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Produktbezogene Umweltaussage

„Made in Germany“

§ 5 UWG, Art. 60 UZK

Bedeutung

Die Angabe „Made in Germany“ ist eine Herkunftsangabe; die Rechtsprechung stellt an sie Anforderungen. Nach § 5 UWG und Art. 60 UZK muss die letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung in Deutschland stattgefunden haben. Eine feste Kilometergrenze für regionale Angaben wie „aus heimischer Produktion“ sieht das Gesetz nicht vor; maßgeblich ist, dass Herkunfts- und Regionalangaben zutreffen und nicht irreführen. Eine pauschale Behauptung ohne Nachweis der tatsächlichen Herkunft ist irreführend. Es gibt keine feste 50%-Schwelle für den Wertschöpfungsanteil, jedoch muss der deutsche Anteil deutlich erkennbar sein und die wesentliche Wertschöpfung in Deutschland stattfinden. Die Nachvollziehbarkeit der Lieferkette entscheidet darüber, worauf sich die Angabe stützen lässt.

Typische Formulierungen in der Werbung

Übliche Nachweise und Standards

Quellenbasierte Orientierung

Produktbezogene Umweltaussage

Ob eine Aussage dieser Art zutrifft, hängt vom konkreten Produkt und von den vorliegenden Belegen ab. Maßgeblich sind die allgemeinen Vorschriften über irreführende geschäftliche Handlungen. Diese Seite beschreibt den Begriff und nennt übliche Nachweiswege, ohne eine konkrete Verwendung zu beurteilen.

Merkmale der Quellenkategorie

  • Die Herkunftsangabe muss zutreffen; maßgeblich ist die Verkehrsauffassung zum wesentlichen Herstellungsvorgang.

Abgrenzungen und weitere Kontexte

  • Es gibt keine gesetzlich festgelegte Prozentschwelle für den Wertschöpfungsanteil und keine Kilometergrenze für Regionalangaben.
Rechtsraum
DE
Norm
Art. 6, 7 UCPD (i.d.F. EmpCo, EU 2024/825); Deutschland: §§ 5, 5a UWG
Quellenstand geprüft am
1.8.2026

Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Eine individuelle rechtliche Bewertung wird von Empcora nicht angeboten.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.