„Treibhausgasneutral“
Anhang I Nr. 4c UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825), umgesetzt im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG; § 5 UWG
Bedeutung
„Treibhausgasneutral“, „THG-neutral“ und „greenhouse gas neutral“ behaupten, dass die Treibhausgaswirkung eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens im Saldo bei null liegt. Beruht diese Aussage auf dem Ausgleich von Emissionen durch Zertifikate, ist sie ab dem 27.09.2026 nach Anhang I Nr. 4c UCPD in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/825 von der Ziffer erfasst; in Deutschland wird die Schwarze Liste im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG umgesetzt. Die Ziffer erfasst Behauptungen einer neutralen, verringerten oder positiven Klimawirkung, die auf Emissionsausgleich gestützt sind. Eine Einzelfallabwägung findet nicht statt. Der Verstoß wird durch Transparenz nicht geheilt. Weder die Offenlegung der Berechnungsmethodik noch die Angabe von Projekttyp, Vintage oder Programm — etwa Verra VCS oder Gold Standard — ändern etwas daran, dass der Wortlaut der Ziffer an die Kompensationsgrundlage anknüpft. Auch ein nach ISO 14068-1 dokumentierter Prozess ändert daran nichts: Eine Norm kann die unionsrechtliche Verbotsziffer nicht außer Kraft setzen. Außerhalb des Kompensationsbezugs bleiben Aussagen über tatsächlich eigene, quantifizierte Emissionsminderungen möglich, wenn Bezugsgröße, Basisjahr, Bilanzgrenzen und Methodik genannt und die Angaben klar von jedem Emissionsausgleich getrennt werden. Bilanziert wird auf Unternehmensebene nach ISO 14064-1 oder dem GHG Protocol samt Scope-3-Standard, für Produkte nach ISO 14067; die Verifizierung der Aussage erfolgt nach ISO 14064-3 durch eine nach ISO 14065 akkreditierte Stelle. ISO 14065 legt dabei nur die Anforderungen an solche Validierungs- und Verifizierungsstellen fest — eine „ISO-14065-Zertifizierung“ der eigenen Bilanz gibt es nicht. Bis zur Anwendbarkeit der neuen Ziffer gilt § 5 UWG; maßgeblich sind Verkehrsauffassung und geschäftliche Relevanz im Einzelfall. Der BGH hat mit Urteil vom 27.06.2024 (I ZR 98/23, Katjes) für den mehrdeutigen Begriff „klimaneutral“ entschieden, dass bereits in der Werbung selbst aufzuklären ist, ob die Aussage auf eigener Emissionsreduktion oder auf Kompensation beruht. Diese Aufklärungspflicht betrifft die Mehrdeutigkeit des Begriffs; sie ändert nichts an der Reichweite der Ziffer. Zur EmpCo-Richtlinie selbst existiert bislang keine Rechtsprechung — die Umsetzungsfrist endet am 27.03.2026, angewendet wird sie ab dem 27.09.2026.
Typische Formulierungen in der Werbung
- „Treibhausgasneutrales Produkt“
- „THG-neutral durch Kompensation“
- „Wir kompensieren unsere Treibhausgasemissionen“
Übliche Nachweise und Standards
- THG-Bilanz nach ISO 14064-1 bzw. GHG Protocol Corporate Standard samt Scope-3-Standard; für Produkte der CFP nach ISO 14067
- Verifizierung der THG-Aussage nach ISO 14064-3 durch eine nach ISO 14065 akkreditierte Stelle
- Nicht tragfähig für einen Neutralitätsanspruch: Kompensationsgutschriften nach Verra VCS oder Gold Standard — sie belegen den Ausgleich, nicht die Zulässigkeit der Aussage
Quellenbasierte Orientierung
Eigener Eintrag in Anhang I
Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG enthält in der durch die Richtlinie (EU) 2024/825 geänderten Fassung eine Liste von Geschäftspraktiken; für Aussagen dieser Art gibt es dort einen eigenen Eintrag. In Deutschland steht die Liste im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG. Ob eine konkrete Formulierung die Merkmale des Eintrags erfüllt, richtet sich nach dem Einzelfall und wird hier nicht beurteilt.
Merkmale der Quellenkategorie
- Die Aussage betrifft ein Produkt, also eine Ware oder Dienstleistung, in einer geschäftlichen Handlung gegenüber Verbrauchern.
- Dem Produkt wird hinsichtlich der Treibhausgasemissionen eine neutrale, verringerte oder positive Umweltwirkung zugeschrieben.
- Die behauptete Wirkung beruht auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette des Produkts.
Abgrenzungen und weitere Kontexte
- Das Wort allein genügt nicht: Fehlt Produktbezug oder Kompensationsbasis, ist Nr. 4c nicht automatisch erfüllt.
- Aussagen auf Grundlage der tatsächlichen Lebenszykluswirkung des Produkts sind nicht von Nr. 4c erfasst; sie müssen dennoch zutreffen und dürfen nicht irreführen.
- Sachliche Information über Investitionen in Klimaschutz-/Emissionsgutschrift-Projekte ist nicht als solche verboten, sofern sie nicht irreführt.
- Aussagen über die gesamte Geschäftstätigkeit fallen nicht allein deshalb unter Nr. 4c; für sie gelten insbesondere die allgemeinen Irreführungsregeln und ggf. Nr. 4b.
- Anzuwenden ab
- 27.9.2026
- Rechtsraum
- EU
- Quellenstand geprüft am
- 1.8.2026
Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.
Rechtsgrundlage — amtlicher Wortlaut
Anhang I Nr. 4c UCPD (i.d.F. EmpCo) — Neutralitäts-/Reduktions-Claim auf Kompensations-Basis
Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.
Deutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappenzuklappen
„Treffen einer Aussage, die sich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen begründet und wonach ein Produkt hinsichtlich der Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.“Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.English (Official Journal, EN version)aufklappenzuklappen
“Claiming, based on the offsetting of greenhouse gas emissions, that a product has a neutral, reduced or positive impact on the environment in terms of greenhouse gas emissions.”Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Français (Journal officiel, version FR)aufklappenzuklappen
« Affirmer, sur la base de la compensation des émissions de gaz à effet de serre, qu'un produit a un impact neutre, réduit ou positif sur l'environnement en termes d'émissions de gaz à effet de serre. »Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Nederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappenzuklappen
‘Beweren dat een product dankzij de compensatie van broeikasgasemissies een neutraal, verminderd of positief milieueffect heeft wat broeikasgasemissies betreft.’Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Verwendet Ihre Website „Treibhausgasneutral“?
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Kostenloser CheckEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Eine individuelle rechtliche Bewertung wird von Empcora nicht angeboten.
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.

