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Produktbezogene Umweltaussage

„Kompostierbar“

Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825) bei unspezifischer Verwendung; §§ 5, 5a UWG bei konkretisierten Aussagen — Einzelfall

Bedeutung

„Kompostierbar“ ohne Angabe der Norm und der Kompostierbedingungen ist regelmäßig eine allgemeine Umweltaussage und damit ab dem 27.09.2026 nach Anhang I Nr. 4a UCPD in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/825 angreifbar, wenn kein Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung vorliegt; in Deutschland wirkt der Tatbestand über den Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG. Die Bewertung hängt vom Einzelfall ab — von der Produktart, den angesprochenen Verkehrskreisen und dem Werbekontext. Eine Pflicht, eine bestimmte EN-Norm zu nennen oder einzuhalten, folgt aus der Richtlinie nicht. EN 13432 entfaltet rechtliche Wirkung über die Verweisung im Verpackungsrecht und dort nur für Verpackungen. Umgekehrt heilt die bloße Nennung „EN 13432“ nichts, wenn das Produkt die Norm nicht erfüllt. Wird die Aussage auf demselben Medium klar und deutlich spezifiziert, ist sie keine allgemeine Umweltaussage mehr; sie wird dann an §§ 5, 5a UWG im Einzelfall gemessen. Industrielle Kompostierung und Heimkompostierung sind unterschiedliche Bedingungen und unterschiedliche Nachweiswege. EN 13432 beschreibt Anforderungen an die Verwertung von Verpackungen durch Kompostierung in industriellen Anlagen, mit definierten Temperaturen und Verweilzeiten; ein Produkt, das diese Anforderungen erfüllt, ist deshalb nicht heimkompostierbar. Für die Heimkompostierung gibt es keinen produktübergreifenden EN-Standard: EN 17427 ist inhaltlich auf Tragetaschen beschränkt, in der Praxis wird daneben auf Prüfschemata wie TÜV Austria „OK compost HOME“ oder NF T 51-800 abgestellt. Zu berücksichtigen ist außerdem die tatsächliche Entsorgung: Wird ein als kompostierbar bezeichnetes Produkt von den örtlichen Sammelsystemen nicht in die Bioabfallbehandlung übernommen, kommt eine Irreführung nach § 5 UWG oder eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG in Betracht — maßgeblich sind die Verkehrsauffassung und die geschäftliche Relevanz im Einzelfall. § 5b UWG bestimmt dabei nur, welche Informationen als wesentlich gelten, und enthält selbst kein Verbot. Rechtsprechung zur EmpCo-Richtlinie gibt es nicht, da sie erst ab dem 27.09.2026 anzuwenden ist.

Typische Formulierungen in der Werbung

Übliche Nachweise und Standards

Quellenbasierte Orientierung

Produktbezogene Umweltaussage

Ob eine Aussage dieser Art zutrifft, hängt vom konkreten Produkt und von den vorliegenden Belegen ab. Maßgeblich sind die allgemeinen Vorschriften über irreführende geschäftliche Handlungen. Diese Seite beschreibt den Begriff und nennt übliche Nachweiswege, ohne eine konkrete Verwendung zu beurteilen.

Merkmale der Quellenkategorie

  • Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall anhand des konkreten Kontexts und der Verkehrsauffassung.
  • Maßgeblich sind Zutreffen der Aussage, Bezugsgröße, Aussageumfang und Vollständigkeit der wesentlichen Informationen.

Abgrenzungen und weitere Kontexte

  • Zutreffende, konkret belegte Aussage mit klarer Bezugsgröße ist zulässig.
  • Kein Verbotstatbestand der Schwarzen Liste — eine pauschale Untersagung des Begriffs ist unzutreffend.
Rechtsraum
EU
Norm
Art. 6, 7 UCPD (i.d.F. EmpCo, EU 2024/825); Deutschland: §§ 5, 5a UWG
Quellenstand geprüft am
1.8.2026

Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Eine individuelle rechtliche Bewertung wird von Empcora nicht angeboten.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.