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Information und Softwareunterstützung, keine Rechtsberatung Empcora stellt ausschließlich allgemeine Informationen bereit und bietet mit seinem Scanner technische Softwareunterstützung beim Auffinden und Dokumentieren von Inhalten. Wir leisten keine Rechtsberatung, keine rechtliche Einzelfallbewertung und keine Freigabe von Werbung; wir erstellen oder formulieren keine Werbetexte für den Einzelfall um. Empcora bewertet keine konkrete Werbeaussage; Ergebnisse bestätigen weder Rechtskonformität noch einen Rechtsverstoß. Die Verantwortung und Haftung für die veröffentlichten Inhalte, deren Verwendung und die Einhaltung der geltenden Vorschriften bleiben beim Inhaber der Domain beziehungsweise Website nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Nutzung von Empcora überträgt diese Verantwortung nicht auf uns. Eine gesetzlich zwingende Haftung von Empcora bleibt unberührt.

Alle Umweltaussagen
Produktbezogene Umweltaussage

„Made in Germany“

§ 5 UWG, Art. 60 UZK

Bedeutung

Die Angabe „Made in Germany“ ist eine Herkunftsangabe; die Rechtsprechung stellt an sie Anforderungen. Nach § 5 UWG und Art. 60 UZK muss die letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung in Deutschland stattgefunden haben. Eine feste Kilometergrenze für regionale Angaben wie „aus heimischer Produktion“ sieht das Gesetz nicht vor; maßgeblich ist, dass Herkunfts- und Regionalangaben zutreffen und nicht irreführen. Eine pauschale Behauptung ohne Nachweis der tatsächlichen Herkunft ist irreführend. Es gibt keine feste 50%-Schwelle für den Wertschöpfungsanteil, jedoch muss der deutsche Anteil deutlich erkennbar sein und die wesentliche Wertschöpfung in Deutschland stattfinden. Die Nachvollziehbarkeit der Lieferkette entscheidet darüber, worauf sich die Angabe stützen lässt.

Typische Formulierungen in der Werbung

Übliche Nachweise und Standards

Quellenbasierte Orientierung

Produktbezogene Umweltaussage

Ob eine Aussage dieser Art zutrifft, hängt vom konkreten Produkt und von den vorliegenden Belegen ab. Maßgeblich sind die allgemeinen Vorschriften über irreführende geschäftliche Handlungen. Diese Seite beschreibt den Begriff und nennt übliche Nachweiswege, ohne eine konkrete Verwendung zu beurteilen.

Merkmale der Quellenkategorie

  • Die Herkunftsangabe muss zutreffen; maßgeblich ist die Verkehrsauffassung zum wesentlichen Herstellungsvorgang.

Abgrenzungen und weitere Kontexte

  • Es gibt keine gesetzlich festgelegte Prozentschwelle für den Wertschöpfungsanteil und keine Kilometergrenze für Regionalangaben.
Rechtsraum
DE
Norm
Art. 6, 7 UCPD (i.d.F. EmpCo, EU 2024/825); Deutschland: §§ 5, 5a UWG
Quellenstand geprüft am
1.8.2026

Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.

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Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.