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen begründet und wonach ein Produkt hinsichtlich der Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat."
ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappen
Claiming, based on the offsetting of greenhouse gas emissions, that a product has a neutral, reduced or positive impact on the environment in terms of greenhouse gas emissions."
FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappen
Affirmer, sur la base de la compensation des émissions de gaz à effet de serre, qu'un produit a un impact neutre, réduit ou positif sur l'environnement en termes d'émissions de gaz à effet de serre."
NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
Beweren dat een product dankzij de compensatie van broeikasgasemissies een neutraal, verminderd of positief milieueffect heeft wat broeikasgasemissies betreft."
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.